Hallo,
Leider zeigt sich in Indomeni, dass eine robustere Grenzsicherung Europas evtl. doch länger notwendig sein könnte. Kann man das noch „Flucht“ nennen, im Gummigeschoßhagel zu versuchen, Grenzzäune kaputt zu machen ?. Ein echtes „Refugium“ liegt ja wohl kaum hinter einem festen Grenzzaun. Ist D schon so weit, dass die „erfolgreiche“ Politik der Bundesregierung zulässt, evtl. auch die Grenzkontrollen in D wieder ganz wegfallen zulassen, wie der Innenminister angesprochen hatte ?
Gruß
rakete
Hier geht es doch nur noch darum in ein Land zu kommen in dem man sich das angenehmste Leben vorstellt. Sicherlich hat ein gewisser Teil ein berechtigtes Interesse nach D zu kommen (z.B. Familie schon da), aber auch hier müssen die legalen Wege eingehalten werden. Die Masse will wohl eher aus einem anderen Grund zu uns:
"(…) Abdul sagt, in Kabul habe man ihm erzählt, in Deutschland gebe es 3000
Euro Begrüßungsgeld. Der Mann, der ihm vom Begrüßungsgeld berichtet
habe, sei angesehen – Tamer übersetzt es mit: ein Mann, dem viel gehört –
ihm könne man glauben. Verweigere ihm die deutsche Regierung sein
Geld?, will Abdul wissen. (…) " http://www.tagesspiegel.de/berlin/queerspiegel/konflikte-in-berliner-fluechtlingsheimen-in-berlin-wird-in-heimen-taeglich-die-polizei-gerufen/13017896-3.html
(3000 EUR sind in AFG ca. das 4,5 fache des durchschnittlichen Jahreseinkommens.)
Es kann und darf nicht sein dass diese Menschen dafür auch noch belohnt werden dass sie sich und vor allem ihre Kinder vorsätzlich in Gefahr bringen und Gesetze brechen. Die Grünen zumindest sprechen sich zum wiederholten Male dafür aus. Absolut unfassbar für mich.
Bei portionsweisen Fluchten kann ich eigentlich kein „berechtigtes Interesse“ erkennen. Eine Familie flieht zusammen, um sich gegenseitig höchst möglichen Schutz zu bieten. Ausnahmen sind vielleicht unfreiwillige Trennungen durch äußere Ereignisse (z.B. Angriffe, Unglücke etc.)
Ist ja bekannt dass die Stärksten vorgeschickt werden um die anderen nachzuholen. Daher schrieb ich ja dass ich hier ein berechtigtes Interesse sehe um dann im gleichen Satz zu sagen
Und vor allem, man muss auch auf die Einwanderer etwas acht geben:
6000 hilflose Minderjährige wurden gewissermaßen „verbummelt“:
Hallo,
kann man, es wäre aber vollkommen falsch. Es handelt sich um den gewaltsamen Angriff auf die territoriale Integrität eines anderen Landes. Also genaugenommen ein kriegerischer Akt. Ob man mittels eines Panzers als Armee in das Land eindringt oder mittels Drahtschere (ggf. Händen und Füßen) als aufrüherischer, multinationaler Mob ist vom Prinzip her gleich.
Daher setzt hier MKD auch unnachgiebig auf die Anwendung unmittelbaren Zwangs und wirft keine Wattebällchen. Wäre in D ebenfalls zulässig. Übrigens dann auch (als letzte Möglichkeit) der Einsatz von Schußwaffen und wenn noch so viele Moralisten im Kreis rotieren und Störche erdrosseln wollen.
Die Grenzkontrollen zwischen D und A sind jedenfalls nicht nötig, weil evtl. 10.000 Personen derzeit in Idomeni die Grenzanlagen überwinden könnten. Da hätte man ausreichend Zeit, sie wieder zu erichten, bevor die ersten Gruppen in Österreich sind.
Hätten die 500 Aufrüher in Idomeni den Grenzübertritt letztlich geschafft, so wäre es ihnen anschliessend deutlich schlechter als in Idomeni gegangen. Ich jedenfalls würde nur ungern ein paar Monate in einem mazedonischen Knast schmoren. Und spätestens Armeeeinheiten hätten die 500 gestoppt, ohne gleich zum gezielten und ggf. tödlichen Beschuss greifen zu müssen.
Gruß
vdmaster
Simone Peter zwitscherte gestern aber etwas ganz anderes:
Tränengas gegen die, die nichts anderes als Schutz suchen. Eine Schande! Helfen statt abschotten! #Idomeni
Weisste Bescheid!
Muss morgen erst mit meinem Therapeuten sprechen ob ich da Bescheid wissen will/darf…
Kannst du die Zulässigkeit dieser Einordnung genauer belegen? https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg
Vielleicht im weitesten Sinne:
In einem Unabhängigkeitskrieg kämpft ein Volk um einen eigenen Staat???
Illegaler Grenzübertritt und Landsfriedesbruch sind jedenfalls keine passenden Einordnungen. „Gewaltsame (eher unbewaffnete) Invasion eines fremden Staatsgebiets“ ?
Gruß
rakete
Hallo,
ich gehe von der UN-Charta aus.
Artikel 2
4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen
jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der
Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
(A) Das Hauptmerkmal der Souveränität eines Staates ist seine territoriale Integrität. Ohne das Gewaltmonopol über diesen Territorium bestünde keine Herrschaft. Daher schützt er auch sein Territorium gegen Übergriffe von außen in vielfältiger Art und Weise. Unter anderem durch Regelungen, die festlegen wer sich als Nichtbürger im Land aufhalten darf und wer nicht.
(B) An die zwischenstaatlichen Regeln sind auch die Bürger aller Staaten gebunden. So muss ich als Deutscher genauso die territoriale Integrität Frankreichs beachten wie es Deutschland als Staat tun muß.
© Ob ich mittels Granatwerfern und Panzern in militärisch organisierter Form die territoriale Integrität eines Staates verletze oder als selbst spontane Zusammenrottung mehrerer Menschen mit einer gleichen Zielsetzung (bspw. Terrorgruppen oder Gewaltmob) und nur mit Steinen angreife, ist nur von der Auswirkung des Schadens her ein Unterschied. Beides mißachtet den Grundsatz aus Artikel 4 (2).
(D) Prinzipiell ist der Staat, aus dem heraus diese Angriffe erfolgen, in der Verantwortung sie zu unterbinden. Kann er es nicht, so verliert er sogar die ausübende Herrschaft über den Teil des Staates, der aktuell von diesen Gewaltgruppen besetzt ist und damit hat der angegriffene Staat die Befugnis, Artikel 2 (4) in Ausübung seines übergeordneten Rechts auf Selbstverteidigung zu ignorieren. Daher durften auch die mazedonischen Polizisten Tränengas auf gr. Territorium schiessen. Selbst das ein Eindringen in gr. Territorium zur Abwendung des unmittelbaren Angriffs war zulässig. Will der Staat, von dessen Territorium der Angriff erfolgt, diesen Angriff nicht unterbinden, dann macht er sich selbst am Angriff mitschuldig und kann im Gegenzug berechtigt vom anderen Staat angegriffen werden. Auch hier griffe das Recht auf Selbstverteidigung.
GR zeigt sich aktuell ganz dolle empört, was zutiefst verlogen ist. Dabei war GR de jure in der Pflicht, die Herrschaft über eigenes Territorium auszuüben und damit Angriffe auf den Nachbarn zu unterbinden. Allerdings gab es dazu nicht genug Polizisten vor Ort. Nun pumpt sich der amtierende gr. Regierungschef auf und gibt (einmal mehr) anderen die Schuld für eigenes Versagen. Dabei spielen drei Motive eine Rolle.
(I) Ablenkung vom eigenen Versagen. Das Versagen selbst ist nicht weiter schlimm, weil jeder nachsehen würde, dass nicht genug Polizei vor Ort war. Aber hier geht es mal wieder um „Ehre und Würde“.
(II) Prinzipielle Stänkerei gegenüber Mazedonien. Die beiden Länder sind seit Gründung Mazedoniens nicht wirklich befreundet. Das geht u.a. zurück auf die Namensgebung Mazedoniens (und noch weiter zurück).
(III) Mazedonien hat die gr. Lösung für die Flüchtlingskrise durch seine Grenzschliessung torpediert. Denn GR hätte am liebsten alle Flüchtlinge sofort weiter nach Norden abwandern sehen. Jetzt müssen sie doch noch das liefern, was sie nach EU-VEreinbarungen bereits Ende 2015 hätten haben müssen. Erinnert nicht von ungefähr an die Strategien aus der Finanzkrise .
Gruß
vdmaster
Wie immer, ausführliche und lesenswerte Ausarbeitung.
Jedoch die Subsumtion, die zur Begrifflichkeit des „kriegerischen Aktes“ hin führt, sehe ich nicht.
Du verwendest jetzt den Begriff „Angriff“, was ich passender finde. Es ist aber nicht dasselbe. Hinter Kriegen stecken in Regel (nicht immer) Regierungen. Der „Gegner in einem kriegerische Akt“ bzw. „Angreifer“ ist in dem Fall bei den „Flüchtlingen“ selbst zu sehen, weil
Und Griechenland ist ggf. „Aufmarsch- und Bereitstellungsraum“ für den Angriff
Richtig?
Gruß
rakete
Hallo,
???
ha, jetzt musste ich mich glatt mal im Duden erkundigen, um einigermaßen beruhigt feststellen zu können, dass ich für das Substantiv nur die Schreibweise mit „p“ p-räferiere .
Nicht ich verwende den Begriff „Angriff“, sondern die UN. Und der Aggresor (auch in einem Krieg) greift nun einmal an.
Evtl. hast Du die von mir verwendete Befrifflichkeit auch übergewichtet. Ich schrieb ja
(…) gewaltsamen Angriff auf die territoriale Integrität eines anderen Landes. Also genaugenommen ein kriegerischer Akt.
und führte aus, dass es hier um die prinzipielle Gleichheit mit einem kriegerischen Akt (durch eine Nation) geht. Ich würde hingegen niemals behaupten, dass dieser Angriff in seiner Dimension dem eines Krieges entspricht.
Angreifer waren natürlich nicht „die“ Flüchtlinge, sondern die am Angriff beteiligten Flüchtlinge, die den Versuch unternahmen, die territoriale Integrität Mazedoniens zu verletzen. Im Prinzip müsste GR sie stehenden Fußes verhaften, was natürlich ebenfalls unterbleibt, weil sie sofort wieder in der Masse der Flüchtlinge untertauchten.
Wer hier (bspw. aus fehlgeleiteter Ideologie) keine strafbaren Handlungen seitens der beteiligten Flüchtlinge erkennen will, sondern dumm daherschwafelt, dass sie „nur Schutz“ gesucht hätten (Simone Peter), ist entweder ein Lügner, ein Heuchler oder kenntnisbefreit. Ich sehe auch keinerlei mildernden Umstände für die Straftäter, aber defintiv auch eine Schuld bei den Aufwieglern (Flugblatt).
Gruß
vdmaster
P.S.: Ich nehme Kinder aus, sofern sie zu jung sind, um sich gegen ihre irregeleiteten Eltern durchsetzen zu können und mitgeführt (ggf. auch [Jugendliche] angestiftet) wurden.
Kleiner Beitrag aus dem wirren Hirn eines TAZ-Kommentatoren
Der Angriff auf den Grenzzaun vom letzten Wochenende jedoch war eine Aktion, die durch die Demonstrationsfreiheit in Griechenland gedeckt ist.
Mit keinem Wort erwähnt er im Text, dass die „Demonstranten“ erst nachdem sie den Zaun deutlich beschädigten, von der mazedonischen Polizei abgewehrt wurden.
Und ein Recht auf Angriff (als Demonstrationsform des eigenen Willens) gibt es auch in Griechenland sicher nicht.
Kopfschüttelnd
vdmaster
Es wird langsam Zeit, dass eine dauerhafte Lösung in diesen Problemen gefunden wird.