Ich habe eine Zusage (mündlich) für einen Arbeitsplatz bekommen in einer kleinen PhysioPraxis. Die Chefin hat mir einen Mustervertrag für diese Stelke ausgedruckt, auf dem einmal ich und einmal sie unterschrieben hat. Diesen habe ich ausgehändigt bekommen, sie hat keinen. Sie wollte den „richtigen“ Verzrag fertig machen und mir dann geben. Nach 3 Wichen habe ich den immer noch nicht erhalten, die Dane reagiert nicht auf Anrufe und ruft auch nicht zurück. Jetzt habe ich ein viel attraktiveres Angebot von einem großen Unternehmen bekommen, was ich gerne annehmen möchte. Muss ich den „Vertrag“ bei der Dame der PhysioPraxis dann kündigen, bzw. ist es überhaupt ein gültiger Vertrag?
Hallo Wolfgang,
meines Erachtens ist noch nicht klar, ob ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, oder ob die Unterschriften auf dem „Mustervertrag“ anders zu deuten sind. Das hinge davon ab, was in dem bisher geheim gehaltenen „Mustervertrag“ drin steht. Wenn dort z.B. kein Datum des Beginns und keine Angaben zu Arbeitgeber und Arbeitnehmer und zur Vergütung drin stehen, sind die beiden Unterschriften wohl nicht als Bekräftigung eines Arbeitsvertrages zu deuten, sondern als Bekräftigung der Absicht, einen Vertrag abzuschließen.
Schöne Grüße
MM
Ja, der Vertrag wäre sogar gültig, wenn er nur mündlich abgeschlossen wäre.
Du solltest den Vertrag umgehend(!) schriftlich per (Einwurf-)Einschreiben oder Überbringung per Boten kündigen. Selber nur in Gegenwart eines Zeugen abgeben.
Dies möglichst sogar noch vor Ablauf einer üblichen Kündigungsfrist (meist 2 Wochen die für die Kündigung während der Probezeit vereinbart ist) vor vereinbartem Antritt der Stelle.
Vorabübermittlung der Kündigung per Mail oder Fax kann nicht schaden.
@odo01
Hallo,
Du gibst aber tolle Ratschläge.
Zuerst einmal müßte geklärt werden, ob im Vertrag evtl. eine Kündigung vor Arbeitsantritt (rechtswirksam) ausgeschlossen wurde.
Falls nicht, gilt die 4-wöchige KüFri des § 622 Abs. 1 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Die Probezeitfrist - sofern überhaupt vereinbart - käme nicht zum Tragen, da die Probezeit noch gar nicht begonnen hat.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo MM,
das zu-Stande-kommen eines (mündlichen) Arbeitsvertrages ist nicht davon abhängig, ob die Bedingungen bereits abschließend geklärt sind. Es recht das allgemeine Angebot eines Arbeitsplatzes bzw. einer Beschäftigung des AG und die Zusage des AN. Damit ist der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen.
Selbst bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag müßte bei Arbeitsantritt noch nicht alles geregelt und unterschrieben sein (Ausnahme: Befristung), sondern kann gem. § 1 Abs. 1 NachwG innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses „nachgereicht“ werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/__2.html
&Tschüß
Wolfgang