Ist dieses Schreiben rechtsverbindlich?

Hallo,

ein Kreditnehmer erhält von seinem Kreditinstitut ein Schreiben, in dem steht:

"gerne bestätigen wir Ihnen, dass Ihr Krediit mit der oben genannten Vertragsnummer vollständig zurükgezahlt wurde. Sie haben uns gegenüber aus diesem Kredit somit keine Verpflichtungen mehr.

Dieses Schreiben wird maschninell erstellt und nicht unterschrieben."

Die oben genannte Vertragsnummer ist genau die Vertragsnummer aus dem Kreditvertrag, der zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut abgeschlossen wurde.

Jetzt kommts aber:

der Kredit müsste noch ein paar Jahre laufen.

D. h., der Kredit wurde noch gar nicht vollständig zurückgezahlt.

Da der Kreditnehmer jetzt aber genau dieses Schreiben in den Händen hält, fragt er sich, ob er sich über dieses Schreiben freuen darf, weil dieses Schreiben eben o. g. aussagt. Aber ist o. g. wirklich rechtsverbindlich, bedeutet das Schreiben also wirklich, dass er keine Schulden mehr hat, obwohl er faktisch noch welche hat oder könnte das Kreditinstitut jetzt herkommen und dieses Schreiben zurückziehen und mit einem neuen Schreiben richtigstellen, dass der Kredit eben noch nicht vollständig zurückgezahlt ist und noch … € offen sind?

Gibt es dazu entsprechende Gesetzestexte oder Gerichtsurteile?

Danke + Gruß

Hallo,

natürlich kann ein solches Schreiben wegen Irrtums korrigiert werden.
Ein Freibrief ist es nicht.

Gruß,
Steve