Guten Tag,
das zweischalige Mauerwerk einer Doppelhaushälfte soll nachträglich kerngedämmt werden. Werden als Einblasdämmstoffe z.B. EPS-Granulat, Steinwolle- oder Glaswolle-Flocken genommen, lässt sich nicht vermeiden, dass ein Teil davon auch in den Mauerwerks-Hohlraum der anderen Doppelhaushälfte eindringt. Muss vom Nachbarn die Erlaubnis für diese Maßnahme eingeholt werden und könnte er ggf. seine Zustimmung verweigern, so dass die Dämmung nicht legal durchgeführt werden kann?
Gruß
Pontius