Ist die Einschränkung in folgendem Auszug aus einem Untermietvertrag gültig?
„Der vorliegende Untermietvertrag wird bei Vorliegen der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter gültig.“
Gibt es irgendein Gesetz oder eine Regelung die den Untermietvertrag trotzdem rechtskräftig macht auch ohne Genehmigung durch den Vermieter und könnte der Hauptmieter dadurch Probleme bekommen? Zum Beispiel wenn der Vertrag schon unterschrieben wurde und dann der Vermieter die Genehmigung verweigert?
Danke im Vorraus für etwaige Antworten und Hinweise!