Ich bin zur Zeit krank geschrieben und erhalte Verletztengeld von der BG.
Seit 4 Wochen mache ich eine Belastungserprobung. Der BU-Versicherer fragt nun, ob ich eine Wiedereingliederung (BEM) nach §84 Absatz 2 SGB IX mache.
Die Frage: Ist diese Belastungserprobung das Gleiche wie diese Wiedereingliederung ?
Danke und Liebe Grüße. Micha
Hallo,
da geht aber bei Dir und/oder deiner BU-Versicherung einiges durcheinander.
Eine Belastungserprobung ist eine medizinische Reha-Maßnahme gem. § 42 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__49.html
die ggfs. gem § 27 Abs. 1 Nr. 7 SGB 7
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__27.html
auch von BGen erbracht werden muß
Eine Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Reha gem. § 44 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__44.html
Und ein BEM ist eine Maßnahme des Arbeitgebers gem. § 167 Abs. 2 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__167.html
Wenn Du tatsächlich eine Belastungserprobung machst, dann hast Du über die Gewährung und Durchführung der Maßnahme einen schriftlichen Bescheid der BG bekommen. Eine Kopie des Bescheides solltest du der BU-Versicherung zukommen lassen. Das müßte für die Versicherung ausreichen.
&Tschüß
Wolfgang
Danke für die hilfreiche Antwort.