Hallo zusammen,
ich besuche in kürze mein erstes Festival und habe auf der Facebook Seite vom Festival festgestellt, dass viele der Meinung sind, dass die durch eine Pressemitteilung beworbenen 40 Bands für dieses Festival bindend wären. Leider hat der Veranstalter nun nur 31 Bands bestätigt und auch fixiert, so dass nun keine weitere Band mehr kommt.
Da ich nun ein Fach Abitur in Wirtschaft und Verwaltung besitze und gut dort in BWL wie auch REWE aufgepasst habe, denke ich mal, dass es sich bei der Werbung um eine „Anpreisung“ handelt und somit nicht bindend ist. Auf den Tickets zum Festival selbst steht auch keine fixierte Zahl. Liege ich nun damit richtig? Und wenn ja, welche Paragraphen des BGB sind dafür zu ständig?
Ich frage nur aus Interesse, da nun viele Ticketkäufer sich geprellt fühlen und meinen, die könnten den Ticketkauf rückgängig machen, da die versprochene Leistung nicht eingehalten wird.
Bin für jeden Hinweis Dankbar
Sorry das ist nicht mein Gebiet.
Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.
Hi,
auch wenn der Handelspartner REWE (oder meintest Du etwa ReWe?) meint seine Anpreisungen seien freibleibend, so irrt er. Und was für Anpreisungen dort gilt, gilt m.E. auch anderswo. Aber zunächst Beweise sichern. Dann Nachlass 31 statt 40 = 25% oder Rückzahlung wg Irrtum §119 fordern.
Ciao Ricco
Hallo, kann ich leider nicht korrekt Beantworten.
MfG
Marga1065
Hierzu könnte ich nur eine Aussage treffen, wenn ich die genaue Werbung kennen würde. Nach den vorliegenden Informationen können beide Möglichkeiten zutreffend sein.
Hallo,
das würde ich auch so sehen…
Bloße „Werbung“ bietet keine gerichtlich einklagbare Leistung …
Ich denke auch, dass die Veranstalter auf den Tickets entsprechende Ausschlussklauseln aufdrucken…
Lediglich bei arglistiger Täuschung (d.h. bewusste Irreführung?!) könnte ich mir einen Ersatzanspruch denken.
Sofern ich helfen konnte würde ich mich über einen Bewertungspunkt freuen.
lg
lumini
Hier mal der Text der Webseite:
"Es ist eine rockende Rückkehr in die Zukunft! Der Aufstieg des neuen Festivals zum Finale der Saison 2013 am Schauplatz so vieler legendärer Open Air Events. The Rise Of Rock’n’Heim in Hockenheim präsentiert zur Premiere vom 16. bis 18. August am Hockenheimring ein großartiges Line-Up mit System Of A Down, Volbeat, Tenacious D, Die Ärzte, Nine Inch Nails, Seeed, Casper, Nero, Deftones, Biffy Clyro, Enter Shikari und Bonaparte. Auf mehreren Bühnen werden an drei Tagen über 40 Acts in einem musikalischen Spannungsfeld zwischen Modern Rock, dynamischer Elektronik und Urban Music agieren. Mit Hochdruck wird an weiteren Engagements gearbeitet, die in Kürze bekanntgegeben werden.
Die Produzenten von Rock am Ring, Rock im Park und Rock im Pott fokussieren sich bei Rock’n’Heim auf ein konzentriertes Programm. Das Wechseln der Schauplätze wird für die Fans durch die Nähe der Bühnenstandorte extrem erleichtert. Kurze Wege, schnelles Umschalten zwischen den Bühnen und ein Stakkato hochkarätiger Acts sind die Devise. Ein musikalischer Höhepunkt jagt den anderen. Rock’n’Heim setzt auf Tempo, Dynamik und Abwechslung."
Auf den Ticket steht nur das Event, der Veranstalter, das Datum, der Preis und der Hinweis, dass das Ticket nicht gewerblich weiter verkauft werden darf, wann es entwertet wird und das Audio und Video Aufnahmen vor Ort verboten sind. Rückseite besteht aus Eventim Werbung, also kein Hinweis „unter Vorbehalt“ oder ähnliches. Mir geht es halt ums allgemeine
Nach dem, was mir vorliegt sehe ich die Möglichkeit des Rücktritts nach §323 BGB. Es ist schon jetzt offensichtlich, dass die Leistung nicht voll erbracht wird.Abs4.
Es ist zwar ein allgemeines anpreisen, doch verlässt sich jeder der eine Karte kauft auf das Versprechen. Wenn nicht geliefert wird, wie versprochen, dann besteht ein wandlungsrecht, außer dieses ist durch AGB, Vereinbarung, ausgeschlossen …
Tut mir leid, ist vermutlich ein spezielles rechtliches Problem, von dem ich leider keine Ahnung habe.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass auch ein paar Bands weniger noch in Ordnung sind.
Gruß Christin