"Das Mietverhältnis beginnt am … für die Dauer auf unbefristet Zeit.
Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen?? Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig und läuft dann auf unbestimmte Zeit"