Ist die Versorgungsleitungsführung zwischen den Etagen eines MFH innerhalb einer gemeinsamen Wandauskofferung zulässig?

Ist es erlaubt sämtliche Versorgungsleitungen (Steigleitung für Trinkwasser; Stromkabel, Kabel für Telekommunikation/Internet, Antennenanschlusskabel, jeweils unter Beachtung der EMV; Gasleitung; Fallleitung für Abwasser) über den gemeinsamen Hausanschlussraum, in einer bereits beim Bau eingeplanten breiten Auskofferung einer Wand, von Etage zu Etage zu führen?

Sofern dies grundsätzlich möglich ist, gibt es Sicherheitsabstände zwischen den Leitungstypen bspw. Strom und Wasser oder Gas die bei der Leitungsführung innerhalb besagter Auskofferung zwingend einzuhalten sind? Bedarf es möglicherweise mehrerer räumlich voneinander getrennter Auskofferungen oder sonstiger Abgrenzungen (eine für Elektro/Elektronik, eine für Trink-/Abwasser, eine für Gas)?

Wie erfolgt in der Praxis eine möglichst gebündelte Leitungs-/Rohrführung innerhalb eines mehrstöckigen Gebäudes sinnvoll?

Danke für Eure Antworten : - )

Hallo,
bezieht sich die Frage auf ein bestehendes Gebaeude oder auf ein neu zu planendes Gebaeude?
Gruss Helmut

Die Leitungsführung von Gasleitungen in Hohlräumen ist z.B. grundsätzlich problematisch und in geschlossenen Hohlräumen verboten. Somit wird z.B. der Brandschutz über die Etagen hinweg problematisch.

Ich empfehle dringend die verantwortliche Planung durch einen Fachplaner für Gebäudetechnik, der die örtlichen Vorschrften kennt oder in Erfahrung bringt.
Die gemeinsame Führung von Medienleitungen kann besondere Problematiken mit sich bringen, die ein auf einzelne Medien spezialisierterr Fachbetrieb u.U. nicht auf dem Schirm hat. Örtliche Besonderheiten der Versorger können hinzu kommen.

@Helmut

Primär auf ein neu zu planendes Gebäude, wo eine Wandauskofferung gemäß den Gegebenheiten der Statik bereits berücksichtigt wurde. Bei einem bestehenden Gebäude sehe ich zwei Möglichkeiten:

a) ein in die Wohnfläche ragender Konsolenbau in massiv- oder Trockenbauweise.
b) einen entsprechend breiten Schlitz in die Wand zu fräsen und diesen per Kernbohrung von Etage zu Etage zu führen ist ebenfalls denkbar, aber letztlich eine Frage der Statik.

@odo01

Die Wandauskofferung soll nach der Leitungsverlegung entweder:

a) mitsamt Dämmung in Trockenbauweise abgedeckt und somit geschlossen werden.
b) alternativ kann auch die gesamte Fläche eingeputzt werden.

Stellt sich die Frage, ob dies dann weiterhin als geschlossener Hohlraum definiert ist: Im Grunde genommen, wäre es zumindest im zweiten Fall nichts anderes, als eine klassische Unterputzführung von Medienleitungen.

Im Hausanschlussraum sind alle Leitungen nah beieinander; was spricht somit gegen eine gemeinsame Leitungsführung im Wandverlauf? Hat jemand von Euch Erfahrungen - gerne auch praktischer Art vom eigenen Hausbau - wie sich die Leitungsführung vom HAR in die Etagen gestaltet? Meine Frage bezieht sich nicht auf exakte länderrechtliche Vorschriften - dies ist in der Tat wie richtig angemerkt, eine Sache für den Fachplaner für Gebäudetechnik -, sondern ist allgemein gehalten und dient dem Grundverständnis der Problemstellung.

Die gemeinsame Führung von Trinkwasser und Abwasser in einem gemensamen Schacht ist immer unproblematisch.
Bei Elktroleitungen sind Abgänge im gemeinsamen Schacht mit wasserführenden Leitungen zu vermeiden oder in der vorgeschriebenen IP-Ausführung zu gestalten.
Gasleitungsführende Schächte/ Hohlräume müssen längs oder diagonal belüftet sein.

Ggf. sind brandschutztechnische Vorschriften (besonders in Mehrfamilienhäusern und Industriegebäuden) zu beachten.
Diese haben absolute Priorität und alle anderen Ausführungen müssen sich dem unterordnen.
Das macht durchgehende Schächte mindestens schwierig.