Liebe Leser,
sagen wir einmal, es ginge um folgendes: seit 2012 wohnt A in einer Wohnung, die durch ein Tochterunternehmen ihres Arbeitgebers verwaltet wird. Die Wohnung liegt auf Betriebsfläche, wird aber räumlich von den Verwaltungsgebäuden getrennt. Die Mieter haben offiziell keinen Zutritt zur Betriebsfläche (A schon, aus dienstlichen Gründen).
Problem: Für die Berechnung der Heizkosten werden auch die Kosten, welche der Betrieb „verursacht“ zugrunde gelegt. Heißt: Das Mietshaus hat ca. 350 m², die Verwaltung nochmal 1.000 m². Für die Verteilung der Heizkosten im 30/70-Verhältnis (30 Grundkosten, 70 Verbrauch) werden also als Grundfläche etwa 1600 m² zugrunde gelegt.
Die Hausverwaltung will A weiß machen, dass sie als Einzelperson mit einer 65-m²-Wohnung für 2.000 € Heiz- und Warmwasserkosten verbraucht haben soll. Dazu sollte erwähnt sein, dass die Heizung ab ca. 21:30 Uhr auf 18 Grad abgesenkt wird, Warmwasser kann man ab ca. 23 Uhr nicht mehr beziehen. Grundsätzlich ist die Leistung der Heizung auf 22 Grad beschränkt laut Hausverwaltung/Betrieb. Sobald die Außentemperaturen es halbwegs gesetzlich zulassen, wird die Heizung abgeschaltet. An Wochenenden außerhalb der Heizperiode, die kälter sind, bleibt sie ebenfalls aus.
Nun die entscheidende Frage: Ist es denn bei diesen Voraussetzungen technisch überhaupt MÖGLICH, dass A so viel Wärme und warmes Wasser verbraucht? A ist eigentlich sparsam, badet meist nur im Winter, Duschen ist bei A innerhalb von 5 Minuten getan. Allerdings muss A morgens kurz warmes Wasser beziehen, das sind also auch nochmal so ca. 3 Minuten.
Die Kosten steigen von Jahr zu Jahr, obwohl die Winter milder wurden. So sollte A im Jahr 2012 für 6 Monate 600 € nachzahlen, im Jahr 2013/2014 700 €, im Jahr 2014/2015 ebenfalls 700 € und im Jahr 2015/2016 900 € (die Heizperiode ist von 1. Juli eines Jahres bis 30. Juni des Folgejahres).
A weiß nicht, wo sie noch sparen soll und wo sie das Geld hernehmen soll. Effektiv ist die Miete seit dem Einzug um 150 € erhöht worden, A zahlt mittlerweile 173 € allein für Heizung und Warmwasser voraus.
Den Mieterschutzbund hat A eingeschaltet. Die Hausverwaltung aber reagiert nicht auf Schreiben. Bei einem Gespräch mit dem Geschäftsführer wurde A zugesichert, dass man mit einem Gutachter vor Ort prüfen würde, ob die Berechnung zusammen mit der Betriebsfläche rechtens ist. Letzte Info war: laut Gutachter könne man das so machen. Hält A für unfair, wenn man bedenkt, dass die Mieter im Vergleich weniger verbrauchen und den Löwenanteil umgelegt bekommen (ja, unfair ist eine persönliche Definitionssache und ist rechtlich oft irrelevant).
Also, um auf den Kern meiner Frage zu kommen: Ist es technisch/rechnerisch unter den geschilderten Umständen möglich, dass A allein bei recht sparsamem Verhalten tatsächlich für 2.000 € Wärme und Wasser verbraucht? Kann man das pauschal überhaupt beantworten?
Ich danke im Vorfeld für Antworten.
Grüße,
S.