Ist der Arbeitsvertrag rechtskräftig?

Ist der Arbeitsvertrag rechtskräftig?

Person a unterschreibt am 20.03. einen Arbeitsvertrag ohne ihn genau durchzulesen quasi blind. Daten zum Arbeitsvertrag:

Arbeitsvertrag befristet vom 21.03. bis 22.12.; Im Arbeitsvertrag wird eine regelmäßige Arbeitszeit von 140 Stunden im Monat vereinbart. Es handelt sich um eine Leiharbeitsfirma.

Ihm wird bei Vertragsunterzeichnung 20.03 gesagt das sie sich melden werden wann er den ersten Einsatz hat. Am 20.03 Abend wird ihm mitgeteilt das er nicht am 21.03 eingesetzt wird er aber sich bereit halten solle falls der kunde ihn doch bräuchte, dies trifft aber am 21.03 nicht ein. Am. 22.03 wird ihm wieder mitgeteilt das er heute nicht arbeiten würde. Und das er sich aber flexibel bereit halten solle.

Ist der Arbeitsvertrag überhaupt zustande gekommen oder hat Person a die Möglichkeit ihn Anzufechten, weil er ja noch nicht zu Arbeit angetreten ist. Und wie könnte man den Arbeitsvertrag versuchen für nichtig zu erklären. Oder welches weitere Vorgehen ratet ihr Person a wenn er aus dem Vertrag raus will. Kann er den Vertrag widerrufen? Oder kann er ein schreiben an den Arbeitgeber verfassen in dem er den Vertrag wegen Irrtums anfechtet oder muss dies vor Gericht erklärt werden ?

Kündigen? Kann er den Vertrag nicht kündigen?
Die Person a könnte sich ja dann zumindest jetzt mal den Vertrag durchlesen und gucken, ob zu diesem Thema da was steht :wink:

Hallo,

auch ich bin verwundert darüber, daß ein Arbeitsvertrag ungelesen unterschrieben wurde und selbst jetzt anscheinend nicht mal in die Hand genommen wurde.

Im Übrigen steht es dem AG frei, die Arbeitskraft des AN in Anspruch zu nehmen oder nicht - solange er die vereinbarte Vergütung bezahlt.

&Tschüß
Wolfgang

Tatsächlich kann er das ordentlich nur dann, wenn es auch so vereinbart ist.
Absatz 3:
https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html

VG
Guido

P.S.
Ja, ich habe gelesen, dass Du geschrieben hast:

:see_no_evil:

ja

und für alles weitere mal mit den Stichworten „rücktritt vom arbeitsvertrag“ googeln

Ganz schlechte Idee!

Nicht nur, dass man von einem (Arbeits)vertrag idR. nicht zurücktreten kann - ich habe es gerade mal gemacht und auf der ersten Seite findet sich derart viel Bullshit in den Ergebnissen, dass es einfach nur gruselig ist …

Gruß
Guido

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Wir sind einer Meinung, dass der Arbeitgeber (denke an die Branche) das ganz anders sehen wird?

Wenn es tatsächlich nur eine Regelung „140h im Monat“ gibt und keine Arbeitszeiten im Vertrag stehen, dann sollte es doch eine Art Dienstplan geben. Es muss doch eine Planungssicherheit für die nächsten Tage geben, ob es Arbeitstage oder freie Tage sind.

Was denkt sich der Arbeitgeber? Dass der AN im nächsten Monat 30 Tage Rufbereitschaft hat, ein paar Tage arbeitet, das aber erst am jeweiligen Vorabend erfährt? Oder - man beachte den Satz „flexibel bereit halten“ - vielleicht um 14 Uhr einen Anruf bekommt, dass er ab 16 Uhr zur Spätschicht antreten soll?

Daran habe ich zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keine Zweifel.
Der Arbeitnehmer hat ebenso wie der Arbeitgeber - wenn es keine besondere Regel in deinem Vertrag oder dem anwendbaren Tarifvertrag dazu gibt - keine Chance, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.

(Solltest du nachweisen können, dass du den Vertrag unter Zwang unterschrieben hast, sieht das anders aus.)

Rücktritt und Widerruf gibt es nicht. Eine Anfechtung wegen Irrtums wäre denkbar, aber mir fehlt die Phantasie, wie du das begründen könntest. Denkbar wäre, dass der Arbeitgeber dir gegenüber verheimlicht hätte, eine Zeitarbeitsvermittlung zu sein.

Aktuell wissen wir nur: Du sollst 140h im Monat arbeiten. Diese 140h wird man dir auch dann bezahlen müssen, wenn deine Arbeitskraft gar nicht benötigt wurde. Entspann dich und übersetze den Text:

das hast Du missinterpretiert denn genau das war die Intention -> schon im ersten Such-Ergebnis steht dass das nicht geht.
Mit minimalem Aufwand hätte man genau diese Erkenntnis mehr als deutlich mittels Suchmaschine erlangt ohne hier abstruse Fragen zu stellen und kurz danach seinen account zu löschen !

Schon mal überlegt, dass www genau dafür existiert? Schon mal überlegt, wie ein Laie beim googlen erkennen kann, ob das stimmt, was er da findet? Schon mal überlegt, dass man die Pseudoantwort ‚google halt‘ jedem Fragesteller auf jede Frage geben kann?

Sorry, für deinen Kommentar habe ich keinerlei Verständnis.

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Irgendwie hast Du des Sinn und Zweck dieser Plattform nicht verstanden.

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Hallo,

das hier

könnte zwar so passieren, war aber nicht die Frage des UP.

&Tschüß
Wolfgang

Der UP hat sich auch verabschiedet, also abgemeldet. Keine weiteren Informationen und keine weiteren Fragen. Find ich ja nicht so toll.

ja ja - is scho recht :smile:

nun ja, Fragen stellen natürlich aber meine Kritik ging inhaltlich dahin dass, wenn sie mit minimalem Eingenaufwand geklärt werden können, hier besser nicht rein sollen.

Aber ja, das ist eine veraltete Einstellung aus der Zeit als dieses Forum noch andere Besitzer hatte und es noch nicht so sehr um klicks ging. Damals wurde seitens der Moderation derart Fragen, wenn sich einzelne user gehäuft damit präsentierten, mit dem Hinweis „Qualität statt Quantität“ mitunter gelöscht.

Von daher ist mir Deine Unterstellung dann eine Ehre :speak_no_evil:

Wie dir die Antwort von Guido bewieisen würde (wenn du sie zur Kenntnis nehmen würdest) liegst du hierin leider völlig falsch.

Arbeitsrecht ist nicht so einfach, wie sich ein Laie wie du und ich sich das vielleicht vorstellen. Es gibt mehr Dinge zwischen Himmel und Erde…

Keineswegs. Solange hier noch echte Experten antworten, auf deren Wissen man sich verlassen kann, liegst du auch hierein falsch.

Ich war selbst in der „guten alten Zeit“ ungefähr 11 Jahre Moderator verschiedenster Bretter - und nein, solche Anfragen wurden nicht gelöscht.

Es ist keine Unter- sondern eine Feststellung.

Die Anfrage war vollkommen in Ordnung, dein Hinweis auf Google war es nicht.
Die Antwort, warum dein Hinweis mindestens mal extrem überheblich war, habe ich dir auch geschrieben

Deal with it!

Gruß
Guido

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Vielleicht hat er ja seine Gründe (die Daten können ja schon recht aussagekräftig sein) …

VG
Guido