Ist der Toilettengang Automatisch Arbeitszeit?

Hallo,
um das mal vorweg zu nehmen: Ich denke nicht, dass irgendjemand, der sich mal kurz zur Toilette begibt dieses gleich auf der Abrechnung zu sehen bekommen müsste, aber es gibt ja auch so Spezialisten, die das schon systematisch ausnutzen.

Wir haben zum Beispiel eine Schicht von etwa drei Stunden. Wenn sich da nun jemand alle paar Tage mal für eine halbe Stunde vertreten lässt, weil er „ein großes Geschäfft“ machen muß, finde ich das den anderen Kollegen schon irgendwo unfair (zumal dessen Vertretung das dann wieder aufarbeiten muß, bzw. ein anderer Kollege diese Arbeit mitmacht so gut es geht).
Besonders „nervig“ finde ich dabei, dass dieser Toilettengang dann auch oft kurz nach Arbeitsbeginn ansteht.

Wie dem auch sei, würde mich mal interessieren, ob der Betrieb den (oder allen) Mitarbeitern irgendwie Zeit abziehen kann, wenn der Mitarbeiter für längere Zeit dem Betrieb fernbleibt. Also wie gesagt, wir reden hier nicht von 5 MInuten, sondern eine Halbe Stunde…

Vielen Dank für die Antwort

Hallo,

Für den Toilettengang grundsätzlich nein.

eine halbe Stunde pro Arbeitstag hat die Rechtsprechung noch nicht als unangemessen beurteilt.

Eine wie auch immer geartete Erfassung von Toilettengängen ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich unzulässig.

Es gibt im übrigen auch einige Krankheiten, die derartig lange Toilettengänge notwendig machen. Selbst Diabetiker müssen in so manchen betrieben Toiletten für notwendige Messungen und Insulingaben nutzen.

Solange es keine klaren Indizien wie zB Zeitungsgeraschel oder Handygespräche gibt, sollte man mit deratigen Vermutungen, die rasch zu Unterstellungen mutieren können, vorsichtig sein.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo,
der Mitarbeiter findet es vermutlich ebenfalls nervig, dass es schon lange kneift und brummelt, er noch aushalten muss, denn erst nach Arbeitsbeginn wird der Toilettengang bezahlt.

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Vom Grundsatz her sind Toilettengänge nach Möglichkeit in die Pause zu verlegen. Allerdings ist das nicht immer umsetzbar.

Mir ist ein Logistik-Unternehmen bekannt, bei welchem man die Türen, mit denen der Lagerbereich (und somit der Arbeitsbereich) betreten/verlassen wird, mit dem „Personalchip“ bedient. Neben dem Sicherheitsaspekt wird damit das Verlassen als Pausenbeginn und das Eintreten als Pausenende registriert. Die Toiletten sind außerhalb des Lagerbereichs und können somit nur „in der Pause“ betreten werden … Rauchen, Kaffee trinken usw. ebenso.

Ich weiss aber nicht, ob dort in den Arbeitsverträgen entsprechende Regelungen getroffen sind oder deren Zeitwirtschaft hier z. B. kurzes Fortbleiben ignoriert. Auf alle Fälle wird dort auch „flexible Arbeitszeit“ praktiziert.

Es könnte sein, dass der Kollege eigentlich schon auf Toilette muss, bevor er zur Arbeit fährt, aber wenn er dann ginge, käme er zu spät zur Arbeit. - Wahrscheinlich wäre es (falls es so ist) möglich, sein Leben etwas umzustellen, aber das muss man erstmal schaffen. Und es gibt auch solche Leute, die aus vermutlich psychischen Gründen wirklich immer erst dann müssen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.
Also, ich will nicht behaupten, dass das auf den Kollegen zutrifft, sondern nur deutlich machen, dass es alle möglichen Ursachen dafür geben kann.

Hallo,

… was ziemlich eindeutig rechtswidrig sein dürfte…

Alberca

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Hallo,
ich arbeite in einem Kleinbetrieb und solche „Sorten“ hatten wir auch schon. Bei manchen hat geholfen, dass man sie offen darauf anspricht, was sie sich dabei denken. Sollte ein so langer Toilettengang gesundheitlich wirklich unvermeidbar sein, so verlegt man ihn eben in die Pause oder vor/nach der Arbeit. So weit sollte man sich im Griff haben, oder bekommen. Merke: Der Arbeitgeber ist dein Freund, nicht dein Feind, den du hintergehen musst, wenn du kannst. Sollte vorheriger Satz nicht zutreffen, ist es ratsam das Leben, den Beruf oder den Arbeitsplatz entsprechend zu ändern. Ich war lange genug Selbstständig, um auch die andere Seite zu kennen.
Grüße,
Martin

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Hallo,

Du schreibst hier

ähnlich kenntnisreich wie der Papst vom Kinderkriegen. Ich wünsche Dir in Deiner Ignoranz, daß Du niemals Krankheiten bekommst wie zB Diabetes, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn o.ä., damit Du nicht innerhalb weniger Minuten auf Rückzugsräume (die leider in vielen Betrieben nur das WC sind) oder direkt auf ein WC angewiesen bist.

Alberca

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Was ist eigentlich so schwer, komplette Texte in einen Sinnzusammenhang zu bringen? Die Pausenzeit beginnt bin der Türbetätigung. Das ist (in Deutschland) zulässig. Nicht zulässig sind festgelegte Pausenzeiten und ein Verbot, ausserhalb dieser Zeiten auf Toilette zu gehen.

„Toilettengang ist Pausenzeit“ ist klar von „Toilettengang nur zu Pausenzeiten“ zu unterscheiden.

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Hallo,

was ist eigentlich so schwer daran, zu akzeptieren, daß die rechtlichen Dinge anders gelagert sind, als Du hier ziemlich freihändig und ohne jegliche Belege behauptest?
Dies hier

ist nun mal grundsätzlich falsch. Stellvertretend für viele steht zB diese Darstellung:

Und Übrigens, „Pausen“ unter 15 Minuten dürfen auch nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpause hinzugezählt werden gem. § 4 Satz 2 ArbZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__4.html

Alberca

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Verstehe ich nicht.

Wenn man gezwungen wird, bei Verlassen des Arbeitsbereichs „Pausenanfang“ zu stempeln und die Toiletten sonst nicht zugänglich sind, dann habe ich doch die Unmöglichkeit, außerhalb einer Pause die Toilette aufzusuchen.

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