Ist das üble Nachrede und Anzeigbar?

Hallo ihr Lieben,

mit einer Bekannten zusammen habe ich zwei Spendenaktionen laufen, bei denen wir Geld für Kinder mit einer seltenen Hautkrankheit Sammeln und einmal für die Hochwassergeschädigten in NRW.
Eine Person mit einem Account ohne Profilbild und wahrscheinlich falschen Namen behauptet nun öffentlich, dass wir die Spenden Zweckentfremden würden und alle Spender doch aufpassen sollen, wem man sein Geld zukommen lassen würde.

Fällt dies schon unter übler Nachrede oder ist dies noch freie Meinungsäußerung?

Dazu muß ich sagen, dass diese Person seit mehr als 2 Jahren auf ihrem privatem Profil gegen mich und andere Personen schlecht redet.

Hallo,

der Gesetzestext passt da schon ziemlich gut:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Ist nur die Frage, ob man auch beweisen kann, wer das geschrieben hat.

Gruß,
Steve

Wenn ich das zur Anzeige bringe, müßte man doch über das Profil (IP-Adresse/Facebook-Daten) an die Person ran kommen oder? Hat die Polizei da keine Möglichkeiten?

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Die Möglichkeiten hat sie, aber das setzt ein ganzes Ermittlungsverfahren voraus, welches Ressourcen kostet.

Wenn sie das bei jedem Fall machen würden, kämen sie zu nichts anderem mehr.

Gruß,
Steve

Wie praktisch für alle bösartigen Verleumner! Die können ja dann ziemlich sicher sein, ungestraft engagierten Menschen das Leben schwer machen zu können.

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In der Tat und nicht nur für die. Ich habe schon Anzeige wegen Beleidigungen im Netz erstattet und die Verfahren wurden eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnten. Mehr weiß ich natürlich nicht, aber im Grunde kann es nur daran liegen, daß man beim Dienstbetreiber nicht nachgefragt hat oder der Beschuldigte glaubhaft vermitteln konnte, daß mehrere Personen Zugang zu seinem Benutzerkonto hatten, wobei ich schon Zweifel daran habe, daß allein das zur Abwehr einer solchen Beschuldigung ausreicht. Wahrscheinlich wird man sich zurechnen lassen müssen, daß man das Konto nicht hinreichend geschützt hat. Bleibt also eigentlich nur ersteres.

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Die Frage, die man sich vor einer Anzeige stellen sollte, ist zunächst einmal die: welchen Einzugsbereich haben solche Aussagen? Tangiert es einen, wenn ein anonymer Wichser etwas von sich gibt, oder tut man besser daran, das Geseich zu ignorieren?

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