Ist diese Neugierde der Bank legal?

Hallo,
heute habe ich mich in das Kundenkonto meiner Bank eingeloggt. Da wurde mir mitgeteilt, ich solle doch bitte meine persönlichen Daten durchschauen und eventuell eingetretene Änderungen eintragen. Soweit ist das ja vernünftig und ich ging ans Werk. Im Anschluss an meine persönlichen Daten wurde ich jedoch mit folgenden Fragen konfrontiert:

  • mein Jahresnettoeinkommen
  • mein verfügbares Vermögen
  • Zusammensetzung des Jahresnettoeinkommens
  • Zusammensetzung des Anlagebetrages

Das Konto ist ausschließlich ein Guthabenkonto, ich beanspruche keinerlei Kredit bei dieser Bank und möchte aus Prinzip diese teilweise doch sehr intimen Fragen nicht beantworten. Deshalb habe ich dort angerufen und erhielt die Auskunft, man sei des Geldwäschegesetzes zur Klärung der angefragten Punkte verpflichtet.

Ich habe Konten bei mehreren Banken und solche Fragen wurden mir noch nie gestellt. Deshalb habe ich meine Zweifel, ob das Verhalten dieser Bank rechtmäßig ist. Wer weiß was dazu?

Für Antworten schon jetzt vielen Dank!

Viele Grüße Norbert

Hast du schon die Geschäftsbedingungen Deiner Bank genau durchgelesen?

Und gleich noch einmal anrufen, sie möchten dir bitte die Paragrafen nennen, auf deren Grundlage sie meinen, dass diese Daten erhoben werden müssen.

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um dann zu erfahren: „Sie müssen bei uns aber KEIN Konto eröffnen“

Die verantwortlichen bekommst als Ottonormalbürger nicht ans Telefon.

Lösungsansatz: ich untertreibe gern mal… bin ja vergesslich

Hallo,
finde ich durchaus üblich. Das ganze nennt sich AML-SOW, gerade, wenn es kein Gehaltskonto ist. Meiner Erfahrung nach triggern Einzahlungen von Konten, bei denen Dein Name nicht exakt paßt, diese Untersuchungen. Bei mir, weil mal mein vollständiger Name, mal nur der Rufname im System ist.

Richtig - zumal es ja Fragen im Rahmen eines schon bestehenden Kontos sind.
Da geht es dann nicht um das Eröffnen, sondern um den Fortbestand der Kundenbeziehung.

„Wegen des Geldwäschegesetzes“ ist so eine typische Antwort, wenn man keine Ahnung hat.
In meinem Beruf heißt das „Wegen der VDE-Bestimmungen.“ - und wenn man nach der Nummer der angeblichen Bestimmung fragt, kommt dann nur noch Achselzucken.

Als Kunde muss man nicht alle Regeln des Geldwäschegesetzes kennen - wer behauptet, dass so etwas laut Geldwäschegesetz notwendig sei, hat das dann auch gefälligst unter Nennung des Paragrafen zu begründen. Gegebenenfalls muss die Bank dann auch sagen: „Entweder wir bekommen die Daten, oder wir kündigen den Vertrag.“; das ist dann die harte Wahrheit, aber dann weiß der Kunde wenigstens, wie die Sachlage denn genau ist.

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  • „Wegen der DSGVO“ persönliche Daten zu erheben, wäre dann doch ein bisselchen seltsam. Der Callcenter-Mitarbeiter weiß also immerhin so ungefähr, was er tut.

Streiche „wenn man keine Ahnung hat“ und ersetze es durch „wenn man keinen Bock hat, den wahren Grund zu nennen“.

Ach, ich habe mal im GwG nachgeguckt:
Wichtig ist da wohl der §15
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__15.html
In bestimmten Fällen wird von einem „höheren Risiko“ ausgegangen, dann muss eine verstärkte Sorgfaltspflicht erfüllt werden, zum Beispiel
sie müssen einholen:

a)

  • zusätzliche Informationen über den Vertragspartner und den wirtschaftlich Berechtigten,*
    b)
  • zusätzliche Informationen über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung,*
    c)
  • Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte und des Vermögens des Vertragspartners,*

Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten :slightly_smiling_face:! Ich habe bei meiner Bank, wie vorgeschlagen, eine schriftliche Begründung angefordert. Die Antwort (um allgemeines Geschwafel gekürzt) lautet:

Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Lit. c DSGVO) ist die Verarbeitung dieser Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung rechtmäßig.

Zum Beispiel müssen wir die Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erfüllen. Damit wir unserer Pflicht zur Geldwäschebekämpfung effektiv nachkommen können, fragen wir nach der Herkunft von Vermögen.

Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere §10 GwG Abs. 1 Nr. 5 und § 15 GwG Abs. 4 Nr. 2.

Es geht ja, wie richtig festgestellt, keineswegs um die Neuanlage eines Kontos, sondern dieses besteht bereits seit etlichen Jahren und bisher hat sich die Bank ja auch überhaupt nicht um diese Auskünfte gekümmert.

MfG Norbert

Da wird´s erklärt warum die meinen das machen zu müssen:


Bis auf das Jahresnettoeinkommen würde ich denen keine der weiteren Fragen beantworten.
ramses90

Die Bank geht also davon aus, dass bei dir ein höheres Risiko besteht, dass du Geldwäsche oder Terrorismusfinazierung betreibst. Denn genau dann gilt der §15.
Im Absatz 4 sind es auch DREI Maßnahmen, die getroffen werden müssen - und zwar ALLE, denn die drei Punkte sind mit „UND“ verknüpft:
1.
die Begründung oder Fortführung einer Geschäftsbeziehung bedarf der Zustimmung eines Mitglieds der Führungsebene,
2.
es sind angemessene Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Herkunft der Vermögenswerte bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder der Transaktion eingesetzt werden, und
3.
die Geschäftsbeziehung ist einer verstärkten kontinuierlichen Überwachung zu unterziehen.

Da würde ich mir doch mal den Spaß erlauben und nachfragen:

  1. Welches Mitglied der Führungsebene hat entschieden, dass die Geschäftsbeziehung mit mir fortgeführt wird?
  2. Halten Sie eine Selbstauskunft für eine angemessene und ausreichende Maßnahme, um die Herkunft der Vermögenswerte zu bestimmen?
  3. Welche Maßnahmen treffen Sie, um die Geschäftsbeziehung verstärkt und kontinuierlich zu überwachen?
  4. Warum denken Sie, dass ich ein höheres Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinazierung darstelle?

Von der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 stelle ich Sie frei, wenn Sie zugeben, dass der §15 GwG anders als von Ihnen behauptet nicht auf mich anzuwenden ist.

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Hallo ramses90,
nur wenn ich alle vier Fragenblöcke beantworte, komme ich über diese Hürde. Ansonsten bin ich von der Nutzung meines Kontos total geblockt. Leider kann ich also deine Empfehlung nicht befolgen.
Norbert

Hallo X_Strom,

vielen Dank für deine Erläuterungen, die mir erst jetzt so richtig vor Augen führen, wie mich die Bank einschätzt (offenbar als der Geldwäsche und/oder des Terrorismus verdächtig - ein wirklich starkes Stück!).

Weil dieses Konto seit vielen Jahren existiert und bei zahlreichen Geschäftspartnern eingeführt ist, möchte ich ungern einen Wechsel ins Auge fassen. Deshalb werde ich halt jetzt die Fragen zähneknirschend beantworten. Ich werde mir aber im Anschluss daran erlauben, der Bank die von dir vorgeschlagenen Fragen vorzulegen.

Vielen Dank
Norbert

Nein.

Sondern die Folge eines weitgehend automatisierten Prozesses, den Du mit sehr kleiner Mühe zu einem guten Ende bringen könntest, wenn Du wolltest. Dass man hier automatisiert, was möglich ist, dient dazu, die laufende Kontoführung bezahlbar zu halten.

So wird z.B. ein Bauunternehmer schon allein deswegen in diesem Sinn auffallen, weil er immer zur Fälligkeit der Löhne fünfstellige Beträge an Bargeld für die Schwarzlöhne abhebt. Und dann fragt man ihn halt, was es damit auf sich hat, er erklärt das, und alle freuen sich.

Schöne Grüße

MM

Das tut sie wohl nicht, aber die allzu pauschale Antwort mit Verweis auf gerade diesen Paragrafen würde mich schon ärgern - und daher mit den Fragen reagieren.

Hallo X_Strom,

auf meine Rückfrage, aus welchem Grund man von mir diese Auskünfte begehrt, teilte man folgendes mit:

„Es geht bei den erweiterten Fragen zum Einkommen und der Mittelherkunft nicht um persönliche Einschätzungen sondern um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften für eine ordnungsgemäße Kontoführung. Die Anwendung erfolgt für alle Kunden gleichermaßen.“

Das kann ich nun, wenn ich will, glauben oder auch nicht . . .

Norbert

Erstens ist das Konto eröffnet, zweitens würde kein Mitarbeiter auf diese legitime Frage so reagieren und natürlich bekommt man - drittens - jemanden ans Telefon, der einem erklären kann, was das soll. Vielleicht nicht den, der es entschieden oder die „Umfrage“ programmiert hat, aber das ist ja nicht relevant. Wenn es Dir nie gelingt, jemand fachkundiges ans Telefon zu bekommen, solltest Du Deine Fragetechnik anpassen.

Da steht so etwas nicht drin. Mal davon abgesehen, dass die bei den deutschen Kreditinstituten mehr oder weniger identisch sind, weil die von den Branchenverbänden entwickelt werden.

Die Formulierung ist eine Unverschämtheit und stammt aus der Feder eines Vollidioten, der mit dem Bankgeschäft allenfalls peripher zu tun hat. Es gibt keine Gesetze und Vorschriften für eine ordnungsgemäße Kontoführung und selbst wenn es sie gäbe: die Fragen gehen nicht einmal ansatzweise in diese Richtung.

Selbst bei wahrheitsgemäßer Beantwortung durch den Kontoinhaber sind die Fragen nicht geeignet, um dieses Ziel zu erreichen. Es handelt sich höchstwahrscheinlich um eine Marketingmaßnahme, um die Kunden nach Einkommen und Vermögen sortiert gezielter anschreiben zu können.

Gruß
C.

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Danke, dass du deine Einschätzung dazu geschrieben hast.
Ich war da etwas vorsichtiger in der Formulierung, weil ich mich mit den Gepflogenheiten im Bankwesen nicht auskenne.

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Quasi hast Du gerade das gleiche geantwortet, wie ich: Der Grund für die Erhebung der Frage nach Einkommen etc. wirst Du als „normaler“ Kunde bei den Servicestellen nicht erfahren - egal, wie oder wen Du fragst. Dort wirst Du bestenfalls abgebügelt.
Aber mal andere Abwatschen. Wenn Du es so dringend brauchst…

Nein, habe ich nicht. Wobei: kommt darauf an, wie weit Du „quasi“ auslegst.