Ist dieses Knöllchen berechtigt?

Guten Morgen zusammen,

ich habe im letzten Dezember einen Kofferanhänger gekauft, welchen ich bei uns im Wohngebiet in eine Parkbox gestellt habe. Ich habe ihn extra etwas abseits abgestellt, sodass sich kein Anwohner darüber ärgern muss. Als ich ihn dieses We benutzt habe, hatte ich ein Knöllchen dran. Tatvorwurf: Anhänger ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen abgestellt. :frowning:
Aber jetzt kommts: Die Ventilstände sind mit V1 H3 vermerkt. Dummerweise ist das ein Einachsanhänger!?
Es geht mir nicht unbedingt um die 20€, die bringen mich nicht um. Ich ärgere mich eher darüber, dass offensichtlich jemand die Stadt über den Hänger informiert hat. Und daher würde ich das Knöllchen gerne vermeiden und suche nach einem Schlupfloch. Zudem habe ich den Hänger jedes Wochenende mit dem Auto ein wenig vorgezogen, um im Innenraum zu arbeiten. Später habe ich ihn wieder zurück geschoben. :wink:

Lange Rede, kurzer Sinn: die Angabe des Ventilstandes für Vorder- und Hinterachse bei einem einachsigen Anhänger ist doch Unglaubwürdig!? Kann ich mich nicht darauf berufen?

Viele Grüße
CA

Sehr geerhter Herr Christian_A,

unsere Ordnungsamtmitarbeiter speichern die Ventilstände elektronisch in einem Meldeformular, welches nur die Angabe on Vorder- und Hinterrad der fahrbahnabgewandten Seite zulässt.
Laut Dienstvorschrift 17/21A-1998/B1 ist bei einachsigen Fahrzeugen unter V die Stellung des rechten Rades, unter H die des linken Rades einzutragen.
Insofern ist ihr Einspruch gegen das Ihnen angebotene Verwarnungsgeld als unberechtigt abzuweisen.
Wir erlauben uns, diesem Schreiben gleich den Bußgeldbescheid beizufügen, der sich auf Grund des nicht akzeptierten Verwarnungsgeldes in Höhe von 20€ nun auf 43,50€ erhöht hat.

Hi,

sind dann evtl. die Stände links und rechts gemeint?

Ich würde eher nach einem geeigneten Parkplatz suchen.

Gruß
Christa

Auch wenn du nicht das Ordnungsamt bist, lag ich mit meiner Vermutung wohl richtig. :smiley:

Na und ?
Es hat offenbar 2 Räder und deren Ventilstellung hat man notieret.
Welches Rad nun in dem Computerprogramm oder Formular als V oder H bezeichnet wird ist doch hier egal.
Und wenn man sich auf einen 2 Wochen-Zeitraum bezieht, dann muss doch 2 x abgelesen worden sein.

Du willst doch nicht darauf hinaus, bei erster Ablesung hat man die Stellung am Rad 1 notiert und bei 2. Ablesung am Rad 2 und zufällig wären die Ventilstellungen identisch gewesen.
Und das am anderen Rad auch noch ?

Übrigens, das Vorziehen und anschließende zurückschieben gilt nicht als Bewegung/Nutzung im Sinne der Vorschrift aus der StVO.

Tipp: Wer keinen Stellplatz auf Privatgelände hat, der darf sich eben keinen Anhänger anschaffen wenn man mit der sowieso zugestandenen Parkdauer nicht auskommt.

MfG
duck313

Hallo Christian,
da muss sich keiner ärgern, aber einer mindestens ärgert sich offensichtich. Einen Anhänger darf man nunmal nicht im öffentlichen Raum parken,
denn in der Straßenverkehrsordnung ist das Abstellen eines Anhängers auf öffentlichen Parkplätzen nicht für länger erlaubt. Du kannst einen PKW auch länger im öffentlichen Parkraum an ein und derselben Stelle stehen lassen, bei einem Anhänger kann das wie du merkst zu einem Bußgeld von 20 Euro führen.
So einfach ist das. Also entweder auf einem privaten Platz parken, oder wenn du keinen hast, einen mieten. Wenn du das nicht willst, ist es evtl. billiger, dann einen Anhänger zu mieten, wenn du ihn brauchst und ansonsten den Parkraum nicht zu belegen.
Grüße, ynot

Ok, ich hab’s verstanden. Trotzdem ärgerlich, dass es Leute gibt, die nichts anderes zu tun haben, als die Nachbarn anzusch****.

Danke euch!

Das ist ein anderes Thema, dafür kann aber das Ordnungsamt nichts. :smile:

In jeder Nachbarschaft gibt’s Leute, die es sehr genau mit Recht und Ordnung nehmen. Damit muß man leben, und eigentlich ist es doch auch ganz gut so. Sonst ärgerst du dich als nächstes, dass der Hänger wech is und angeblich niemand was gesehen haben will… :wink:

Na hier ist das Kind schon in den Brunnen gefallen. Zukünftig könntest du den Hänger im Zweiwochentakt umparken. Ein bisschen vor- und zurückschieben zählt da leider nicht dazu.

Was ich aber nicht verstehe: In welchem „Innenraum“ hast du denn gearbeitet? In dem der Parkbox? Ist die wohl gar nicht öffentlich? Oder wie muss man sich das vorstellen?

Gruß,

Kannitverstan

Irgendwie aber schon.
Bei Ordnungswidrigkeiten kann das Amt tätig werden, muss es aber nicht.
Nennt sich Opportunitätsprinzip.

Fürs Tätigwerden kann das Ordnungsamt schon was, für die netten Nachbarn aber nicht. :wink:

ist es nicht ärgerlicher, wenn es Leute gibt, die meinen, sich nicht an die Regeln halten zu müssen?

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Auf die Moralapostel hab ich schon gewartet.
Innerorts noch nie 51 oder gar noch schneller gefahren? Na also… :wink:
Oder willst du mir erzählen, dass alle Anhängerbesitzer ihre Hänger nach zwei Wochen umparken? Wohl kaum…

Ich hatte extra einen Parkplatz ausgewählt, der die Nachbarn am wenigsten stört. Sprich keine Sichtbehinderung und Parkplstzmangel durch den Anhänger. Parkplätze sind eh genug vorhanden. Lange Rede kurzer Sinn - man lernt ja immer wieder dazu. Ich werde mir jetzt einen Parkplatz direkt vor den Häusern suchen und regelmäßig umparken. Ordnung muss sein. :smile:

So ein Quatsch!

Du musst - das weißt du doch jetzt! - lediglich ein Rad etwas anheben und eine Viertel Drehung nach links machen.
Das alle 13 Tage, aber nur 2mal. Nach der Zeit kommt das andere Rad dran mit dem Stellungswechsel.

Ich bock das Teil einfach auf. Wo keine Ventile sind, sind auch keine Ventilstellungen! :wink:

Mit Innenraum meinte ich dn Kofferanhänger. Diesen baue ich mir zum Transport eines Motorrades um. Um dieses über eine Ramoe reinzuschieben, musste der Anhänger vorgezogen werden.

hab’s halt erst spät gesehen - sonst wäre ich eher da gewesen.

dann müssen sie halt mit Knöllchen rechnen…

ich hab die dazugehörigen Knöllchen (mehr war das nie) halt bezahlt, ohne groß über die „Abzocker“ zu meckern.

hättest einen suchen sollen, der die Nachbarn gar nicht stört…
abgesehen davon wird eine Behinderung doch gar nicht vorgeworfen, oder?

„Abstellen von Gegenständen im öffentl. Verkehrsraum“ - das ding wird entfernt und du bekommst ein Bußgeld mit Punkt…

Hallo, das Problem kenne ich aus der Nachbarschaft.
Fakt ist, das Hänger nur eine begrenzte Zeit P dürfen.
Dann müssen sie eine kurze Zeit woanders stehen, bevor sie am altenPlatz wieder hin dürfen…
Bei Bedatf suche ich es mal wieder raus…
Problem:
Wie erbringe ich den Nachweis das der Hänger nicht bewegt wurde??
Ventile oder nette Nachbarschaft, die schwört, das der Hänger nicht bewegt wurde… stimmt auch nicht gans…
Es muß ein Beweis vorliegen.

Zu deinen Ventilen:

Hänger verschieben und an einem Rad das Rad verdreheh…
Viel Erfolg Werner