Folgendes Problem entdeckte ich in meiner Jahresabrechnung für das Kalenderjahr 2o16 bezüglich des Frischwasserbezuges: Im Haus sind insgesamt 8 Wohnungen mit genau der gleichen Wohnfläche. Ich selbst sowie ein weiterer Mieter bewohnen jeweils nur mit einer Person diese Wohnung, während in anderen Wohnungen und zwar in 4 Wohnungen jeweils 4 Personen wohnen, in einer Wohnung leben zwei Personen, in einer Wohnung 3 Personen. Die Haushalte mit vier Personen waschen z.B. jede Woche ca. 4 Waschmaschinen. Ich selbst wasche alle 14 Tage ein bis zwei Maschinen, manchmal auch nur alle drei Wochen. Der Herr, der ebenfalls eine Wohnung alleine bewohnt, wäscht z.B. gar nicht seine Wäsche hier im Haus. Diese Wasserabrechnung kann m.E. nicht so hingenommen werden, da - wie zuvor erwähnt - zwar alle Wohnungen die gleiche Grundfläche aufweisen, aber durch die unterschiedliche Anzahl von Personen der Frischwasserbezug sich naturgemäß am Verbrauch orientieren müsste und nicht an der Wohnfläche. De facto bezahlen die beiden Einzelpersonen den Wasserverbrauch der anderen Mieter mit. Ist das zulässig und muss das so hingenommen werden?
Ich kann dein Problem sehr gut nachvollziehen. Wir haben auch ca. vier Jahre lang in einem solchen Haus gewohnt: wir nur zu zweit, fast den ganzen Tag außer Haus, und hatten nach Quadratmetern einen Wasserverbrauch wie wir den seit mittlerweile fast 16 Jahren, die letzten 11 zu dritt, in einem Einfamilienhaus mit Garten nicht wieder erreicht haben.
Nur leider besagt das Gesetz Folgendes:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die
Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil
der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten
Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen,
sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch
oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
D. h. wenn ihr keine Wasserzähler pro Wohnung habt (das hatten wir z. B. auch nicht), dann ist das zulässig. Entweder nimmst du das so hin, oder du redest mit dem Vermieter und schlägst den Einbau von geeichten Zählern vor (das wurde bei einer früheren Wohnung meiner Mutter gemacht, es gab Differenzen zwischen der Summe der Einzelzähler und dem Hauptzähler, aber es war auf jeden Fall gerechter als die Abrechnung nach Fläche), oder du ziehst woanders hin. Andere Möglichkeiten sehe ich leider nicht.
Gruß
Christa
Du weisst schon das pro Waschgang nicht mehr als 20-30l Wasser verbraucht werden?
1cbm Wasser für…sagen wir mal 7,-€uronen…dann kostet eine Waschmaschinenladung so 20 Cent…
Es geht nicht nur um das Waschen, obwohl sich auch diese Beträge im Laufe eines Jahres summieren, wenn man davon ausgeht, dass - bis auf die beiden Einzelpersonen - 52 Wochen gewaschen wird und zwar minimum 4 Maschinen pro vier- bzw. drei-Personen-Haushalt! Es geht vielmehr darum, dass in diesen vier 4-Personen-Haushalten auch geduscht und gebadet wird! Dort dürfte wohl der wesentlich höhere Verbrauch liegen als bei einem 1-Personen-Haushalt!
sorry aber du hast explizid von Waschmaschinen geschrieben…und das sind echt Peanuts!
Bei dem Rest gebe ich dir Recht…aber so ist es halt. Ich hab das auch jahrelang ertragen müssen. Bis ich umgezogen bin…Cest la vie
Und jetzt schätzen wir mal, was der Einbau von geeichten Wasserzählern kosten würde und rechnen uns aus, wie lange der Nachbar dafür unter der Dusche stehen könnte.
mundraub
Ja und ja.
Und nochmal ein „Ja!“, dass auch ich das als ungerecht empfinde.
Sag’s dem Gesetzgeber.
Die Abrechnung nach Fläche entspricht der Gesetzeslage,
eine Abrechung nach Personen wäre allerdings auch gesetzeskonform.
Wenn die Abrechnung nach Fläche so in den Mietverträgen festgelegt ist, müssten aber die Verträge aller Beteiligten geändert werden. Rate mal, was die vierköpfigen Mietparteien zu dem Vorschlag sagen würden.
Das kommt drauf an wo er/sie wohnt denn es gibt in D einige Städte/Gemeinden/Kommunen die einen exorbitant hohen Wasserpreis verlangen. Ich wohne in so einer Stadt mit einem Wasserpreis von 9,50€. Das schlägt auch duschen voll ins Finanzkontor.
G.s.D haben wir aber ´nen vernünftigen VM der nach Köpfen und nicht nach Qm abrechnet. ramses90
Das ist auch richtig so und vom Gesetzgeber ausdrücklich gefordert.
Neubauten müssen schon lange Einzelwasseruhren haben. Und in einigen Bundesländern ist die geforderte Nachrüstpflicht für Bestandswohnungen auch schon abgelaufen.
Es gibt nur eine Ausnahme, nämlich wenn das für den Vermieter ungewöhnlich hohen (technischen, baulichen) Aufwand bedeuten würde.
Dann darf man nach 1) Wohnfläche oder auch 2) nach Personenzahl abrechnen.
Abrechnung nach 1) ist immer die Methode der Wahl wenn nichts anderes vereinbart war.
Übrigens, eine NK-Abrechnung muss nicht zwingend gerecht sein, sie muss „nur“ nachvollziehbar sein und auf einem anerkannten Maßstab beruhen.
Nur in ganz wenigen Fällen könnte man eine solche Abrechnung wegen grober Unbilligkeit rügen und auf Abhilfe drängen.
MfG
duck313