Ist der bundeswehr sanitäter rettungssanitäter

Hi.
Also mal kurz zur frage: wenn ich beim bund im Zentralen Sanitätsdienst war (Mannschaften; HG) und dort am Anfang die Sanitäterausbildung gemacht habe, ist das dann das Selbe wie im Zivilen „Rettungssanitäter“ oder wie kann man das Gleichstellen? Rein vom Umfang der Ausbildung her ist das ja nahezu identisch zum Rettungssanitäter. Und wenn´s das gleiche ist, von wo könnte man dafür das Zeugnis dann bekommen?

Hi, nein es ist nicht dass selbe. Wenn du Rettungssanitäter nach dem Bund sein möchtest, muss du den Einsatzsanitäter machen. Der „blaue“ Monat
Ist etwas mehr als ein Ersthelfer

Hi, nein es ist nicht dass selbe. Wenn du Rettungssanitäter
nach dem Bund sein möchtest, muss du den Einsatzsanitäter
machen. Der „blaue“ Monat
Ist etwas mehr als ein Ersthelfer

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da muss ich jetzt mal detaillierter fragen: mit was wäre denn das dann im zivilen vergleichbar? Dazu noch: die Ausbildung war ja nicht nur 1 Monat sondern noch im Anschluss 1 Monat im BWK. Und ich bin ja auch den Rettungswagen HÜ gefahren, der ja bis auf die Farbe den zivilen gleicht. Ist beim Bund da nicht die Vorschrift, dass ein RettAs und ein RettSan da drauf sitzen muss? Woran erkenn ich, das ich die Ausbildung „Einsatzsanitäter“ hab? Ich war in einem Standortsanitätszentrum, welches zum SES gehört hat. Hat man da automatisch die Ausbildung bekommen?

Das was du in deiner Grundausbildung gemacht hast ist nicht das selbe wie die Ausbildung zum Rettungssanitäter eher Rettungshelfer.
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter geht mehr in die Materie außerdem brauchst du auch zwei Praktika.

Hallo Snoopytigger,

aktuell werden nur sehr wenige militärische ATN im Zivilbereich anerkannt. In erster Linie liegt der Grund darin, dass die Ausbildungsinhalte (noch) nicht synchronisiert sind. Hinzu kommt, dass zahlreiche zivile Einrichtungen nur ihre eigenen Zertifikate anerkennen und keinerlei anderweitige Ausbildung akzeptieren (wollen).
Am ehesten kannst du die Anerkennung deiner ATN mit der zivilen Einrichtung klären, für die du diese benötigst. Als Beleg kannst du dein Stammblatt oder aber den Nachweis der ATN nutzen.
Gruß
wurm260480

Hi,
bin mir da leider nicht ganz sicher, da ich selbst kein Sani bin/war. Ich denke aber, dass das nicht das selbe ist, denn bis auf die AGA bei den Sanis ist die Tätigkeit im Normallfall wenig anders als bei den anderen Truppengattungen. Kannst aber trotzdem mal mit deiner alten Einheit telefonieren, dort gibt es bestimmt einen Ansprechpartner der dir da besser Auskunft geben kann. Als HG d.R. sollte das ja kein Problem sein denke ich.
Gruß Ramon

Hallo,

Du meinst die vierwöchige Ausbildung, die Du während oder als Teil der AGA mitgemacht hast ? Das ist leider nicht dasselbe, dachte ich damals auch. Du bist dann in etwa das, was man einen Rettungs- oder Ersthelfer nennt, reicht aber nicht an die zivile Ausbildung des Rettungssänitäters heran ( http://de.wikipedia.org/wiki/Rettungssanitäter ). Vergleich das dort mal mit dem, was Du damals gemacht hast, ist nicht wirklich das selbe, vom fehlenden Praktikum ganz abgesehen).

Inwieweit Dir die BW-Ausbildung mit angerechnet wird, falls du die Rettungssanitäter-Ausbildung zivil nachmachen willst, kann ich Dir leider nicht sagen. Darüber könne Dir sicherlich Stellen wie das Rote Kreuz oder die Malteser besser Auskunft geben, wird unterschiedlich gehandhabt.

Und, nicht zu vergessen, wie lange ist die AGA-Ausbildung schon her ? Wahrscheinlich hast Du seit Deinem Austritt aus der BW nix Neues mehr gemacht bzw. keine regelmäßigen Auffrischungen mehr absolviert, oder ? :wink:

Tja, da heisst es dann wohl: Auf ein Neues Kamerad …

Gruss,
Stefan

Hallo Snoopytigger
leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, aber ruf doch mal bei deinem zuständigen Kreiswehrersatzamt oder bei einem Personalsachbearbeiter (S1) in einer nahegelegenen Kaserne an. Telefonnummer bekommst Du über Google.

kein Problem, mach ich gerne. Die Ausbildung zum Einsatzsanitäter geht über drei Monate mit Oppraktikum und Rettungsdienstpraktikum. Nach der Ausbildung erhält man ein Abschlusszeugniss. Nach deiner Beschreibung bist du Rettungshelfer, das heißt unter dem Rettungssanitäter. Rechtlich kann ein Rettungshelfer und ein Rettungsassistent auf einem RTW fahren

hallo!

Die Zeugnisse bekommst du dort, wo du die Ausbildung gemacht hast!!!

lg

Hi,

sorry, vom Sanitätsbereich habe ich keine Ahnung, frag am besten mal hier:

www.bwforum-online.de

viele Grüße

T

Ups, da habe ich doch glatt eine Frage übersehen und nicht beantwortet; Entschuldigung!

Kann aber leider nicht viel dazu sagen, weil die Gesetze in Österreich anders sind als bei Euch in Deutschland. Tut mir leid!

LG und weiterhin alles Gute!

Hallo!

Kann leider nichts dazu sagen, da die Ausbildung und die Gesetze bei Euch in Deutschland (ich vermute du kommst aus Deutschland)nicht ident sind.

Tut mir leid!

Hallo!

Entschuldige die späte Antwort aber leider kann ich dir in Bezug auf Sanitätsdienst nicht weiterhelfen.