Hallo,
Aber auch ohne diese Aussage: Warum haben die Korrektoren das
nicht bemerkt?
Ja, das biete Raum für ungehemmte Spekulation.
Und ich denke mal, genauso, wie wir Lehrer auch nachträglich
die Note einer Schulaufgabe etc noch in beide Richtungen
verändern dürfen, darf das auch bei einer Doktorarbeit gemacht
werden.
Hier geht es aber um „Prüfungsleistungen“. Diese unterliegen auch an Schulen einer anderen rechtlichen Würdigung und können ohne ein entsprechendes juristisches Verfahren nicht nachträglich geändert werden und dabei ist dann entscheident welche Kriterien und Kautelen die Promotionsordnung vorsieht und welche nicht.
„Wissenschaftlichkeit täuschend echt dargestellt“ hat Herr zu
Guttenberg ja anscheinend nicht.
Die Prüfer haben es für eine echte sogar besonders herausragende Leistung gehalten. Wenn wir nun nicht davon ausgehen, dass die ganze Kommission gekauft war wurden sie im vollen Sinne getäuscht.
Gruß
Werner