Bezugnehmend auf den Thread:
http://www.wer-weiss-was.de/versicherungen/gesetzlic…
und die dortige Hauptfrage: Wie lange muss eine Person in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sein, um im Falle einer Kündigung, in der gesetzlichen Krankenkasse versichert zu bleiben?
und der dortigen Hauptantwort (vorletze Antwort aus zietiertem Thread): …dann muss derjenige mindestens 12 volle Monate in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, bevor er sich danach [hierin] freiwillig weiterversichern kann [wenn er vorher privat versichert war].
möchte ich gerne wissen, wie der Fall gelagert ist, wenn jemand privat versichert ist und ALG II bezieht, dann einen Job findet und innerhalb der ersten 12 Monate der Beschäftigung gekündigt wird oder längerfristig krank wird, die Krankheit möglicherweise länger als die 12 Monate andauert?
Bleibt derjenige dann in der GKV wenn ihn der Arbeitgeber in Krankheit kündigt?
Gibt es hier Sonderregelungen, weil er aus Harz4 kommt, sodass die 12 Monate nicht gelten?
Bleibt er in der GKV wenn der Arbeitgeber nicht kündigt und er während der Anstellung die 12 Monate krankgeschrieben überschreitet?