Ist der Schreibtisch Privatsphäre?

Hallo,

ich habe mit meiner Schwester diskutiert, ob es einem Chef erlaubt ist, den Schreibtisch seines MA zu öffnen um etwas herauszunehmen bzw. zu suchen.

Ich meine, ja. Liege ich da richtig?

Und wie sieht es aus, wenn er die Sauberkeit seines MA kontrollieren möchte und aus diesem Grund den Schreibtisch inspiziert?

Vielen Dank und Gruß
Miriam

klar!
Hi Miriam

also ich würde meinen Chef garnicht erst in meine Wohnung lassen, wenn er meinen privaten Schreibtisch durchsuchen will.
Was fällt dem denn ein!! Ich durchsuche seinen ja auch nicht!

Allerdings stellt sich die Frage etwas anders, wenn Du den Schreibtisch an Deinem Arbeitsplatz meinst. Das ist eigentlich seiner - Dir zur Arbeit zur Verfügung gestellt. Warum sollte ich meinen Chef daran hindern, während der Arbeitszeit (oder auch am WE) in seinen Schreibtisch in seinem Büro zu schauen - also den Tisch, den er seinen Angestellten zur Verrichtung der Arbeit zur Verfügung stellt?

In manchen Betrieben gibt es dazu Betriebsvereinbarungen - an manchen Arbeitsplätzen haben private Dinge nichts zu suchen.

Wie auch immer - meinen Schreibtisch kann mein Chef jederzeit leeren und wieder füllen - sind alles seine Sachen, die da drin sind!

LG Ulli

Hi Ulli,

also ich würde meinen Chef gar nicht erst in meine Wohnung
lassen, wenn er meinen privaten Schreibtisch durchsuchen will.
Was fällt dem denn ein!! Ich durchsuche seinen ja auch nicht!

Das Witzebrett ist weiter unten :wink:

Allerdings stellt sich die Frage etwas anders, wenn Du den
Schreibtisch an Deinem Arbeitsplatz meinst.

Nicht meinen, sondern einen. Den mein ich ich wohl, sonst wär ich nicht hier bei Arbeitsrecht.

Das ist eigentlich seiner - Dir zur Arbeit zur Verfügung gestellt. Warum sollte
ich meinen Chef daran hindern…

Genau das war auch meine Einschätzung, meine Schwester war für Privatsphäre.

Gruß
Miriam

hallo,

mit einschränkung allerdings:

wenn ein schreibtisch eine „private“ schublade hat und das allgemeiner usus ist im unternehmen und dies auch bekannt ist, dann darf a) der an diesen schub absperren, und b) der ag da nicht so ohne weiteres dran.

was allerdings „öffentlich“ ist, kann sich dem ag nicht entziehen…

saludos, borito

Hoi.

Naja, öffentlich und öffentlich ist schon zu unterscheiden!

Wenn z.B. im oder auch auf dem Schreibtisch private Sachen liegen heißt es Finger weg. Der AG darf eine Handtasche oder Rucksack nicht einfach öffnen. Auch wenn ein Ordner mit Kennzeichnung PRIVAT im Schrank steht, darf er nicht einfach zugreiffen - da könnte z.B. die Beihilfeabrechnung, Details zum Gehaltsvorschuß oder Schriftverkehr zum Arbeitgeberdarlehen abgeheftet sein. DAS wäre dann ein Teil der Privatsspähre.

Ciao
Garrett

hallo!

ja, recht hast´. danke für die sinnvolle ergänzung!

saludos, borito

Danke an alle! owT
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