Ist die Pfändung vom Konto einer Partnerkarte möglich?

Hallo,

meine Arbeitgeberfirma hat nach bereits 5-jähriger Erkrankung und Aussteuerung während meines Kuraufenthaltes versehentlich (aus Dummheit?) Gehaltszahlungen auf mein Konto überwiesen. Als man sich dort des Fehlers bewusst wurde, wollte man das Geld zurück haben, die Beträge waren jedoch von meinem Ex-Mann bereits „verbraten“. Daraufhin wurde mein Konto gepfändet und ich habe einen Schufa-Eintrag.
Ein Freund hat mir jetzt zu seinem Konto eine Partnerkarte ausstellen lassen, so dass ich das Konto jetzt vollumfänglich nutzen kann.

Meine Frage: Können von diesem Konto Beträge gepfändet werden, obwohl es nicht mein eigenes ist, nur weil ich Vollmacht habe?

Vielen Dank für eine kompetente Antwort, ich will den Freund nicht in Schwierigkeiten bringen, geschweige denn, andere für meinen Mist büßen lassen!

Bei Pfändungen niemals Konto einen Freundes als Transferkonto mißbrauchen! NIemals!

Daraufhin wurde mein Konto gepfändet und ich habe einen Schufa-Eintrag.

O.K.

Ein Freund hat mir jetzt zu seinem Konto eine Partnerkarte ausstellen lassen, so dass ich das Konto jetzt vollumfänglich nutzen kann.

Damit hat Dein Freund seinen Kontovertrag mit seiner Bank gebrochen, weil Geldtransfers für Dritte zumindest bei unseren privaten Konten nicht erlaubt sind.

Meine Frage: Können von diesem Konto Beträge gepfändet werden, obwohl es nicht mein eigenes ist, nur weil ich Vollmacht habe?

Natürlich kann das Konto gepfändet werden. Es wäre ja sonst auch zu einfach, bei Pfändungen einfach das Konto eines Dritten zu nutzen.

Vielen Dank für eine kompetente Antwort, ich will den Freund nicht in Schwierigkeiten bringen

Dein Freund ist bereits in Schwierigkeiten, und riskiert die Kontokündigung durch seine Bank! Darüber hinaus macht sich Dein Freund evtl. strafbar.

Wir würden uns in dem konkreten Fall das Konto Deines Freundes ansehen, und wenn es da schon in der Vergangenheit Ärger gegeben hätte mindestens fristgemäß kündigen.

Ausweg: Hole Dir ein eigenes Konto (wenn es bei den Banken vor Ort nicht geht, dann google mal nach Global Mastercard/ Paycenter), und ziehe Deinen Freund nicht weiter in Deine Sachen rein!

Erdbeerzunge

Hallo Erdbeerzunge,

wenn man mal von dem wahrscheinlich unmoralischen Gedankengang gegenüber der Gläubiger absieht, bleiben da aber noch zwei Aussagen von dir die mir nicht ganz einleuchtend erscheinen. Damit möchte ich nicht andeuten dass du Unrecht hast (dafür kenne ich mich auf diesem Gebiet zu wenig aus), sondern bitte dich nur um Aufklärung um meine Wissenslücke zu schließen.

Ein Freund hat mir jetzt zu seinem Konto eine Partnerkarte ausstellen lassen, so dass ich das Konto jetzt vollumfänglich nutzen kann.

Damit hat Dein Freund seinen Kontovertrag mit seiner Bank gebrochen, weil Geldtransfers für Dritte zumindest bei unseren privaten Konten nicht erlaubt sind

Schon durch das ausstellen lassen einer Partnerkarte wird der Kontovertrag mit der Bank gebrochen?

Und diese Aussage kann man so generell treffen ohne nähere Umstände (Beziehung zum Kontoinhaber usw.) zu kennen?

Wozu sind dann Partnerkarten gedacht, und warum werden solche ausgestellt wenn dies gegen den Kontovertrag verstößt?

Meine Frage: Können von diesem Konto Beträge gepfändet werden, obwohl es nicht mein eigenes ist, nur weil ich Vollmacht habe?

Natürlich kann das Konto gepfändet werden. Es wäre ja sonst auch zu einfach, bei Pfändungen einfach das Konto eines Dritten zu nutzen

Das kann man so einfach ohne „wenn und aber“ in dieser Deutlichkeit sagen?

Auf dem Konto könnte sich eventuell auch Guthaben befinden welches dem Kontoinhaber (nicht dem Schuldner) zuzurechnen wäre.

Man könnte also laut deiner Aussage Guthaben des Kontoinhabers pfänden, obwohl dieser nicht Schuldner ist?

Und dass nur weil der Kontoinhaber eine Partnerkarte hat ausstellen lassen?

Wie gesagt, ich möchte nicht behaupten dass deine Aussagen unzutreffend sind, aber es erscheint mir doch nicht ganz nachvollziehbar dass der Kontoinhaber eine angebotene Option (Partnerkarte) nutzt und deswegen gegen den Kontovertrag verstößt. Und dass er deswegen für alte (bestehende) Verbindlichkeiten des Inhabers der Partnerkarte gepfändet werden kann, kann ich noch viel weniger verstehen.

Gruß
N.N

Hallo N.N.,

Schon durch das ausstellen lassen einer Partnerkarte wird der Kontovertrag mit der Bank gebrochen?

Wenn der Schuldner mit Partnerkarte des Kontoinhabers über das eigene Geld des Kontoinhabers verfügen kann, ist alles einigermaßen o.k. Jeder kann sein Geld mit Einschränkungen jedem schenken. Wie das in der Theorie bei Pfändungen aussieht (ob das geschenkte Geld Einkommen ist), weiß ich nicht. In der Praxis darf/kann das niemand prüfen.

Es geht aber in solchen Konstellationen IMMER darum, das Einkommen des Schuldners vorbei an den Gläubigern zu bringen: Entweder wird das Einkommen auf das Drittkonto überwiesen, oder der Schuldner empfängt sein Einkommen cash in die Hand, drückt einen Teil davon dem Drittkontoinhaber in die Hand, und dieser gestattet Ausgaben vom Konto in dieser Höhe.

Auf dem Konto könnte sich eventuell auch Guthaben befinden welches dem Kontoinhaber (nicht dem Schuldner) zuzurechnen wäre.

Das ist fast immer so.

Man könnte also laut deiner Aussage Guthaben des Kontoinhabers pfänden, obwohl dieser nicht Schuldner ist?

Die Abgrenzung (welches Geld gehört wem) ist problematisch.

Wir bearbeiten nur die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, und machen uns keine Gedanken darum, weshalb diese in welcher Höhe ausgestellt wurden.

Ein Gericht wird dann klären müssen, wem welches Geld gehört.

Und dass nur weil der Kontoinhaber eine Partnerkarte hat ausstellen lassen?

Nein. Nur dann, wenn Geld des Schuldners über das Drittkonto gewaschen wird.

Gruß
N.N

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo

Ein Freund hat mir jetzt zu seinem Konto eine Partnerkarte
ausstellen lassen, so dass ich das Konto jetzt vollumfänglich
nutzen kann.

Nein, er hat das Konto zum Gemeinschaftskonto erklärt.
Alternativ verwendet er das Konto vertragswiedrig als Anderkonto und verstößt so gegen das Geldwäschegesetz.

Meine Frage: Können von diesem Konto Beträge gepfändet werden,
obwohl es nicht mein eigenes ist, nur weil ich Vollmacht habe?

Ja.

MfG Frank

Hallo

Wozu sind dann Partnerkarten gedacht, und warum werden solche
ausgestellt wenn dies gegen den Kontovertrag verstößt?

Bei Gemeinschaftkonten sind Partnerkarten durchaus üblich. Das Geld gehören beiden. Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung.
Damit hat außer dem Freund keiner ein Problem. Insbesondere den Gläubigern wird das gefallen.

MfG Frank