Ist der Wärme-/Warmwasservebrauch realistisch?

Liebe Leser,

sagen wir einmal, es ginge um folgendes: seit 2012 wohnt A in einer Wohnung, die durch ein Tochterunternehmen ihres Arbeitgebers verwaltet wird. Die Wohnung liegt auf Betriebsfläche, wird aber räumlich von den Verwaltungsgebäuden getrennt. Die Mieter haben offiziell keinen Zutritt zur Betriebsfläche (A schon, aus dienstlichen Gründen).

Problem: Für die Berechnung der Heizkosten werden auch die Kosten, welche der Betrieb „verursacht“ zugrunde gelegt. Heißt: Das Mietshaus hat ca. 350 m², die Verwaltung nochmal 1.000 m². Für die Verteilung der Heizkosten im 30/70-Verhältnis (30 Grundkosten, 70 Verbrauch) werden also als Grundfläche etwa 1600 m² zugrunde gelegt.

Die Hausverwaltung will A weiß machen, dass sie als Einzelperson mit einer 65-m²-Wohnung für 2.000 € Heiz- und Warmwasserkosten verbraucht haben soll. Dazu sollte erwähnt sein, dass die Heizung ab ca. 21:30 Uhr auf 18 Grad abgesenkt wird, Warmwasser kann man ab ca. 23 Uhr nicht mehr beziehen. Grundsätzlich ist die Leistung der Heizung auf 22 Grad beschränkt laut Hausverwaltung/Betrieb. Sobald die Außentemperaturen es halbwegs gesetzlich zulassen, wird die Heizung abgeschaltet. An Wochenenden außerhalb der Heizperiode, die kälter sind, bleibt sie ebenfalls aus.

Nun die entscheidende Frage: Ist es denn bei diesen Voraussetzungen technisch überhaupt MÖGLICH, dass A so viel Wärme und warmes Wasser verbraucht? A ist eigentlich sparsam, badet meist nur im Winter, Duschen ist bei A innerhalb von 5 Minuten getan. Allerdings muss A morgens kurz warmes Wasser beziehen, das sind also auch nochmal so ca. 3 Minuten.

Die Kosten steigen von Jahr zu Jahr, obwohl die Winter milder wurden. So sollte A im Jahr 2012 für 6 Monate 600 € nachzahlen, im Jahr 2013/2014 700 €, im Jahr 2014/2015 ebenfalls 700 € und im Jahr 2015/2016 900 € (die Heizperiode ist von 1. Juli eines Jahres bis 30. Juni des Folgejahres).

A weiß nicht, wo sie noch sparen soll und wo sie das Geld hernehmen soll. Effektiv ist die Miete seit dem Einzug um 150 € erhöht worden, A zahlt mittlerweile 173 € allein für Heizung und Warmwasser voraus.

Den Mieterschutzbund hat A eingeschaltet. Die Hausverwaltung aber reagiert nicht auf Schreiben. Bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer wurde A zugesichert, dass man mit einem Gutachter vor Ort prüfen würde, ob die Berechnung zusammen mit der Betriebsfläche rechtens ist. Letzte Info war: laut Gutachter könne man das so machen. Hält A für unfair, wenn man bedenkt, dass die Mieter im Vergleich weniger verbrauchen und den Löwenanteil umgelegt bekommen (ja, unfair ist eine persönliche Definitionssache und ist rechtlich oft irrelevant).

Also, um auf den Kern meiner Frage zu kommen: Ist es technisch/rechnerisch unter den geschilderten Umständen möglich, dass A allein bei recht sparsamem Verhalten tatsächlich für 2.000 € Wärme und Wasser verbraucht? Kann man das pauschal überhaupt beantworten?

Ich danke im Vorfeld für Antworten.

Grüße,
S.

Hallo,
magst Du eher Bedauern oder Entruestung, oder eher mehr Fakten.
Die 350 qm und die 1000 qm sind zusammen etwa 1600 qm?
Sind die Buero-und Wohnraum -Hoehen etwa aehnlich?
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Du nennst im Detail die Nachzahlungen, sehr zufaellige Zahlen. Mein Auto braucht 75 Euro mehr fuer Benzin als letztes Jahr, ist das zulaessig? Unsinnige Frage. Du nennst die Kosten, etwas besser, aber auch nicht so aussagefaehig. Doch dazu finden sich schon eher Heizkosten pro qm oder Wasserkosten pro Person.
Gibts noch Energiewerte und Wasserverbrauchswerte hier zu lesen? Dazu die Kosten der Abrechnung. Die Leute heizen ueberhaupt nicht, verteilen nur die Kosten, und leben davon, von mehreren Immobilien. Weiterhin gibts noch Mietkosten fuer Messgeraete, je nach Bauzustand, Wartungskosten, was der Mieter alles sowieso zu zahlen hat (je nach Vertrag) ohne ueberhaupt es warm zu haben.
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Gruss Helmut

Hallo Helmut,

Fakten. Bedauert habe ich A schon genug. Entrüstung gibt es auch von allen Seiten für sie.

Ich kann dir einige deiner Fragen beantworten, andere bereiten mir Schwierigkeiten.

1.600 m² - Tippfehler. Natürlich ca. 1.400 gemeint. Genaue Zahl könnte ich nachreichen, wenn notwendig. Die Zahlen der Nachzahlungen sind nicht zufällig sondern Tatsache. So wurden sie A in Rechnung gestellt.

Büro- und Wohnräume sind nicht gleich hoch. Auf der Seite des Miethauses sind 3 Stockwerke, auf der Seite der Büroräume nur 2. Das Gewerbe ist heizintensiv, da Türen bei voll aufgedrehter Heizung stundenlang offen stehen, Fenster ebenfalls (das ist menschliches Versagen, A hörte auch in ihrer eigenen Dienststelle schon die Aussage „natürlich hab ich die Heizung auf volle Pulle und das Fenster den ganzen Tag offen, ich muss es doch nicht bezahlen, hahaha“). Die Büroräume haben keine Heizkostenverteiler, die Kantine (wird ebenfalls mit in die Berechnung einbezogen, 1-stöckiges Gebäude) sowie das Wohnhaus schon. Die Grundkosten für Miete der Geräte, Ablese- und Wartungsservice etc. betragen lt. Abrechnung ca. 33.000 € - Verbrauch der gesamten Liegenschaft bei angeblich 120.000 €

Den Rest deiner Aussage verstehe ich leider nicht. Wobei mir dünkt, worauf du hinaus willst, aber dann - ganz ehrlich - hätte ein: „Liebe Stepz, man kann sowas nicht pauschal beantworten“ auch ausgereicht.

Grüße

Hallo,

Ich verstehe es schon. Da will Dir jemand helfen. Eine Hilfe anbieten, die über den von Dir genannten pauschalen Satz hinausgeht. Aber dazu müsstest Du die Fragen beantworten. Und das hier liefern, was (hoffentlich) auf der Nebenkostgenrechnung steht…

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

Die Aussage „Unsinnige Frage“ von Helmut hat mir vermittelt, dass man meine Frage nicht pauschal beantworten kann.

Die Abrechnungen wurden von Experten geprüft und sind rechnerisch korrekt. Aber alle, auch die Anwälte der Mieter/innen wundern sich über den horrenden angeblichen Verbrauch.

Wenn meine pauschale Frage nicht beantwortet werden kann, dann ist das eben so. Aber dann kann man das auch ruhig so sagen.

Es ist nicht so, dass ich für A keine Hilfe will. Aber ich finde, es muss kein übermässiger Aufwand betrieben werden, wenn die Grundfrage eben mit den gestellten Angaben nicht beantwortet werden kann.

Ich hätte die Frage auch gelöscht, Aber das ist bekanntermassen nicht erwünscht oder möglich.

Trotzdem danke an euch beide für die gebotene Hilfe.

Nur aus Interesse.
Kann man mal erfahren, was es für Messgeräte/Hilfsgeräte gibt um Heizverbrauch und WW-Verbrauch der Wohnungen zu erfassen ?
Wasseruhren ? Wärmezähler (Anzeige in kWh !) oder Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper ?

Und zwar mögen die 2.000 € Heiz-und WW-Kosten hoch sein, aber interessanter wären doch die Einheiten, also Liter und kWh etwa.

Und wenn es im Büroteil gar keine Heizkostengeräte gäbe (Achtung: es kann ja einen Wärmezähler zentral geben, denn wozu müsste der Verbrauch je Büroraum erfasst werden, wenn das eine Firma ist ! ) woher käme dann die stolze Summe von 33.000 € für Miete von Messgeräten, Wartung und Ablesung.
Das müssten ja hunderte bis 1000 Geräte sein. Wo sollen die sein ?
Wie viel Wohnungen sind es denn ?

Beim Mieterbund arbeiten auch Juristen, also, was haben die gesagt bzw. geschrieben ? Darf man gewerbliche und Wohnflächen zusammen abrechnen ? Gibt es bei Werkswohnungen eine Ausnahme oder Abweichung vom der Heizkostenverordnung ?

Noch einmal zur Frage „Kann ich überhaupt rein technisch so viel verbrauchen?“.

Darauf kommt es doch gar nicht an. Wenn die Gesamtkosten hoch sind, dann ist auch dein Miniverbrauch anteilig hoch. Du bezahlst doch das Vorhalten von Wärme für Heizung und WW, damit jederzeit Wärme genutzt werden kann. Egal ob man mal 5 Liter braucht oder ständige baden will.
Wärme muss da sein, das kostet Energie. Die zahlst Du anteilig mit plus noch die echte gemessene Menge an WW.

Hallo,
es sind also 65m²Wohnfläche, bei angenommenen 150kWh/(m²a) sind das knapp 10.000kWh im Jahr.
2000€ sind dafür je nach Heizsystem noch plausibel - aber auf jeden Fall auffällig hoch.

Mir kommt es seltsam vor, dass bei einem teilweisen Gewerbegebrauch einfach gleich abgerechnet wird. Aber:
https://www.promietrecht.de/kalte-Betriebskosten/Abrechnung/Betriebskosten-abrechnen-Wohnungen-Gewerbe-Laeden-im-Haus-E2698.htm
Gruß
damals

Guten Morgen Stepz2k9,

du hast ja schon geschrieben, das der Mieterverein sich darum kümmert.

Aber für dich vorab als Information setze ich den nachfolgenden Link rein.

LG von
ichbinnett

Die Heizungsanlage verursacht fuer den Mieter nicht nur Kosten fuer die Brennstoffe, wie sich der Laie das denkt, sondern (siehe bei Ista) ausser dem Verbrauch von Brennstoffen…
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Umlagefähig beim Betrieb einer zentralen Heizungsanlage
einschließlich der Abgasanlage sind gemäß § 7 Heizkostenverordnung folgende Kosten:
-Lieferung und Verbrauch von Brennstoffen
-Betriebsstrom
-Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage
-regelmäßige Prüfung der Betriebsbereitschaft und -sicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann
-Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes
-Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
-Anmietung oder Nutzung anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
-Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Berechnung und Aufteilung
-Die Kosten der Verbrauchsanalyse
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Wie diese Kosten verteilt werden, zu den einzelnen Wohnungen, steht im Mietvertrag, meist anteilig nach Verbrauch und Flaeche.
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