Hallo Herr Klingbeil
Erstmal Vielen Dank das Sie sich die Mühe gemacht haben zu antworten.Ich habe es mittlerweile bei Dpma gefunden und die Wortmarke -Hotfix- wurde geschützt.Dürfte ich Sie nochmals um Rat fragen? Wenn ich Hotfi,also ohne x schreiben würde,kann ich das benutzen?Ich bedanke mich schonmal im Voraus.
Mit Freundlichen Grüßen
taffy
Hallo Herr Leiblein
Erstmal Vielen dank,das Sie mir geantwortet haben.Dürfte ich Sie noch einmal was fragen? Wenn ich Hotfi schreiben würde also ohne x, geht das oder ist das dann auch geschützt.ich bedanke mich schonmal bei Ihnen im Vorraus für Ihre Mühe.
MfG
taffy
Hallo,
Mittlerweile habe ich Hotfix: beim Dpma gefunden,es ist
geschützt worden.Meine Frage die ich an Sie hätte ,wäre:kann
ich Hotfi verwenden ,also ohne x-oder geht das auch
nicht?
da eine Verwechslungsgefahr vorliegt, dürfte die Verwendung unzulässig sein.
S.J.
Hallo Taffy,
das ist gefährlich. Stell Dir vor, Du möchtest das Wort Coca-Col verwendet oder Siemen. Da ist das Verwechslungsrisiko sehr hoch und damit die Gefahr, abgemahnt zu werden.
Bastel Dir doch, etwas neues oder wandel den Namen noch stärker ab. Das kannst Du z.B. mit NameRobot.de machen. Und anschließend per Knopfdruck prüfen, ob Dein Name schon als Marke eingetragen ist.
Viele Grüße
Mark Leiblein
Gruß Gott,
es tut mir leid; ich kann diesbezüglich nicht weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Hallo taffy2010,
die Frage nach einer konkreten Marke kann hier nicht beantwortet werden, da dies schon als Rechtsberatung gewertet werden könnte.
Eine „Einfach“recherche zu geschützten deutschen Marken, Warenzeichen und DDR-Marken ist im MarkenREGISTER per Internet bei www.dpma.de möglich.
Zwei Dinge könnten an einer solchen „Einfach“recherche problematisch sein:
- Eingetragene Gemeinschaftsmarken und international registrierte Marken sind von dieser Recherche nicht erfasst, wobei Gemeinschaftsmarken von Hause aus für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geschützt sind und international registrierte Marken auf dieses Gebiet erstreckt sein oder erstreckt werden können.
- Waren des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sind markenrechtlich zu beurteilen. Waren der Klasse 14 und/oder 26 können markenrechtlich hinreichend ähnlich zu nicht eingetragenen Waren sein, sodass eine Markenverletzung bei Benutzung eines vergleichbaren Zeichens mit ähnlichen Waren eintreten kann. Es gehört erhebliche Erfahrung und detaillierte Kenntnisse dazu, diese Fragen einwandfrei zu beantworten.
Ein Patentanwalt kann eine umfassende Recherche zu allen relevanten Registern kostengünstig und schnell anbieten. Eine rechtliche Begutachtung kostet hingegen meist einige Zeit und Geld.
Mit freundlichen Grüßen
patmade
Hallo Taffy
Der Inhalt Ihrer Frage beschäftigt die Gerichte.
Man darf nämlich keine Marke verwenden, die einer registrierten Marke in denselben Klassen ähnlich sieht und mit ihr verwechselt werden kann.
Ob Hotfi diese Bedingung erfüllt oder nicht, ist leider Ansichtssache, wobei im Zweifel ein Richter die letzte Ansicht äußern würde.
Neben der Ähnlichkeit der Marken würden auch andere Aspekte wie zum Beispiel der Bekanntheitsgrad der älteren Marke und die angesprochenen Kundenkreise erörtert werden, sodass ich mich außerstande sehe, Ihre Frage im Rahmen von wer-weiß-was erschöpfend zu beantworten.
Wenn Sie unbedingt eine Hotfix ähnelnde Marke verwenden wollen, dann wenden Sie sich bitte an einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt oder an einen Patentanwalt. Eine Beratung ist nicht teuer und hilft, einen womöglich ruinösen Fehler zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klingbeil
Hallo taffy2010,
hiermal der Link für die entsprechende Seite des DPMA:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Dort konnte ich herausfinden, dass die Marke Hotfiy in der Tat für die Klassen 14, 26 seit 18.08.2008 eingetragen ist. Inhaber ist bbshop GbR (Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Herr Bernhard Berger, 66450 Bexbach, Herr Holger Berger, 66450 Bexbach), 66450 Bexbach, DE
Genauen Waren sind:
Klasse 14:
Schmuckwaren, auch als Zubehör oder Accessoires für Bekleidungsstücke, insbesondere Straßsteine
Klasse 26:
Pailletten für Kleider, Posamenten (Besatzwaren), Flitter (Besatzwaren)
Ich hoffe, das hilft weiter.
Peter
zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.
Ja, sie ist beim DPMA eingetragen: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/…
Grüße
Marcel