Hallo,
grundsätzlich ist der Auslandseinsatz bei einem SaZ pflicht, bei einem FwDler ist das theretisch auch so, aber es wird nicht so streng gehandhabt.
Wenn einem Einsatz persönliche Gründe entgegenstehen ( Gesundheitlich, Psychisch, Familiär ) kann der Disziplinarvorgesetzte von einer Teilnahme absehen.
In meiner Einheit hatten wir damals einen Ofw dessen Frau kurz vor der Entbindung stand, unser Kp-Chef hat den Ofw daher im Heimatland belassen.
Ich selber war 3 x im Einsatz - ist alles nicht so schlimm wenn man gute Kameraden um sich hat.
Der DstGrd hat für die Einsetzung bedingt einfluss, wenn ein Soldat z.B. HG ist, und alle Vorausbildungen absolviert hat kann er eingesetzt werden, ein SU ohne Vorausbildung hingegen nicht.
Im Einsatz finden sich vom OG bis zum General i.d.R. alle DstGrade wieder.
Der Verdienst ist im Einsatz höher als im Heimatland, das liegt am AVZ ( Auslandsverwendungszuschlag ) !
Dieser ist vom Einsatzland und von der Gefährdungsstufe abhängig und kann zwischen ca. 50 und 90 Euro / Tag liegen.
In meinen Einsätzen war der AVZ sogar Steuerfrei !
Ein Monat bei ISAF z.B. bringt es so auf ca. 4000 Euro Netto bei der Besoldungsgruppe A5, Stand 2004 !!