Ist der Rollladen vom Dachflächenfenster Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Folgende Situation: Bei einem Eigentümer einer Dach- Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hat sich der Rollladen eines Dachflächenfensters komplett gelöst und ist auf ein Vordach gefallen. Wer muss für die Instandsetzung aufkommen? Die Eigentümergemeinschaft oder der Wohnungseigentümer? Anmerkung: Den Rollladen hat die Baugesellschaft beim Hausbau auf Wunsch des Wohnungseigentümers angebracht. Ein weiteres Problem: der Wohnungseigentümer findet seine Teilungserklärung nicht mehr.

Fenster und besonders Dachflächenfenster( sind Teil der Dachdeckung) gehören regelmäßig zum Gemeinschaftseigentum.

Und ein offenbar außenliegendes Sonnenschutzrollo auch.

Die Erklärung ist auch auf dem Grundbuchamt vorhanden und natürlich bei dem beglaubigenden Notar, der sie einst aufgesetzt hatte.