Ist der arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche

ist der arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten? ich habe gehört das laut gesetz ab dem 1.2.2002 der arbeitgeber verpflichtet sei, mir eine betriebliche altersvorsorge anzubieten die vom bruttolohn abgezogen werden.zb. 50 euro

was kann man dagegen tun wenn der AG mir dies nicht angeboten hat??

http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__1a.html

ist die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Entgeltumwandlung. Daraus ergibt sich: wenn der AG keinen anderen Durchführungsweg anbietet, muss er die Direktversicherung zulassen.

Ob sich die Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer rechnet, ist eine andere Frage. Das hängt u.a. von der Höhe des Einkommens ab (oberhalb BBG für RV bzw. KV), von der Art der KV (privat oder gesetzlich) und von einer etwaigen sonstigen betrieblichen Versorgung.

Bei Rückfragen gerne auch direkte eMail an mich: [email protected]

Viele Grüße
Heinrich Grün

Der Arbeitgeber muss nicht anbieten. Wenn der Arbeitnehmer den Wunsch hat durch Gehaltsumwandlung eine BAV zu machen, muss der Arbeitgeber diesem Wunsch nachkommen. Er darf jedoch die Art der BAV bestimmen.

Kurz und einfach: JA. Die Firma ist dazu verpflichtet, eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. In welcher Form dies geschieht, kann der AG aber in abgestecktem Rahmen vorschreiben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der AG zu dieser Vorsorge Beiträge zusteuern müsste. Dies erfolgt in aller Regel nicht, bzw. auf freiwilliger Basis. Hier findest du noch ein paar Infos: http://www.betriebliche-altersvorsorge.de/304,.html

Kurz und einfach: JA. Die Firma ist dazu verpflichtet, eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. In welcher Form dies geschieht, kann der AG aber in abgestecktem Rahmen vorschreiben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der AG zu dieser Vorsorge Beiträge zusteuern müsste. Dies erfolgt in aller Regel nicht, bzw. auf freiwilliger Basis. Hier findest du noch ein paar Infos: http://www.betriebliche-altersvorsorge.de/304,.html.

hallo hamude83,
ja, es ist tatsächlich so, dass der AG eine Form - mindestens eine Direktversicherung - als Gehaltsumwandlung anbieten muss.
Wenn es der AG bisher nicht angeboten hat und Sie möchten diese Form der Rentenansparung nutzen, so sprechen Sie Ihren AG hierauf doch mal an.
Sollte er auf Ihre Anfrage nicht reagieren und dies weiterhin nicht umsetzen wollen ( AG = Versicherungsnehmer ) so bleiben Ihnen nur die Möglichkeiten
der Auseinandersetzung ( was ich mir gut überlegen und vermeiden würde ) oder hierauf zu verzichten und in Anwesenheit einer weiteren Person ein Schreiben
dem AG übergeben und vorab den Inhalt auch der "Begleitperson " zeigen ( Inhalt : ich würde gern Gehaltsumwandlung machen ).
Somit haben Sie einen Nachweis für den Fall, dass der AG dies verwehrt und Sie bei Ausscheiden aus dem Betrieb rechtl. Schritte und Schadenersatzforderung geltend machen wollen.
Da ich jedoch als Finanzmakler keine rechtliche Beratung hierzu anbieten und durchführen darf, möchte ich Sie hiermit für weitere Fragen an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht verweisen.

Viele Grüße

Armin Bornschlegl

wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply] schrieb:
> Hallo Armin Bornschlegl,
>
> hamude83 hat dir bei wer-weiss-was eine Anfrage mit dem Titel „ist der arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche“ gestellt und dich als Experten ausgewählt. Wir bitten dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit dem Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.
>
> Zum Lesen der Anfrage und zum Beantworten klicke bitte hier:
> http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
>
> * Bitte achte zu deinem eigenen Schutz darauf, in deiner Antwort keine persönlichen Daten zu veröffentlichen.
> * MISSBRAUCH meldest du bei [email protected].
>
>
> ----
>
> ist der arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten? ich habe gehört das laut gesetz ab dem 1.2.2002 der arbeitgeber verpflichtet sei, mir eine betriebliche altersvorsorge anzubieten die vom bruttolohn abgezogen werden.zb. 50 euro
>
> was kann man dagegen tun wenn der AG mir dies nicht angeboten hat??
>
> -----------------------------------------------------------------------
>
> Dir gefällt die Idee der gegenseitigen Hilfe? Empfiehl uns weiter!
>
> –
>
> wer-weiss-was GmbH
> [email protected]
>
> Gänsemarkt 43, 20354 Hamburg
> GF: Erik Hauth, Eun-Kyung Park
> Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 102215
>
> *** [bounce-token/#N963298di65ae93udvCsaffuygmfufef6]
> ***
> *** ACHTUNG: DIESE E-MAIL WURDE AUTOMATISCH ERSTELLT. WENN DU
> *** RUECKFRAGEN HAST, SCHREIB AN [email protected]
>

Armin Bornschlegl
Fachwirt für Finanzberatung IHK
eboConsulting

ja das problem ist ich bin schon aus dem betrieb raus!
bekomme auch noch 2 monatslöhne von den AG und möchte
auch gegen ihn angehen weil er mir von der betriebliche
rente nichts gesagt hat.

hallo hamude83,
ja, es ist tatsächlich so, dass der AG eine Form -

mindestens

eine Direktversicherung - als Gehaltsumwandlung

anbieten muss.

Wenn es der AG bisher nicht angeboten hat und Sie

möchten

diese Form der Rentenansparung nutzen, so sprechen Sie

Ihren

AG hierauf doch mal an.
Sollte er auf Ihre Anfrage nicht reagieren und dies

weiterhin

nicht umsetzen wollen ( AG = Versicherungsnehmer ) so

bleiben

Ihnen nur die Möglichkeiten
der Auseinandersetzung ( was ich mir gut überlegen und
vermeiden würde ) oder hierauf zu verzichten und in
Anwesenheit einer weiteren Person ein Schreiben
dem AG übergeben und vorab den Inhalt auch der

"Begleitperson

" zeigen ( Inhalt : ich würde gern Gehaltsumwandlung

machen ).

Somit haben Sie einen Nachweis für den Fall, dass der

AG dies

verwehrt und Sie bei Ausscheiden aus dem Betrieb

rechtl.

Schritte und Schadenersatzforderung geltend machen

wollen.

Da ich jedoch als Finanzmakler keine rechtliche

Beratung

hierzu anbieten und durchführen darf, möchte ich Sie

hiermit

für weitere Fragen an einen Rechtsanwalt für
Versicherungsrecht verweisen.

Viele Grüße

Armin Bornschlegl

wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply] schrieb:
> Hallo Armin Bornschlegl,
>
> hamude83 hat dir bei wer-weiss-was eine Anfrage mit

dem

Titel "ist der arbeitgeber verpflichtet eine

betriebliche"

gestellt und dich als Experten ausgewählt. Wir bitten

dich,

die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not mit

dem

Hinweis, dass du nicht weiterhelfen kannst.
>
> Zum Lesen der Anfrage und zum Beantworten klicke

bitte hier:

>
http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?

process_id=132880;uac=Q1NZPHa69f6835#132880

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> * Bitte achte zu deinem eigenen Schutz darauf, in

deiner

Antwort keine persönlichen Daten zu veröffentlichen.
> * MISSBRAUCH meldest du bei [email protected].
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> ist der arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche
Altersvorsorge anzubieten? ich habe gehört das laut

gesetz ab

dem 1.2.2002 der arbeitgeber verpflichtet sei, mir

eine

betriebliche altersvorsorge anzubieten die vom

bruttolohn

abgezogen werden.zb. 50 euro
>
> was kann man dagegen tun wenn der AG mir dies nicht
angeboten hat??
>
>


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> Dir gefällt die Idee der gegenseitigen Hilfe?

Empfiehl uns

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> GF: Erik Hauth, Eun-Kyung Park
> Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 102215
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ERSTELLT. WENN

DU
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was.de

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Armin Bornschlegl
Fachwirt für Finanzberatung IHK
eboConsulting

Hallo ???,

ja das ist richtig.
Im BetrAVG (Gesetz zur betrieblichen Altersversorgung) § 1a Satz 1 ist verankert:
…Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen…durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden…

Was kann man dagegen tun, wenn er es nicht macht?
=> das kommt immer darauf an, wie Du zu Deinem Arbeitgeber stehst. Arbeitsrechtlich kann Du es verlangen. Wenn Du ihn schriftlich darauf aufmerksam machst und er es nicht zulässt, ist ggf. in einem Rechtstreit er dazu verpflichtet. Einige meinen, dass der Arbeitgeber später die Deinem Wunsch nicht nachgekommene Leistung im Verhältnis als „Schadensersatz“ an Dich trotzdem leisten muß; ein Gerichtsurteil ist hier jedoch noch nicht getroffen worden und dürfte auch schwer zu beweisen sein.
Man sollte es mal auf die „normale“ Art versuchen; der Arbeitgeber hat ebenfalls Vorteile, denn er spart auf die Beträge des Arbeitnehmers die kompletten Lohnnebenkosten! d. h. bei z.B. 220 EUR pro Monat (Höchstbetrag des Arbeitnehmers) spart der Arbeitgeber ca. 50 EUR pro Monat (600 EUR pro Jahr)!!!
Er hat eigentlich keinen Aufwand, denn er muß den Vertrag nur einmal einrichten.

Du solltest Dir nur einen vernünftigen Durchführungsweg und eine vernünftige Gesellschaft aussuchen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

LG
Andy

Hallo,
tut mir Leid, da kenn ich mich nur ganz wenig aus, will dazu nichts sagen.
Gruß,
Werner

Hallo hamude83,

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dir ein Angebot zumachen. Er ist verpflichtet dir die Möglichkeit einzuräumen für deine Altersvorsorge die staatlich geförderte Bargeldumwandlung zu nutzen.Er muß auch nichts zusätzlich zu deinem Arbeitslohn dazu zahlen. Aber er kann.Wozu er allerdings verpflichtet ist, dich darauf hinzuweisen, dass es über ihn diese Möglichkeit gibt. Konkretere Hinweise kannst du auch unter 0173 233 91 67 bei mir erfahren.

MfG

F. Reschke

Verpflichtet bedeutet, daß er es ermöglichen muß, wenn der Arbeitnehmer möchte. Der Arbeitnehmer kann sich aber selbst drum kümmern. Wenn es Dich interessiert, sage ich nem Kumpel bescheid, der kanns Dir am Telefon genau erklären.

Grüße:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sorry, hier kann ich nicht weiterhelfen.

hallo Hamude83,

ja der Arbeitgeber ist verpflichtet, über die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Er muss sogar eine Möglichkeit anbieten. Tut er das nicht, hat der Arbeitnehmer das Recht eine Gehaltsumwandlung zu verlangen. Dazu kann er einen Antrag bei seinem Finanzdiensleister stellen und dem Arbeitgeber vorlegen.

Will der Arbeitnehmer Rechte geltend machen, z. B. entgangene Steuervorteile, weil der Arbeitgeber nicht unterrichtet hat, würde ich bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt oder Steuerberater nachfragen. Ich darf hier nicht beraten, weil ich kein Anwalt bin. Aber es gibt schon entsprechende einschlägige Urteile zugunsten des Arbeitnhemers. Du musst aber nachweisen können, dass der Arbeitgeber dich nicht über die Möglichkeit informiert hat.

Ich bin gerne bereit, entsprechende Gesetztestexte zu posten, habe aber eben erst deine Anfrage gelesen udn es ist schon etwas spät. Darfst mcih gerne ncohmal erinnern.

Gruß
Hans-Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo danke für deine antwort, wieso muss ich es
beweisen das der AG mir dies nicht angeboten hat??
Muss nicht der AG es beweisen das er es mir angeboten
hat?? weil ich habe mal gehört das wenn der AG dem AN
dies anbietet und der AN es nicht möchte/ablehnt, muss
der AN dies unterzeichnen. so hat der AG ein beweis
dafür das der AN dies abgelehnt hat! aber da ich nichts
unterzeichnet habe, hat er keine beweise! oder lieg ich
falsch? so hat mir das ein versicherungs futzi erzählt
!

hallo Hamude83,

ja der Arbeitgeber ist verpflichtet, über die

Möglichkeit

einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Er

muss

sogar eine Möglichkeit anbieten. Tut er das nicht, hat

der

Arbeitnehmer das Recht eine Gehaltsumwandlung zu

verlangen.

Dazu kann er einen Antrag bei seinem

Finanzdiensleister

stellen und dem Arbeitgeber vorlegen.

Will der Arbeitnehmer Rechte geltend machen, z. B.

entgangene

Steuervorteile, weil der Arbeitgeber nicht

unterrichtet hat,

würde ich bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt oder
Steuerberater nachfragen. Ich darf hier nicht beraten,

weil

ich kein Anwalt bin. Aber es gibt schon entsprechende
einschlägige Urteile zugunsten des Arbeitnhemers. Du

musst

aber nachweisen können, dass der Arbeitgeber dich

nicht über

die Möglichkeit informiert hat.

Ich bin gerne bereit, entsprechende Gesetztestexte zu

posten,

habe aber eben erst deine Anfrage gelesen udn es ist

schon

etwas spät. Darfst mcih gerne ncohmal erinnern.

Gruß
Hans-Jürgen

ist der arbeitgeber verpflichtet eine betriebliche
Altersvorsorge anzubieten? ich habe gehört das laut

gesetz ab

dem 1.2.2002 der arbeitgeber verpflichtet sei, mir

eine

betriebliche altersvorsorge anzubieten die vom

bruttolohn

abgezogen werden.zb. 50 euro

was kann man dagegen tun wenn der AG mir dies nicht

angeboten

hat??

Hallo!
ja,das ist richtig. Es besteht ein rechtsanspruch auf eine betriebliche av durch entgeltumwandlung. rechtlich
sind da möglichkeiten geboten, notfalls das recht darauf gerichtlich durchzusetzen, sogar mit strafen
für den AG. ob das allerdings sinnvoll ist in bezug auf den arbeitsplatz sei dahingestellt und muß
abgewogen werden. was der ag bestimmen kann, ist welchen anbieter er in´s boot nimmt und welchen
durchführungsweg der betrieblichen av er anbietet. da gibt es versch. modelle, die jedoch alle positiv
für den arbeitnehmer sind. außerdem hat auch der chef, angesehen von der geringen bürokratie,
vorteile.
am besten mit dem betriebsrat sprechen, oder einen fähigen anbieter ( versicherung) ansprechen, der ein
infogespräch beim chef macht und auch über die weiteren schritte bescheid weiß. gerne gebe ich
eine empfehlung auf wunsch. interessant wäre, wo ihr betrieb den standort hat.
liebe Grüße, axel b. häberle

hallo, das ist mein ex arbeitgeber! er ist in
Oberhausen NRW, er hatte mir nichts angeboten das habe
ich im nachhinein erfahren das er verpflichtet ist es
mir anzubieten. was kann ich machen?? mfg

Hallo!
ja,das ist richtig. Es besteht ein rechtsanspruch auf

eine

betriebliche av durch entgeltumwandlung. rechtlich
sind da möglichkeiten geboten, notfalls das recht

darauf

gerichtlich durchzusetzen, sogar mit strafen
für den AG. ob das allerdings sinnvoll ist in bezug

auf den

arbeitsplatz sei dahingestellt und muß
abgewogen werden. was der ag bestimmen kann, ist

welchen

anbieter er in´s boot nimmt und welchen
durchführungsweg der betrieblichen av er anbietet. da

gibt es

versch. modelle, die jedoch alle positiv
für den arbeitnehmer sind. außerdem hat auch der chef,
angesehen von der geringen bürokratie,
vorteile.
am besten mit dem betriebsrat sprechen, oder einen

fähigen

anbieter ( versicherung) ansprechen, der ein
infogespräch beim chef macht und auch über die

weiteren

schritte bescheid weiß. gerne gebe ich
eine empfehlung auf wunsch. interessant wäre, wo ihr

betrieb

den standort hat.
liebe Grüße, axel b. häberle