Ist ein erneute Promotion möglich?

Hallo,

Aber auch ohne diese Aussage: Warum haben die Korrektoren das
nicht bemerkt?

Ja, das biete Raum für ungehemmte Spekulation.

Und ich denke mal, genauso, wie wir Lehrer auch nachträglich
die Note einer Schulaufgabe etc noch in beide Richtungen
verändern dürfen, darf das auch bei einer Doktorarbeit gemacht
werden.

Hier geht es aber um „Prüfungsleistungen“. Diese unterliegen auch an Schulen einer anderen rechtlichen Würdigung und können ohne ein entsprechendes juristisches Verfahren nicht nachträglich geändert werden und dabei ist dann entscheident welche Kriterien und Kautelen die Promotionsordnung vorsieht und welche nicht.

„Wissenschaftlichkeit täuschend echt dargestellt“ hat Herr zu
Guttenberg ja anscheinend nicht.

Die Prüfer haben es für eine echte sogar besonders herausragende Leistung gehalten. Wenn wir nun nicht davon ausgehen, dass die ganze Kommission gekauft war wurden sie im vollen Sinne getäuscht.

Gruß
Werner

Hallo Franzi

Aber auch ohne diese Aussage: Warum haben die Korrektoren das nicht bemerkt?

ich denke das ist einfach nur menschlich. Wenn Dir Dein Doktorrand bislang keinen Anlass gegeben hat an seiner Fachkenntnis oder/und an seinem Charakter zu zweifeln, dann kontrolliert man halt anders als wenn dies nicht der Fall wäre. Dazu mag noch kommen das sowohl dem Doktorvater als auch dem Zweitkorrektor die verwendeten Quellen einfach nicht persönlich bekannt waren und sie deshalb nicht bemerkt haben das v. Guttenberg fremde Texte als seine eigenen ausgegeben hat. Dies gilt vor allem für die Arbeiten des „Wissenschaftlichen Dienstes“, die zum Teil überhaupt nicht öffentlich zugänglich waren.

Auch wenn man in Bayreuth vielleicht geneigt war dem CSU Politker Hr. v. Guttenberg bei der Beurteilung seiner Arbeit entgegen zu kommen, kann ich mir nicht vorstellen, dass man angesichts einer derart umfangreichen arglistigen Täuschung einfach beide Augen zugedrückt hätte.

Gruß
Grin

Servus Gandalf !

Hab auf die Schnelle mal das hier gefunden,
==> http://www.juridicum.at/index.php?id=311
was besagt (und offensichtlich Deine [und auch meine] Ansicht bestätigt), dass für die Erlangung eines Dr.jur. nach Abschluss eines Diplom- bzw. einschlägigen FH-Studiums ein eigenes Promotionsstudium inkl. Dissertation und Rigorosen notwendig ist.

Grüße aus Wien
Helmut

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