Ist ein Geschäfts-Visum Pflicht?

Hallo zusammen,

wenn ich z.B. beruflich in die Türkei müsste und ich bei der Einreise ein Touristenvisum angebe ist das strafbar?

Nehmen wir an meine Firma sendet mich in ein Land bei dem ich ein Visum brauche und alle meine Kollegen verwenden ein Touristenvisum ohne Problem. Wäre das rechtlich nicht eine Grauzone?

Anscheinend ist es so üblich, aber mich würde interessieren, ob es rechtlich strafbar ist oder ob da nichts passieren kann.

Danke

Für die Einreise in die Türkei braucht ein EG-Bürger kein Visum. Es genügt die Vorlage eines gültigen Reisepasses (Personalausweis geht auch, ist aber nicht ratsam., da man den Zettel mit dem Einreisestempel leicht verlieren kann).
Solltest du dort ansässig werden wollen, um z.B. eine Arbeit aufzunehmen, benötigst du eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, die du dort vor Ort beantragen musst. Dieses sollte über den Rechtsanwalt oder Steuerberater deines dortigen Arbeitgebrs erfolgen.
Ich selber war sechs Jahre in der Türkei tätig

Nachtrag: Wenn du nur zu Geschäftsbesprechungen in die Türkei willst, brauchst du keinerlei Visa, weil sie nicht als Arbeit gelten.

Echt jetzt? EG? Wann warst du das letzte Mal in der Türkei zum Arbeiten?
Viel wichtiger ist die A1 Bescheinigung. Das wird mittlerweile rigeros geprüft.
https://www.aok-business.de/nordost/tools-service/formulare/antrag-bei-entsendung-eines-arbeitnehmers-ins-ausland/
Die Bescheinigung muss für jegliche! Entsendung beantragt werden, egal ob Geschäftsessen, Arbeiten, Veranstaltung etc., jeder arbeitgeberveranlasste Aufenthalt.

Soon

Wir sprachen von Visa.
Die A1-Bescheinigung ist etwas anderes. Sie ist die Bescheinigung, dass der Reisende in seinem Heimatland sozialversichert ist. Sonst wäre er nämlich im entsendenten Land abgabepflichtig.
Diese Bescheinigung, allerdings damals unter anderen Namen, kenne ich für Frankreich und der Türkei.

warum verstehe ich diesen Einwand nicht?
Es wurde u.a. nach „Touristenvisum“ gefragt - und das braucht man in die Türkei nicht.
(Arbeitsvisum: will der TE ja vermeiden)

Nö, er oder sie schrieb von Visum. Weil´s nur um ihn/sie ging verwendete er/sie den, richtigien Singular. ramses90

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Moin,

lies dich hier mal rein: https://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/International/Veranstaltungsuebersicht/Merkblatt_Türkei_Arbeiten_2015Juni_kurz.pdf
Ein Visum benötigst du nicht innerhalb bestimmter Grenzen. Für dich relevant ist Punkt 2 und folgende. Bitte achte unbedingt auf die A1 Bescheinigung. Die ist sehr wichtig.
Ansonsten muss das doch auch dein AG wissen.

Soon

Mir ging es um EG, die ja nun schon einige Jährchen nicht mehr existiert. Und mit diesem Wissen um die anderen Punkte der Antwort, die m. E. auf veralteten Informationen beruht.

Soon

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:wink:
DAS hatte ich gar nicht bemerkt…
man liest hat, was man lesen will