Der individuelle Steuerfreibetrag wurde mit 50% entsprechend richtig ermittelt. Durch eine Falschberechnung seitens der Rentenversicherung kam es zu einer Aussparung. Diese ist nunmehr seit 2017 zu Ende und durch die Mitteilung des Rentenanpassungsbetrages an das Finanzamt durch die Rentenversicherung verringert sich nunmehr ständig der individuelle Steuerfreibetrag, ist das richtig? Die Rentenversicherung berechnet seit Aussparungsende nach dem damaligen Soll. Eigentlich gilt doch hier ein Bestandsschutz oder? Alle Beiträge und alles wurden ja auch nach dem tatsächlich gezahlten Rentenbetrag erhoben. Und eigentlich ist er doch festgeschrieben oder?
nein.
Der zu Rentenbeginn ermittelete Steuerfreibetrag belibt unverändert bestehen. Wenn also im Jahr 2005 eine Freibetrag von z.B. 6.000€ ermittelt wurde bleibt der bis ans Lebensende so. Das kann dazu führen, dass irgendwann mal ein Teil der Rente versteuert werden muss.
Da: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html
wird´s erklärt und da:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/rechner/rentenbesteuerung ist ein Rechner dazu. ramses90
Hallo!
Der steuerfreie Teil der Rente wird im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs festgestellt und bleibt dann so bestehen. Das ist kein Prozentsatz, sondern ein Euro-Betrag. Jede Rentenerhöhung ist dann voll zu besteuern.
Wie sagte doch Seehofer: Man muss Gesetze kompliziert machen, dann bekommt man sie leichter durch. Das wusste die Regierung Schröder auch schon!
Schöne Grüße!
Adenauer meinte: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.
Fazit: Kein Wort von Politikern glauben.
diese Sache ist etwas komplizierter, es lief vorher ein Vorruhestandsgeld = Rente ab 2005, 2010 kam dann noch ein größerer Rentenanteil dazu, so dass dann eine Vollrente drauss wurde. 2012 wurde dann auf Basis 2011 (erstes volles Rentenjahr) aus dem gezahlten Betrag vom Finanzamt der individuelle Steuerfreibetrag gerechnet, das waren 50% wegen der Rente von 2005. Soweit ging das ja auch trotz Aussparung ab 2012 immer so weiter und immer mit der Zahl, nur jetzt ab 2017 bescheinigt die Rentenversicherung andere Rentenanpassungsbeträge (von der Sollrente damals gerechnet) und damit senkt sich automatisch der steuerfreie Betrag immer weiter ab.
da ja die Berechnung von den gemeldeten Anpassungsbeträgen abhängt, komme ich nicht zurecht, aber ob ich Recht bekomme ist zweifelhaft, ich hab verschiedene Rechenwege…jeder ist etwas anders…naja, trotzdem danke.
Hallo!
Wenn die Rente neu berechnet wird, ändert sich auch der steuerfreie Betrag. Das hatten wir vor ein paar Jahren bei der Mütterrente, auch da wurde eine fiktive erhöhte Rente des ersten vollen Rentenbezugsjahres zugrunde gelegt, um den steuerfreien Betrag neu zu berechnen.
Kann also schon sein, müsste sich jemand vom Fach anschauen, um das zu prüfen.
Schöne Grüße!