Hallo zusammen,
folgender Fall angenommen:
Jemand (A) läßt in einem Handwerksbetrieb (B) zu einem fest vereinbarten Preis einen beweglichen Gegenstand modifizieren. Nach der Fertigstellung verlangt der Handwerker (B) den 3-fachen Preis dessen, was ursprünglich ausgemacht war. Es kommt zu Diskussionen und man „einigt“ sich auf den ursprünglich vereinbarten Preis in bar und ohne Rechnung. B ist allerdings stinksauer, dass A nicht auf das dummdreiste Angebot eingegangen ist.
Der Gegenstand wird vom Eigentümer (A) mitgenommen und die Angelegenheit ist erledigt.
Soweit so gut.
3 Monate später bringt der Handwerker B den Gegenstand in seinen Besitz. Der Gegenstand befindet sich zu diesem Zeitpunkt in den Räumlichkeiten einer Firma ©, B und C kennen sich und B sagt dem C, daß er noch kleienre Arbeiten an dem Gegenstand vornehmen müsse. Nachdem A die Firma C auffordert, den Gegenstand wieder zu beschaffen und C sich weigert, den Artikel für A von B zurück zu holen und darauf verweist, man solle sich doch an B wenden.
erstattet A Anzeige bei der Polizei und legt auch die Rechnung des Gegenstandes als Eigentumsbeweis vor.
B wird einige Tage später auch von der Polizei geladen, bestreitet auch nicht, den Gegenstand zu haben und macht unmißverständlich klar, den Gegenstand nicht an A herausgeben zu wollen.
Die Polizei meint auf Nachfrage von A, ob denn der Gegenstand nicht sichergestellt und ihm als dem rechtmäßigen Eigentümer ausgehändigt wird, daß dies nicht ohne richterlichen Beschluß ginge und die Angelegenheit nun seinen Weg über die Staatsanwaltschaft gehen würde.
Daraufhin meint A. daß er dann auch das Auto des B stehlen und in seiner Garage einschliessen könne und die Polizei dann auch nichts unternehmen würde, woraufhin die Polizei A mitteilt, das sei rechtlich anders gelagert.
Nun kommen die Fragen:
Stellt diese Vorgehensweise nicht Behördenwillkür dar und hätte eine Fachaufsichtsbeschwerde Aussicht auf Erfolg?
Wie bringe ich in Erfahrung, an wen die Fachaufsichtsbeschwerde zu richten ist?
Danke für Antworten meine Fragen betreffend, wer hier schadenersatzpflichtig ist, oder ob man mittels EV den Gegenstand herausbekommt etc. soll bitte nicht zur Debatte stehen.