Ist der Wechsel von PKV in GKV und Verbleib in GKV aus ALG 2 möglich ohne 12 monatige Beschäftigung

Bezugnehmend auf den Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/versicherungen/gesetzlic…

und die dortige Hauptfrage: Wie lange muss eine Person in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sein, um im Falle einer Kündigung, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben?
und der dortigen Hauptantwort (vorletze Antwort aus zietiertem Thread): …dann muss derjenige mindestens 12 volle Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, bevor er sich danach [hierin] freiwillig weiterversichern kann [wenn er vorher privat versichert war].

möchte ich gerne wissen, wie der Fall gelagert ist, wenn jemand privat versichert ist und ALG II bezieht, dann einen Job findet und innerhalb der ersten 12 Monate der Beschäftigung gekündigt wird oder längerfristig krank wird, die Krankheit möglicherweise länger als die 12 Monate andauert?

Bleibt derjenige dann in der GKV wenn ihn der Arbeitgeber in Krankheit kündigt?

Gibt es hier Sonderregelungen, weil er aus Harz4 kommt, sodass die 12 Monate nicht gelten?

Bleibt er in der GKV wenn der Arbeitgeber nicht kündigt und er während der Anstellung die 12 Monate krankgeschrieben überschreitet?

Den letzten Satz möchte ich ergänzen / korrigieren / präzisieren:
Bleibt er in der GKV wenn der Arbeitgeber nicht kündigt und er während der Anstellung die 12 Monate krankgeschrieben überschreitet und danach gekündigt wird oder selbst kündigt? Also erwirbt man sich die Anwartschaft auf Verbleib in der GKV mit dem Überschreiten der 12 Monatsgrenze egal ob normal arbeitend oder krankgeschrieben?

Den vorvorletzten Satz möchte ich ebenfalls ergänzen / korrigieren / präzisieren:
Bleibt derjenige dann in der GKV wenn ihn der Arbeitgeber in Krankheit kündigt (innerhalb der 12 Monate), aber die Krankheit / Krankschreibung die 12 Monatsgrenze überschreitet?

Grundsätzlich gilt: Einmal GKV immer GKV.

Alles andere sind bereits Sonderregelungen.

Bei der geschilderten Situation kommt natürlich sofort die Frage auf, warum soll hier gewechselt werden?

Der grund liegt fast immer darin, dass erst einmal Beiträge gespart wurden, und dann wenn es teuerer wird will der Versicherte wieder auf die Solidarität zurück greifen.

Genau das soll dirch den obigen grundsatz aber verhindert werden.

Jede gesetzliche Krankenversicherung wird dem Fall auch in diesem Sinne überprüfen. Wenn dann auch noch eine langwierige Krankheit bereits besteht, will natürlich niemand diese velastung tragen.

Als Mitglied der Solidargemeinschaft muss man sich wünschen, dass sämtliche Hintertürchen wirklich geschlossen werden

Ok aus der bisherigen Antwort schließe ich, dass die 12 Monatsgrenze auch für Privatversicherte in ALG II gilt. Die entscheidende Frage aber ist doch, ob man diese Grenze in Krankheit (eine Krankheit die in der PKV und vor Antritt der Anstellung noch nicht diagnostiziert worden ist und wegen welcher noch nie eine Krankschreibung erfolgt ist) überschreiten kann und dann in der Gesetzlichen bleiben kann wenn danach die Anstellung (wie auch immer) endet.

Und der Vorposter sollte sich auch mal fragen, da er sich ja hier als Moralapostel aufspielt, ob nicht auch der Staat hier die Bürger ganz gehörig verarscht, indem er sich herausnimmt, dass er für Harz 4 Empfänger in der PKV für den Basistarif nur die Hälfte zahlt. Dies hat sich der Staat (wohl die FDP) fein ausgedacht. Aus dem Basistarif kommt dann keiner mehr heraus, wenn er krank wird, weil man ja dann wieder Gesundheitsfragen der Versicherung zu beantworten hat. Und hat der Versicherte dann durch vielleicht eine Erbschaft mal wieder genug Geld darf er dann mal ebend plötzlich das Doppelte (zur Zeit wohl ca 700 Euro im Monat) für die Krankenversicherung zahlen und muss seine gesamte Erbschaft für die Krankenversicherung raushauen, um dann in null komma Nix wieder bei Harz 4 zu landen. Sauber lieber Staat!!!

Hallo,
soweit die betreffende Person bei Aufnahme der Beschäftigung das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, tritt Versicherungspflicht in der GKV ein.
Die „12-Monats-Frist“ gilt weiterhin. Allerdings gilt - im Gegensatz zu der Regelung vor 3 Jahren - weist die betreffende Person keine Anschlußversicherung nach…bleibt diese weiterhin in der GKV versichert.
Gruß
J.K.

Hallo,

ob nicht auch der Staat hier
die Bürger ganz gehörig verarscht, indem er sich herausnimmt,
dass er für Harz 4 Empfänger in der PKV für den Basistarif nur
die Hälfte zahlt. Dies hat sich der Staat (wohl die FDP) fein
ausgedacht. Aus dem Basistarif kommt dann keiner mehr heraus,
wenn er krank wird, weil man ja dann wieder Gesundheitsfragen
der Versicherung zu beantworten hat. Und hat der Versicherte
dann durch vielleicht eine Erbschaft mal wieder genug Geld
darf er dann mal ebend plötzlich das Doppelte (zur Zeit wohl
ca 700 Euro im Monat) für die Krankenversicherung zahlen und
muss seine gesamte Erbschaft für die Krankenversicherung
raushauen, um dann in null komma Nix wieder bei Harz 4 zu
landen. Sauber lieber Staat!!!

Bitte vorsichtig! Der privat Versicherte mit ALGII-Bezug hat gegenüber der PKV den Anspruch auf Basistarif. Die PKV muss, bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit, den Beitrag halbieren. Bis zu dieser Höhe wird der Beitrag dann durch die ARGE übernommen.
ALGII ist (auch) als Hilfe der Allgemeinheit - dem Steuerzahler! - für die betreffende Person zu betrachten. Es ist gut und richtig, dass bedürftige Personen unterstützt werden. Der Basistarif der PKV spiegelt die Leistungen der GKV wieder - jedwedes „mehr“ an Leistungen; Einzelzimmer im Krankenhaus etc. - das wäre gegenüber dem Steuerzahler (der ja zu 90% GKV - also vergleichbar versichert ist) nicht zu vertreten!
Gruß

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Hallo Herr König,
Also wenn derjenige nach Beginn der Beschäftigung die PKV kündigt und sie nicht etwa ruhen läßt, bleibt er nach Beendigung der Beschäftigung auch vor der 12 Monatsfrist dann in der GKV? Ist das so zu verstehen?

So den Kommentar lieber noch mal, da man die Kommentare ja erst aufklappen muß:
Also wenn derjenige nach Beginn der Beschäftigung die PKV kündigt und sie nicht etwa ruhen läßt, bleibt er nach Beendigung der Beschäftigung auch vor der 12 Monatsfrist dann in der GKV? Ist das so zu verstehen?

Hallo, vorab: die Vorversicherungszeit ist Geschichte, d.h. heute reicht 1 Monat zum Verbleib in der GKV als freiwilliges Mitglied. Egal, welcher Fall eintritt, er bleibt auf jeden Fall in der GKV .

(Er kann aber in den ersten 12 Monaten auch in die PKV zurück ohne Nachteile)

Viel Glück

Barmer

Ein Harz4 Empfänger in PKV der zuvor länger als 5 Jahre sebständig war und nicht 24 Monate in dieser Zeit in der GKV war, ist bei Beginn einer abhängigen Beschäftigung mit Verdienst unter der Bemessungsgrenze doch nicht „freiwilliges Mitglied“ der GKV sondern Pflichtmitglied! Somit gilt die Antwort von „Barmer“ hier doch wohl nicht, oder habe ich hier was falsch verstanden?

Natürlich, pflichtversichert. Aber wenn die Beschäftigung endet ohne anschließende Pflichtversicherung durch ALG-Bezug, folgt seit Ende 2013 automatisch die freiwillige Versicherung, sofern man nichts anderes hat. Und selbst wenn man sofort wieder in ALG 2 fällt, bleibt man GKV versichert.

Die alten Voraussetzungen für die Weiterversicherung gelten nur noch für Exotenfälle, z.B. Rückkehr aus dem Ausland.

… und wenn man die PKV vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht kündigt sondern ruhen läßt, „hat man dann was Anderes“, weil die einen ja zurücknehmen müssen, oder bleibt man wenn man es will trotzdem in der GKV? Also: MUSS die GKV DANN ENDGÜLTIG GEKÜNDIGT WERDEN???

Sorry Korrektur des Obigen: Muss die PKV dann endgültig gekündigt werden?

So ganz verstehe ich die Frage nicht. Man muss nicht kündigen, Doppelversicherung ist nicht verboten. Aber das ist sicher nicht gemeint.

Man kann die Versicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Eine Anwartschaft ist nur sinnvoll, wenn man später zurück in die PKV möchte. Sinnvoll ist aber, vorhandene Alterungsrückstellung in eine Zusatzversicherung zu retten.

Viel Glück

Barmer

Na ja, Sie sagen: „Aber wenn die Beschäftigung endet ohne anschließende Pflichtversicherung durch ALG-Bezug, folgt seit Ende 2013 automatisch die freiwillige Versicherung, sofern man nichts anderes hat.“
Es könnte dann so argumentiert werden, dass „man etwas anderes hat“ oder haben könnte wenn die PKV ruhen gelassen wird, weil die PKV einen ja zurücknehmen muss. Doppelversicherung ist sicherlich nicht vorboten, aber man hätte dann doch „was anderes“!?
Wie lange hat man denn Zeit, um die PKV rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht zu kündigen? Kann man damit warten, bis z.B. die abhängige Beschäftigung, welche die Rückkehr in die GKV ermöglichte, wie auch immer beendigt wird? Meines Erachtens wäre es sinnvoll abwarten zu können, bis man entscheidet was man mit der Altersrückstellung macht. Die Befürchtung meinerseits ist halt dass einem ein Strick daraus gedreht werden könnte, dass die PKV nicht gekündigt wurde!?

Hallo,

Sie sind hartnäckig.

Egal, ob man kündigt oder eine AW macht, in den ersten 12 Monaten muss einen die PKV eh mit allen Rechten zurücknehmen, wenn die Versicherungspflicht endet. Spricht also
nichts dafür, mit der Kündigung zu warten.

Bis 2013 musste man in der Tat damit rechnen, dass eine Kasse die Auffangpflichtversicherung nach §5, Abs.1., Nr.12 SGB V innerhalb der 12 Monate ablehnte mit der Begründung, man habe ja das Recht auf Rückkehr zur PKV. Daher eben jetzt die Klarstellung, dass automatisch die freiwillige Versicherung eintritt, wenn man nichts anderes nachweist. Das heißt: man muss es aktiv nachweisen, es wird nicht geforscht !

Bis dann

Barmer

Hallo panther,

zum einen, sorry, dass ich erst jetzt reagiere, aber einfach keine Zeit für eine Antwort.

Zum anderen verstehe ich Deine Frage nicht, denn wenn jemand privat versichert ist und ALG II bezieht und dann einen Job bekommt, dann ist er oder sie nicht automatisch in der GKV.

Nehmen wir mal an, dass die Person in die GKV kommt, dann musst Du die SGB V Spezialisten befragen und nicht die Menschen, die sich im PKV-System auskennen.

Warum sollten Regeln nicht gelten, wenn die Person vorher Hartz IV bekommt?
Unser System ist weniger sozial, sondern eher funktional aufgebaut.

Ich gehe davon aus, dass bei der letzten Frage gilt: Ja, die Regel lautet 12 Monate Pflichtversicherung, dann bleibt die Person im System.

Wende Dich bitte an die SGB V Spezies oder rufe die AOK an. Ich bin da eher überfragt.
sorry
tempesta

Hallo,
es genügt eigentlich nur ein Tag Pflichtversicherung in der GKV um dort verbleiben zu können bei Wechsel des Status.
Gruss
Czauderna