Hallo,
folgendes Problem:
Wie verhält sich das rechtlich? Es gibt in unserem Mehrfamilienhaus einen Hof. Dieser Hof ist ausschließlich durch eine Art Balkon- bzw. Terrassentür aus unserer Wohnung im EG, aber auch für alle anderen aus einer Kellertür begehbar.
Dieser Hof soll 30qm groß sein. Unsere Mietwohnung soll laut Mietvertrag (in dem keine Terrasse angegeben ist) 100qm groß sein. Wir haben ein offizielles Aufmaß nehmen lassen und dabei kam heraus, dass unsere Wohnung nur 85qm klein ist. Daher schließen wir daraus, dass die Hausverwaltung uns den Hof als „Terrasse“ mitvermietet, da wir gelesen haben, dass bei Terrassen oder Balkonen die Hälfte der qm berechnet werden darf, was in dem Fall mit 15qm exakt die Differenz zu den im Vertrag angegebenen 100qm darstellen würde. Da im Mietvertrag keine Terrasse drinsteht und uns auch ausdrücklich gesagt wurde, dass es KEINE Terrasse sei sondern der Hof des Hauses, den wir allerdings nutzen dürften, aber eben NICHTS verändern, weil er nicht zu unserer Wohnung gehöre, sehe ich da als Laie keine rechtliche Grundlage uns die Nutzung des Hofes quasi vermietet in Rechnung zu stellen.
Einzige Anmerkung dazu, die bitte gesondert betrachtet werden soll: Da wir Kinder haben und nicht wollten, dass jeder im Haus vor unserer Glastür herumspaziert, haben wir mit den anderen Mietern die Vereinbarung getroffen, dass wir den Schlüssel der für jeden zugänglichen Kellertür zu uns nehmen. Das wurde wohl auch einem Mieter, der vorher öfter auf den Hof zur Pflege ging, schriftlich mitgeteilt.
Jetzt wissen wir nicht, wie sich das Ganze tatsächlich verhält. Aus unserer Sicht ist es keine Terrasse und wir müssten eigentlich nur für die von uns vermessenen 85qm Miete bezahlen. Den Kellerschlüssel könnten wir ja theoretisch jederzeit aushändigen, den haben wir ja nicht gepachtet.
Ich bitte hier dringend um versierte Rückmeldungen dazu. Vielen Dank!
Verschoben in das Brett Mietrecht - MOD BelRia