Guten Morgen zusammen,
ich habe im letzten Dezember einen Kofferanhänger gekauft, welchen ich bei uns im Wohngebiet in eine Parkbox gestellt habe. Ich habe ihn extra etwas abseits abgestellt, sodass sich kein Anwohner darüber ärgern muss. Als ich ihn dieses We benutzt habe, hatte ich ein Knöllchen dran. Tatvorwurf: Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen abgestellt.
Aber jetzt kommts: Die Ventilstände sind mit V1 H3 vermerkt. Dummerweise ist das ein Einachsanhänger!?
Es geht mir nicht unbedingt um die 20€, die bringen mich nicht um. Ich ärgere mich eher darüber, dass offensichtlich jemand die Stadt über den Hänger informiert hat. Und daher würde ich das Knöllchen gerne vermeiden und suche nach einem Schlupfloch. Zudem habe ich den Hänger jedes Wochenende mit dem Auto ein wenig vorgezogen, um im Innenraum zu arbeiten. Später habe ich ihn wieder zurück geschoben.
Lange Rede, kurzer Sinn: die Angabe des Ventilstandes für Vorder- und Hinterachse bei einem einachsigen Anhänger ist doch Unglaubwürdig!? Kann ich mich nicht darauf berufen?
Viele Grüße
CA