Ist die Wortmarke Hotfix Klasse 14,26 geschüt

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid geben würde.

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

Hallo Namenloser,

wie lautet nun konkret die Frage? Oder suchst Du nur jemanden, der kostenlose Recherche für Dich erledigt?

Gruß (!)

S.J.

Lieber Anonymus,

entschuldigen Sie bitte, wenn ich zunächst etwas ungehalten reagiere, aber Sie sind heute Morgen schon der Dritte, der jede Etikette ins Klo gespült zu haben scheint.
Es ist in diesem Kulturkreis immer noch ein Gebot der Höflichkeit, einen Brief mit Anrede, seinem Anliegen, das hier wohl eine Bitte um einen Rat darstellt, und einer Schlussformel zu verfassen, und das Ganze in korrektem und stilistisch einwandfreien Deutsch oder meinetwegen auch Englisch, falls Ihnen das mehr liegt.
Das gilt vor allem dann, wenn man sich an Fremde wendet.

Zu Ihrer Frage: Sie scheinen sich auf den Seiten des DPMA ja doch etwas auszukennen, denn für die von Ihnen ermittelten Klassen ist Hotfix tatsächlich als Marke eingetragen. Ferner gibt es noch die Marke HOTFIXSERIE als Gemeinschaftsmarke (d.h., sie ist EU-weit geschützt) in den Klassen 1, 6 und 7, nachzusehen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt: http://oami.europa.eu

Ich hoffe, Ihnen damit nett Bescheid gegeben zu haben (hört sich doch blöd an, oder?).

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klingbeil

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

Hallo,
habe mal im Register nachgesehen und diese Marke ist genau in diesen beiden Klassen für eingetragen (siehe link http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/…
Gruß

Ja, ist sie. Markennummer 302008021226, eingetragen am 18.08.2008 als Wortmarke. Widerspruchsfrist abgelaufen. Schutzendedatum 30.04.2018.

Gruß
~B (der für derartige Recherchenauskünfte eigentlich nicht bei w-w-w ist, das war hier eine Ausnahme. Eigentlich macht sowas das DPMA, das auch telefonisch hilft oder ein Patentanwalt!)

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

ich hab mich da leider auch nur selbst eingelesen und kenn mich nicht genug aus um auskunft zu geben :smile: viel glück weiterhin

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

schau mal
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/…
an.
Ausserdem muss man Europamarken (HABM)und Internationale Marken (WIPO) recherchieren.
Wenn Du es nicht selbst kannst, solltest Du einen Patentanwalt beauftragen, der dann natürlich ein Honorar verlangt.
Gruß
Oriolis

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

Ja - ist sie.

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/…

hallo.
hier findest du eine ganz leicht verständliche anleitung für die recherche.

http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/…

rechtsverbindliche auskünfte sind bei werweißwas immer schwierig - im zweifel gehst du am besten zu einem patentinformationszentrum, die gibt es in Deutschland an mehreren stellen:
http://www.patentinformation.de/

nebenbei genügt die recherche beim dpma nicht, sondern es sind mindestens die europäischen marken zu prüfen (beim harmonisierungsamt für den binnenmarkt), und ein blick in ausländische kataloge kann auch als indiz dafür gelten, dass ein wettbewerber anmeldungen in DE oder EU plant.

mfg

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

Hallo,

die Marke ist für die Firma bbshop GbR (Holger und Bernhard Berger), vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Robert Progl für die von Ihnen genannten Klassen eingetragen und damit markenrechtlich geschützt.

Viele Grüße

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

Hallo taffy2010,

Hotfix wurde am 01.04.2008 angemeldet und ist beim DPMA als deutsche Wortmarke seit 18.08.2008 für die Klassen 14 und 26 eingetragen.

Falls du selbst nachschauen möchtest:

-> http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
-> in das erste Feld (Wiedergabe der Marke) den Begriff eintragen (Hotfix)
-> unten auf Recherche starten klicken
-> im Suchergebnis auf den Link zum Aktenzeichen klicken

In deinem Fall alternativ:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register…

Viele Grüße,

smuc

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

Leider kenne ich mich im Markenrecht nicht aus
Enrico

zt?Ich habe schon bei Dpma nachgeschaut,komme damit aber nicht
klar.Wäre nett,wenn sich einer damit auskennt und mir Bescheid
geben würde.

Hallo,

Tut mir leid, mit Marken kenne ich mich garnicht aus, nur ein bisschen mit Gebrauchsmustern und Patenten.

MFG Elisabeth

Hallo Bavacat
Erstmal Vielen Dank,das Sie sich die Mühe gemacht haben.Ich habe nämlich einen Brief bekommen,worin steht,das Hotfix in den Klassen 14 und 26 geschützt ist.Ich habe das aber bei Dpma nicht finden können.Mittlerweile habe ich es dann doch irgendwie geschafft um das rauszufinden.Können Sie mir noch eine Frage beantworten: Wenn ich den Namen: Hotfix teilen würde - z.B. in Hot-Fix, darf ich das dann benutzen?Wäre super,wenn Sie mir da nochmal helfen könnten.
MfG
Geli

Hallo Herr Kelz
Erstmal Vielen Dank,das Sie sich die Mühe gemacht haben.Ich habe nämlich einen Brief bekommen,worin steht,das Hotfix in den Klassen 14 und 26 geschützt ist.Ich habe das aber bei Dpma nicht finden können.Mittlerweile habe ich es dann doch irgendwie geschafft um das rauszufinden.Können Sie mir noch eine Frage beantworten: Wenn ich den Namen: Hotfix teilen würde - z.B. in Hot-Fix, darf ich das dann benutzen?Wäre super,wenn Sie mir da nochmal helfen könnten.
Mit Freundlichen Grüßen
Geli

Hallo Bavacat
Nochmal zu meiner Frage:was Hotfix angeht-Ich kann doch Hotfi schreiben,das ist doch dann nicht dasselbe wie Hotfix und es ist doch dann erlaubt oder?
MfG
Geli

Hallo,

aus meiner Sicht wird Ihnen auch die Teilung des Begriffs nicht den gewünschten Erfolg bringen, da nicht nur identische Kennzeichen eine geschützte Marke verletzen können, sondern auch ähnliche. Die Ähnlichkeit zwischen Hotfix und Hot-Fix ist schwer zu bestreiten, zumal für eine Wortmarke nicht nur die Schreibweise eine Rolle spielt, sondern auch der Klang.

Wenn sich zwei Personen über Ihre Waren und die des Markeninhabers unterhalten, ist es diesen nicht möglich die beiden Dienstleistungen anhand der Bezeichnung von einander zu trennen. Damit liegt die, für eine Markenverletzung u.a. erforderliche Verwechslungsgefahr vor.

Selbst wenn eine Verwechslung ausgeschlossen werden könnte, könnte die Nutzung von „Hot-Fix“ zu einer Verwässerung der Marke Hotfix führen. Auch das stellt eine Markenverletzung dar.

Wenn Sie unbedingt an „hotfix“ festhalten wollen, bittet sich eine Vereinbarung mit dem Markeninhaber über die Nutzung der Marke an. Dieser wird sich darauf aber nur einlassen, wenn Sie den Begriff nur für Waren- und/oder Dienstleistungen nutzen wollen, die keine Konkurrenz für die Waren- und Dienstleistungen des Markeninhabers darstellen.

Wenn ich den Namen: Hotfix teilen

würde - z.B. in Hot-Fix, darf ich das dann benutzen?

Hallo Geli,

ich würde sagen: nein! Grund: einer der Knackpunkte bei Waren bzw. den sie schützenden Marken ist die Verwechslungsfähigkeit oder Verwechslungsgefahr. Wenn Sie statt „Hotfix“ einfach „Hot-Fix“ nehmen, ist das im Sprachverkehr ein und dasselbe (kein Mensch spricht einen Bindestrich aus!). Auch schriftlich ist zwar nicht Identität, aber Ähnlichkeit und damit Verwechslungsgefahr, noch dazu, wenn es sich um gleiche oder gleichartige Waren handelt (Hotfix für Kugelschreiber und Hotfix für Frittierfett könnten koexistieren, um mal ein Beispiel zu erfinden. Aber Hotfix für Schmuck und Hotfix, Hot-Fix, Hot Fix, Hotfi etc. für Uhren - das gibt wohl schon Ärger und der wird um so wahrscheinlicher,je ähnlicher die Waren werden).

Ich hoffe, das genügt als Info. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenn viel (Geld) auf dem Spiel steht etc., dann unbedingt ab zu einem Rechts- oder Patentanwalt! Ich kann hier nichts Verbindliches aussagen, sondern nur Hinweise geben!

MfG
Bernhard

super,wenn Sie mir da nochmal helfen könnten.
MfG
Geli

Hallo Herr Jobs
Mittlerweile habe ich Hotfix: beim Dpma gefunden,es ist geschützt worden.Meine Frage die ich an Sie hätte ,wäre:kann ich Hotfi verwenden ,also ohne x-oder geht das auch nicht?Vielen Dank im Vorraus
MfG
taffy