Ist dieses Verhalten der Bibliothek rechtmäßig?

Hallo,

ist es rechtmäßig, wenn die Bibliothek einem Versäumnisgebühren anrechnet, obwohl man die Medien hätte noch zweimal verlängern können? Wäre es nicht durchaus Kundenfreundlicher, wenn das System die Bücher automatisch verlängern würde um den Kunden zu schützen?

Außerdem wird die Mahnung erst zwei Wochen später versendet. So haufen sich natürlich die Gebühren in diesem Zeitraum an, ohne das vorher geprüft wird ob die Medien noch verlängerbar sind oder das man vorher eine Email rausschickt als zwischen Erinnerung, dass die Medien abgelaufen sind.

Kann man damit zum Verbraucherschutz oder anderweitig vorgehen?

Moin,

Offen gestanden, da würde ich jetzt kein juristisches Fass aufmachen wollen, unabhängig von der Rechtsfrage. Da vermute ich jedoch, das steht irgendwo in den Ausleihbedingungen.

Sieh es einfach mal anders herum. wenn du nicht explizit verlängerst, dann kann dieses Buch keinem anderen Leser halbwegs planbar ausgeliehen werden. Auch du würdest dich ärgern, wenn ein vorbestelltes Buch erst viel später ankommt. Ich sehe das als erzieherische Maßnahme an.

Das macht man doch, aber nicht in deinem Sinne.

-Luno

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Es kann doch aber nicht sein, dass man die Mahnung erst zwei Wochen später verschickt. Es steht jedem Kunden zu seine Medien zu verlängern, sofern diese nicht von einem anderen Kunden reserviert wurden. Es bestünde also überhaupt kein Problem das man die Medien einfach hätte verlängern können. Kein anderer Kunde hätte einen Nachteil davon getragen.

Für mich scheint es einfach nur eine Praktik zu sein, um das Budget aufzustocken. Und es ist einfach Fakt, dass ein hoher Anteil durch die Versäumnisgebühren eingefahren wird.

Du wirst sicherlich Benutzungsbedingungen bei Anmeldung akzeptiert haben, die die Sache mit den Mahnungen regelt. Und wenn das dort so geregelt ist, dann gilt dies zunächst auch. Ob es Sinn macht, eine solche Regelung gerichtlich auf Zulässigkeit prüfen zu lassen, darf angesichts der Kleckerbeträge, um die es hier geht, bezweifelt werden. Zudem ist hier nichts erkennbar, aus dem sich eine irgendwie sonderliche Benachteiligung des Benutzers ergibt.

Nunja, auf eine einzelene Person gesehen vielleicht nicht. Aber auf die Summe der jährlichen Einnahmen gesehen, auf alle Kunden verteilt bestimmt.

Naja die Benachteiligung ist in der Hinsicht zu erkenne, dass der Nutzer erst zwei Wochen später benachrichtigt wird. Wenn man 20 Medien entliehen hat, kann das schon mal bedeuten, dass Gebühren in Höhe von 50-100 Euro fällig werden.

Ich sehe es nämlich so, dass es Absicht ist, dass der Nutzer nicht vorher informiert wird. Außerdem verstehe ich nicht, warum die Medien nicht automatisch vom System verlängert werden, wenn diese noch verlängert werden können.

Moin,

Du hast verspätet abgegeben, evtl. warst du dabei schon in Verzug.

-Luno

Es ist in der Benutzerordnung sicherlich geregelt, dass es die Pflicht des Benutzers ist, die Bücher bis zum Entleihtermin zurück zu bringen oder zu verlängern. Da wird nichts von irgendeiner Pflicht des Ladens stehen, von sich aus eine Verlängerung vorzunehmen, oder Mahnungen gleich am 1. Tag der überzogenen Frist zu versenden. Das ist hier ein ganz einfaches und klassisches Verzugsthema. Wer in Verzug gerät, muss blechen, und es hier um öffentliches Recht gehen sollte, funktioniert es da auch nicht anders. Man kennt das Datum, hat sich daran zu halten, und wenn man dies nicht macht, kostet es eben.

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Hallo.

Selbst wenn jetzt alle hier im Forum (meinetwegen auch die gesamte Menschheit) der Meinung wären, das Verhalten der Bibliothek sei das kundenunfreundlichste, was sie jemals erlebt hätten. Was würde dir das helfen? Genau: nichts. Du hast die Ausleihbedingungen akzeptiert. Lebe also mit den Konsequenzen.

Für die Zukunft hast du genau drei Möglichkeiten

  1. Leih dort nie mehr was aus
  2. Leih dort weiterhin aus und akzeptiere die Ausleihbedingungen
  3. Wirke auf die Verantwortlichen dahingehend ein, dass die Ausleihbedingungen deinen Wünschen entsprechend angepasst werden.

Wie auch immer du dich entscheidest, ich wünsche dir weiterhin viel Lesevergnügen.

Gruß
DCK

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haette man 2x 10 in jeweils der halben Zeit durchgearbeitet

Eben, und das hast du weder gemacht noch genutzt. Also Strafgebühren.
meine Güte, ich finde dein Verhalten schon dreist !

MfG
duck313

Und warum muss man mahnen wenn man es doch selbst weiß wann man rückgeben muss. Die Mahnung ist freiwillig und soll den letzten Saumseligen aufwecken.

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Das hatte Coronabedingung; ein Missverständnis.

Genau, das meine ich auch. :smiley:
Ich finde auch, dass das Ordnungsamt, statt mir eine kostenpflichtige Verwarnung zu schicken, einfach die zulässige Geschwindigkeit von 30 auf 50km/h automatisch hätte erhöhen können. :roll_eyes:

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Genauso. ENTWEDER man verlängert eben VORHER bzw. zum Endtermin ODER man hat eben den Termin Versäumt und bekommt dafür eben „die Strafe“ eben diese Versäumnisgebühren, weil man eben nicht zum Termin X abgegeben hat. Ist sicherlich so vorher mitgeteilt worden und ist denke ich auch hinreichend bekannt. Man hat ein Versäumnis begangen und dafür gibts eine kleine „Erinnerung“ ist vollkommen Ok.

Richtig. Kundenfreundlicher könnten diese Systeme sein. Du kannst das gerne mal der Bibliothek vorschlagen.
Viel Spaß noch.

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Moin,

Es wurde ja eine automatische Verlängerung angedacht, die aus meiner Sicht völlig sinnlos ist, denn dann könnte man gleich die Verleihfristen anpassen, aber ohne Verlängerung. Das führt dann evtl. zu einer Verlängerung der lagen Ausleihfristen … Das ist noch sinnloser und widerspricht dem Zweck einer öffentlichen Bibliothek.
Die Medien werden vom Steuerzahler finanziert, damit für ganz schmales Geld sie jeder Berechtigte ausleihen kann, um sie nicht selber seinerseits für teuer Geld kaufen zu müssen, aus welchen Gründen auch immer. Von daher ist eine sinnvoll begrenzte Frist notwendig und meist ausreichen, um die gewünschte Breitenwirkung zu erzielen.
Sie sind nicht dafür gedacht, eine Art von öffentlich bezahlter und damit für den Leser nahezu kostenlose Videothek zu bilden.
Offen gestanden, ich habe mit dieser eingangs dargestellten Art des Anspruchsdenkens so meine Probleme.

Ob dann die Erinnerungsgebühren auch noch die Kosten für die Verwaltung dieser Fristen decken, sei mal bezweifelt. Denn unterschwellig wurde ja auch angedeutet, dass die Bibliotheken damit bewusst und vorsätzlich ihr Budget aufstocken wollen.

-Luno

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Abgesehen vom rechtlichen Aspekt: eine Bücherei kann durchaus eine Vorabnachricht via Email/… versenden wegen Ende der Leihfrist. Auf Nutzerseite muss man halt z.B. die Email-Adresse zwecks Erhalt kommunizieren.

In einem Beispielfall kann das so aussehen: "(…)Benutzername inkl. -Nummer

Voraberinnerung

Für das / die folgende(n) Medium / Medien endet die Leihfrist
in Kürze.
Wir bitten um rechtzeitige Rückgabe bzw. - falls möglich -
Leihfristverlängerung.
Sie können das Medium/die Medien während unserer Öffnungszeiten tel.
oder persönlich verlängern. Online können Sie jederzeit Ihr
Medienkonto verlängern.
Verlängerungen per Email sind leider nicht möglich.

190100210 / Zeitschrift
Spektrum der Wissenschaft/2019/1
Leihfristende: 11.02.2021 (…)Mit freundlichen Grüßen(…)"

Kann sie natürlich machen, wenn sie dafür die passenden Systeme verwendet. Kostentechnisch sind die aber nicht ganz ohne und wollen auch erst mal erworben werden. Händisch kann man dies ganz sicher nicht ansatzweise zu vertretbaren Kosten machen. Aber die Fragestellung geht ja nicht in die Richtung einer technischen Möglichkeit sondern in Richtung eines rechtlichen Anspruchs auf automatische Verlängerung/kurzfristigen Mahnversand.

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Moin,

dat gibbet in Hamburg …

aus https://www.buecherhallen.de/leihfristen.html

Erinnerungsmail

Sie erhalten zwei Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungsmail, in der Sie auf die Abgabe oder Verlängerung der Medien hingewiesen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse im Kundenkonto hinterlegt haben. Dieser Service ist eine freiwillige Zusatzleistung. Bei Nichterhalt der E-Mail besteht kein Anspruch auf Stornierung der Versäumnisgebühren.

Als Stadtstaat ist das dennoch eine andere Angelegenheit als in einer kleinen ländlichen Bücherei mit einem Einzugsgebiet von 20000 oder 30000 Einwohnern.

-Luno

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Jeder Benutzer einer Bibliothek bekommt bei der Ausleihe einen Fristzettel, wann das Buch fällig ist. Außerdem hat man heutzutage üblicherweise online Zugriff auf das Benutzerkonto und kann auch online verlängern. Wenn man sich nicht um seine eigenen Angelegenheiten kümmert, ist das nicht das Problem der Bibliothek.

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