Wenn der Friseursalon mit der Bezeichnung „Naturfriseur“ wirbt, muss dann die Friseurin eine abgeschlossene Ausbildung auf diesem Gebiet haben oder ein entsprechendes Zertifikat nachweisen? Ist der Titel Naturfriseur an ein bestimmtes Zertifikat gebunden oder reicht es, wenn ausschließlich mit Naturprodukten gearbeitet wird?
Friseur ist kein reglementierter Beruf wie z.B viele Gesundheitsberufe. Folglich kann sich jeder so bezeichnen, auch ohne Berufsausbildung. Dies gilt dann auch für derartige Aufhübschungen.
Auch ohne Gruß
Friseur nicht geschützt???
Hallo konzepi,
Friseur ist kein reglementierter Beruf wie z.B viele
Gesundheitsberufe. Folglich kann sich jeder so bezeichnen,
auch ohne Berufsausbildung. Dies gilt dann auch für derartige
Aufhübschungen.
Bist du dir da sicher?
Ich kenne das anders. Friseur ist geschützt, deswegen nennen sich auch viele Ungelernte „Hairstylist“…
Grüße,
Tinchen
Weiowei
Hi konzepi!
Friseur ist kein reglementierter Beruf
Doch, ist er, und zwar reglementiert durch die Handwerksordnung!
Um als Friseur zur arbeiten und sich so nennen zu dürfen, muss man eine mindestens 2-jährige Ausbildung absolvieren und eine Gesellenprüfung bestehen.
Um einen eigenen Salon zu öffnen und Lehrlinge ausbilden zu dürfen, muss man die Meisterprüfung ablegen.
Eigentlich bin ich geschockt, sowas von dir zu lesen, sonst hast du kompetente Antworten drauf, hier hast du dich vertan.
wie z.B viele
Gesundheitsberufe. Folglich kann sich jeder so bezeichnen,
auch ohne Berufsausbildung. Dies gilt dann auch für derartige
Aufhübschungen.
Es gilt nicht mal für die Aufhübschung, denn auch dafür muss man zunächst einmal Friseur sein.
Eine spezielle Ausbildung für Naturfriseure gibt es nicht, wohl aber Fortbildungen in dieser Richtung.
Gruß
Friseur ist kein reglementierter Beruf wie z.B viele
Gesundheitsberufe. Folglich kann sich jeder so bezeichnen,
auch ohne Berufsausbildung.
Tatsächlich ?
du berufst dich doch sonst immer auf die Internetseiten der Agentur für Arbeit,
warum dieses mal nicht ?
an die ‚Ungläubigen‘
Hallo,
wenn Berufsbezeichnungen geschützt sind, dann nur mittels eines Gesetzes. Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurgesetz_%28Baye… oder (beispielsweise für viele Gesundheitsberufe) http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/krpflg…. In diesen Gesetzen ist auch geregelt, wie der Staat einen Verstoß ahndet. In den Gesetzen zur Ausbildung in staatlich anerkannten Berufen (BBiG und HwO) gibt es keine vergleichbare Regelung. D.H. diese Berufsbezeichnungen sind nicht geschützt.
Gruß
Otto