Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich?

Guten Tag,

das zweischalige Mauerwerk einer Doppelhaushälfte soll nachträglich kerngedämmt werden. Werden als Einblasdämmstoffe z.B. EPS-Granulat, Steinwolle- oder Glaswolle-Flocken genommen, lässt sich nicht vermeiden, dass ein Teil davon auch in den Mauerwerks-Hohlraum der anderen Doppelhaushälfte eindringt. Muss vom Nachbarn die Erlaubnis für diese Maßnahme eingeholt werden und könnte er ggf. seine Zustimmung verweigern, so dass die Dämmung nicht legal durchgeführt werden kann?

Gruß
Pontius


Das gilt mit einiger Sicherheit wahrscheinlich auch für den Hohlraum also sollte man miteinander reden und sich dafür die schriftliche Zustimmung des Nachbarn geben lassen.
ramses90
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Vielen Dank für den Artikel, den ich noch nicht kannte.