Hallo, ich hatte zwei Kunstoffüllungen, welche meine Zusatzversicherung zu 100% abdeckt, wenn die Krankenkasse einen Teil bezahlt, was sie ja getan haben.
Mir wurde aber nur lediglich nur 127.59€ von der Versicherung bezahlt, mit der Begründung, dass sie nur den 3.5-fachen Faktor bezahlen.
Beim Zahnarzt habe ich zweimal unterschrieben, dass es pro Zahn 120€ kostet, dass da so ein hoher Faktor verwendet wird, stand da nicht und ich habe gelesen, dass maximal in der Regel ein Faktor von 3.5 verwendet wird und nur in Ausnahmefällen ein höherer Faktor verwendet wird.
Bei dem einen Zahn war die Behandlung in der Tat etwas aufwendiger, da es knapp an der Grenze zu ner Wurzelbehandlung war, er allerdings in einer vorherigen Behandlung eine temporäre Füllung gemacht hat, die er dieses Mal wieder abgetragen und mit Kunststoff gefüllt hat. Bei dem anderen Zahn oben ging es relativ schnell.
Bei einem dritten Zahn, auch unten, in der es in dieser Rechnung aber nicht geht, musste ich lediglich 65€ bezahlen, dort hat er den Faktor 3.613 verwendet.
Deshalb meine Frage ob dieser Faktor berechtigt ist und der Zahnarzt hatte noch ca. eine bis zwei Helferinnen.
Hier die Aufgliederung der Rechnung:
Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), zweiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts: Faktor 5.372, Preis 167.97€
Füllung zweiflächig für Mehrkosten: Faktor 1.230, Preis: -47.97€
Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts: Faktor 4.993, Preis 180.27€
Füllung dreiflächig für Mehrkosten: Faktor 1.230, Preis -60,27€
Zwischensumme Honorar: 348.24€
abzgl. Vorleistung anderer Kostenträger: -108.24€
Rechnungsbetrag: 240.00€