Ist der Mietvertrag suspekt?

Hallo, möchte Dienstag morgen einen Mietvertrag für ein WG Zimmer abschliessen. Auf meinen Wunsch hat mir der Vermieter den Mietvertrag vorab gemailt.

jetzt wollte ich euch fragen, ob da irgendwas besonderes zu beachten ist? Vor allem die Klausel mit der Kündigungsfrist (erst nach 6 Monaten) dünkt mir suspekt :frowning: Auch die hohe Kaution in Höhe von 1000 € für ein WG Zimmer.

habe die daten vom vermieter unkenntlich gemacht. hier der Mietvertrag: http://bonetrip.com/2.pdf

Danke für eure Hilfe

Moin,

Der Vermieter möchte nicht im laufenden Semester einen Mieterwechsel haben. Aber es scheint zu passen: aus http://www.mieterbund.de/mietrecht/irrtuemer-und-fallen.html

Die Vertragspartner
können vereinbaren, dass für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren die
Kündigung ausgeschlossen wird. Das bedeutet, Mieter wohnen dann in
diesen vier Jahren sicher, ihnen kann, solange sie die Miete pünktlich
zahlen, nicht gekündigt werden. Aber umgekehrt kommen auch sie vier
Jahre lang nicht aus dem Mietvertrag heraus.Tipp:
Vereinbarungen
über einen Kündigungsverzicht machen für Mieter in der Regel nur Sinn,
wenn es zum Beispiel um die Anmietung einer Eigentumswohnung (hohes
Kündigungsrisiko) geht. Notfalls Nachmieterstellung vereinbaren.Wichtiges Urteil:
Das
Kündigungsrecht darf vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist höchstens für vier Jahre ausgeschlossen
werden. Läuft der Kündigungsausschluss vereinbarungsgemäß länger, ist
die Mietvertragsklausel unwirksam, und der Mieter kann jederzeit mit
einer Frist von drei Monaten kündigen (BGH VIII ZR 86/10).

Das sind 2,5 Monatsmieten. Passt doch.

Ulrich (IANAL)

Hallo!

es ist ein gegenseitiger Kündigungsverzicht von 6 Monaten vereinbart, man kann auch sagen aus Sicht des Mieters, eine Mindestmietzeit von 6 Monaten.

Gäbe es Gründe fristlos zu kündigen, dann kann man auch früher raus. Und bei einem „wichtigen persönlichen“ Grund, etwa Arbeitsplatzwechsel, kann man auch früher raus (siehe Vertragsklausel).

das ist zulässig.

Und bei der für ein Zimmer recht hohen Miete passt doch auch die Höhe der Kaution, die bis zum 3-fachen der Miete betragen darf.
Die Kaution ist aber in 3 Teilbeträgen leistbar (auch wenn darüber nichts steht).

MfG
duck313

Hallo allerseits, ich habe euch vertraut und den Mietvertrag unterschrieben und das Zimmer bezogen.

Keinem von euch ist aufgefallen, dass in dem Mietvertrag nirgends die Zimmergrösse erwähnt wird. TOLL!!

Als ich Einzog schien mir das Zimmer ziemlich klein, und keine 14 qm wie in der Internetanzeige steht.

Ich fragte den Vermieter beim Einzug, und er bestätigte mir mündlich, das das Zimmer 14 qm hat.

Da ich immer noch misstrauisch war, habe ich mir einen Zollstock gekauft und nachgemessen: 9,45 qum. TOLL

Im Mietvertrag steht natürlich gar nix. Im Gegenteil !!! da steht folgendes:

1.2 Die Angabe der Fläche, auch in Unterlagen und Angaben vor Vertragsschluss, dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietobjekts. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich aus Anzahl und Beschreibung der vermieteten Gebäude oder Räume. Dem Mieter ist das Objekt bekannt.

Was heisst das jetzt für mich?
Kann ich auf ein grösseres Zimmer bestehen?
Kann ich mir was anderes Suchen und kündigen (trotz kündigungsfrist von 6 Monaten)?

Die Anzeige vom Objekt ist noch online. Ich habe Sie als beweissmittel sicherheitshalber gespeichert.
http://www.wg-gesucht.de/3694576.html

Das ist ein Standart Spruch in Mietverträgen, der den Vermieter vor Messtolleranzen schützen soll.

Da das Zimmer mit 14 m² ausgelobt wurde könnte man ggf den Vertrag wegen Täuschung anfechten.

Warum „TOLL“? Die Benennung der Wohnfläche ist ja auch gar nicht nötig. Wenn es eine ganze Wohnung wäre, bei der zudem noch der Mietpreis pro m² berechnet würde, dann muss natürlich die Wohnfläche da drin stehen.

Aber bei einem einzelnen Zimmer???
Ich meine: Da geht die Tür auf: „Hier, das wäre das Zimmer“. Dann siehst du es und kannst direkt abwägen, ob die der Raum reicht und ob er dir 400€ im Monat wert ist.
Offenbar war beides erfüllt, sonst hättest du nicht unterschrieben.

Du hast einen Vertrag über genau das Zimmer geschlossen, was du jetzt auch bekommen hast.
Es gab eine Anzeige, bei der versehentlich eine falsche Größe benannt wurde.
Du hast unterschrieben, dass du genau das Zimmer in der Art, wie du es besichtigt hast, mieten willst.

der war gut!