Ist diese Klausurnote so gerechtfertigt?

Guten Tag,

Ich habe vor einer Woche eine Sowi- Klausur zum Thema soziale Sicherung zurückbekommen und die Note 2 erhalten. Der Kommentar unter der Klausur lautet wie folgt:

Inhaltlich entspricht die Bearbeitung der Aufgaben in hohem Maße den Anforderungen.
Zu Kritisieren ist lediglich ein zum Teil nachlässiger Ausdruck und eine undeutliche Schrift, durch die teilweise Satzanfänge gar nicht zu lesen sind.

Ich frage mich daher ob das OK von meiner Lehrerin ist, wegen dieser Kriterien 4 Notenpunkte abzuziehen.

Mfg Felix

Hi

Ohne die genauen Kriterien für genau jene Klausur zu kennen ist das kaum zu beurteilen.

Nimm es als Lehrgeld.

Eine schlechte Ausdrucksweise ist unbedingt bearbeitenswert und kann in Teufels Küche führen oder zumindest zu heftigem Notenabzug (was ich als B.A. Studentin kurz vor dem Abschluss gerade zu spüren bekommen habe - das tut weh, arbeite lieber jetzt dran!).

Und glaube mir: Lehrer sind extrem scheussliche Handschriften gewohnt, wenn man bei dir ganze Satzteile nicht lesen kann, ist dies ein ernstes Problem.

Und was man nicht lesen kann, kann auch nicht beurteilt werden.

lg
Kate

Moin,

und eine undeutliche Schrift, durch die teilweise
Satzanfänge gar nicht zu lesen sind.

wie sollen denn alle Punkte vergeben werden, wenn man nicht alles lesen kann?
Als ich zu Studienzeiten Praktikumsassistent war, habe ich in Fällen, wo Zahlen und/oder Beschreibungen unleserlich waren, kein Vortestat gegeben. Wenn die Studis nachbessern konnten, gabs das Testat, aber in nicht wenigen Fällen, konnten sie ihr eigenes Geschreibe nicht mehr lesen --> Versuchswiederholung.
Das sprach sich rum und oh Wunder, die Protokolle wurden durch die Bank leserlich.

Gandalf

Hallo,
wie immer kann man ohne Kenntnis des Bundeslandes nichts definitives sagen, aber eine Abstufung um eine Note, ist bei schweren Mängeln in Schrift und Form in Oberstufenklausuren in vielen Bundesländern vorgesehen.
Gruß
Werner

Hi,

Inhaltlich entspricht die Bearbeitung der Aufgaben in hohem
Maße den Anforderungen.

Rein zufällig beschäftige ich mich grade mit Notengebung und Bewertung usw. Das Hessische Schulgesetz sieht folgende Bewertung vor:

§ 73 HSchG
(4) Bei der Beurteilung durch Noten (Punkte) ist folgender Maßstab zugrunde zu legen:

  1. sehr gut (15/14/13), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht,

  2. gut (12/11/10), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,

  3. befriedigend (9/8/7), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht,
    […]

Die Note 1 ist also nur vorgesehen, wenn du über das volle Maß der Erwartungen hinausgehst (wie auch immer das geht). Da deine Leistung dem Erwarteten „nur“ in hohem Maß entspricht, ist die 2 also absolut angebracht.

siehe:
Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG -)
in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 442),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juli 2009 (GVBl. I S. 265)

MfG
Andreas

Hossa :smile:

Wenn eine Klausur bepunktet wird, werden die Noten in der Regel nach folgendem Schlüssel bestimmt:

00%- 29% richtig => ungenügend
30%- 49% richtig => mangelhaft
50%- 66% richtig => ausreichend
67%- 80% richtig => befriediegend
81%- 91% richtig => gut
92%-100% richtig => sehr gut

Wird „+“ und „-“ vergeben, wird der Notenbereich gedrittelt, also z.B. 92,93,94 Punkte „1-“; 95, 96, 97 Punkte „1“; 98, 99, 100 Punkte „1+“.

Viele Lehrer geben sich auch in Sprachen oder Geisteswissenschaften ein internes Punkteschema vor, um die Arbeiten objektiver bewerten zu können. Je nach dem, wie viele Punkte sie dabei für Rechtschreibfehler oder falchen Satzbau abziehen, wirkt sich das mehr oder weniger stark auf die Note aus. Du siehst auch, dass sich ein paar Punkte Abzug wegen Schmiererei in den guten Notenbereichen stärker auswirken als in den mittleren oder in den unteren Bereichen.

Viele Grüße

Ich kann dazu nur sagen:
Ich habe in der 12ten klasse mal eine Klausur zurückbekommen.
Drunter standen 13 Punkte , die waren durchgestrichen und daneben standen 9 Punkte und ein recht ausführlicher Kommentar des Lehrers.
War eine Erörterung, grund für den Punktabzug war dass der Lehrer
bei den 3 Seiten nach 40 Rechtschreibfehlern aufgehört hat zu zählen :smile:
Gruss

Hallo,

das ist das sogenannte IHK-Schema, das zwar weit verbreitet ist, aber gerade in der gymnasialen Oberstufe m. W. eher ungebräuchlich ist.
Da muss man sich jeweils erkundigen welcher Notenschlüssel zur Anwendung kommt.

Gruß
Werner