Ja. Wo ist das Problem?
Mit jeder Wahlperiode verstärkt sich der Prozess, dass der
Bundestag sich immer einseitiger aus Angehörigen einer ganz
bestimmten Berufsgruppe zusammensetzt […]
Juristen.In Summe sind das in der jetzt zuende gegangenen Wahlperiode
16 etwa 25% aller "Volks"vertreter, bei 0,25 %
Bevölkerungsanteil entspricht das einer einhundertfachen
Überrepräsentierung.
Ja, und? Die Verfassung schreibt nicht vor, dass im Parlament jede Berufs-, Glaubens-, Volkstanz- und sonstige Gruppe mit dem ihr in der Gesellschaft zukommenden Gewicht (und nur mit diesem) vertreten sein müßte.
Entscheidend ist: Das Volk hat sie gewählt. Bei den direkt gewählten Kandidaten versteht sich das von selbst. Bei nach Nachrückern über die Listen der Parteien hat der Wähler dadurch, dass er der Partei seine Zweitstimme gegeben hat, es der Partei überlassen zu entscheiden, wer in das Parlament einzieht. In diesem Sinne sind alle Abgeordeten - ob Jurist oder nicht - vom Wahlvolk legitimiert und damit eine echte Volksvertretung.
Wenn dem Wähler nicht paßt, wer da so auf den Parteilisten steht, dann hilft nur eins: selbst politisch aktiv werden, will heißen sich in einer Partei engagieren oder einen eigenen Laden gründen. Das macht allerdings Arbeit. Da ist nörgeln zugegebenermaßen um einiges einfacher (fast so wie Nichtwählen).
Fachkompetenz ist offensichtlich zweitrangig. Hauptsache, man
hat gelernt, zu reden und um Paragrafen herumzulavieren. Und
genauso sieht unser Land mittlerweile auch aus.
Job des Parlaments ist es, Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Da ist es nicht per se verkehrt, wenn im Parlament jemand sitzt, der von Berufs wegen weiß, wie Gesetze funktionieren, und deshalb auch weiß, was er tut. Man läßt ja auch sein Auto in der Regel lieber vom Automechaniker als vom Friseur reparieren. Und gemessen an dem (rechtlichen) Unfug, der bisweilen das Parlament verläßt, können im Parlament eigentlich gar nicht genug Juristen sitzen. Und im übrigen ist es mitnichten so, dass Juristen nur Recht und sonst nichts können …
Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Notare
ja, das sind in der Tat Juristen. Immer.
Rechtspfleger,
„Verwaltungsfachleute“ (ja, auch dort machen sie sich breit,
das sind beileibe nicht alles Verwaltungsfachwirte),
„Wahlbeamte“, Abgeordnete (als Berufsangabe, ***grins***),
„Präsidenten, Minister, Senatoren“ (wo kann ich das
studieren?), „Partei-, Gewerkschafts-, Verbandssekretäre und
-funktionäre“
Nein. Das können Juristen sein, müssen aber nicht. Und ich bin sicher: nicht mal ein Viertel derer, die im Parlament diese Bezeichnungen führen, ist tatsächlich Jurist.
Es liegt auf der Hand, dass diese Berufsgruppe im Parlament
nicht das mindeste Interesse daran hat, deregulierend zu
wirken,
Das ist eine Behauptung, die wir ohne empirischen Beleg (den es kaum geben dürfte) ohne weiteres als Unfug abheften können. Im übrigen irrt gewaltig, wer meint, weniger Regelung bedeute automatisch auch weniger Streit. Da lehrt die Praxis anderes.
im Gegenteil, denn damit würde sie sich und ihren
Partnern in der nebenberuflich weiter betriebenen
Anwaltssozietät ja den Ast absägen, auf dem sie sitzt.
Ach daher weht der Wind. Es ist der gute alte Neid: die bösen Juristen machen sich schon im Job wider das gesunde Volksempfinden die Taschen voll und bekommen dann auch noch aus dem Steuersäckel fette Diäten obendrauf. Das erklärt einiges (und entwertet das wenige was nicht schon aus anderen Gründen wertlos war).
Bekanntlich ist Wissen = Macht, und Rechtswissen so ist „dank“
immer mehr ausufernder Gesetze mittlerweile notwendiges
Herrschaftswissen in Politik und Verwaltung geworden.
Gesetze sind öffentlich, können im Internet problemlos heruntergeladen werden. Und wer Gesetze nicht versteht, kann sich für klar berechenbare Kosten (RVG) an jeder Ecke jemanden anheuern, der sie ihm erklärt.
Was meint ihr?
Forget it.