Hallo,
nachdem die Bundessprecherin der Grünen Jugend folgendes von sich gab:
„Männer die ihre Hand beim Böllern verlieren können zumindest keine Frauen mehr schlagen.“
stellt sich die Frage, ob die Jugendorganisation der Grünen noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht, da bisher keine Distanzierung der Partei bzw. deren Jugendorganisation von ihrer Bundessprecherin zu vernehmen war.
Wie groß wäre wohl der Aufschrei gewesen, wenn sich Geflüchtete bei Unfällen bleibende schwere Verletzungen zugezogen hätten und ein Politiker einer anderen Partei genau das gleiche geschrieben hätte?
Wieso werden Jugendorganisationen von Parteien deren Bundessprecher menschenverachtende Aussagen von sich geben nicht verboten oder zumindest als extremistischer Verdachtsfall vom Verfassungsschutz beobachtet?
Gruß
Desperado