Hallo,
um das mal vorweg zu nehmen: Ich denke nicht, dass irgendjemand, der sich mal kurz zur Toilette begibt dieses gleich auf der Abrechnung zu sehen bekommen müsste, aber es gibt ja auch so Spezialisten, die das schon systematisch ausnutzen.
Wir haben zum Beispiel eine Schicht von etwa drei Stunden. Wenn sich da nun jemand alle paar Tage mal für eine halbe Stunde vertreten lässt, weil er „ein großes Geschäfft“ machen muß, finde ich das den anderen Kollegen schon irgendwo unfair (zumal dessen Vertretung das dann wieder aufarbeiten muß, bzw. ein anderer Kollege diese Arbeit mitmacht so gut es geht).
Besonders „nervig“ finde ich dabei, dass dieser Toilettengang dann auch oft kurz nach Arbeitsbeginn ansteht.
Wie dem auch sei, würde mich mal interessieren, ob der Betrieb den (oder allen) Mitarbeitern irgendwie Zeit abziehen kann, wenn der Mitarbeiter für längere Zeit dem Betrieb fernbleibt. Also wie gesagt, wir reden hier nicht von 5 MInuten, sondern eine Halbe Stunde…
Vielen Dank für die Antwort