Ist ein Handbuch Pflicht?

Hallo zusammen,
ist beim Vertrieb einer Software ein Handbuch Pflicht?
(auch digital, als pdf o.ä.)
Danke
Michael

Hallo,

ist beim Vertrieb einer Software ein Handbuch Pflicht?
(auch digital, als pdf o.ä.)

der Käufer muß in der Lage sein, die Software mit „Bordmitteln“ benutzen zu können. Wenn sich Deine Software selbst erklärt, von selbst installiert, bei Fehlern selbst heilt und auch sonst alle Infos in der Software mitgeliefert werden, brauchst Du kein Handbuch.

Gruß
Christian

Danke Christian, aber mich interessiert der juristische Aspekt. Und noch mehr, was ist, wenn das Handbuch veraltet ist, Mit Schäden aus dem Mangel und Mangelfolgeschäden?
Gruß
Michael

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Danke Christian, aber mich interessiert der juristische
Aspekt. Und noch mehr, was ist, wenn das Handbuch veraltet
ist, Mit Schäden aus dem Mangel und Mangelfolgeschäden?

Meines Wissens ist das Handbuch auch Bestandteil des Produkts. Fehler (oder Veraltung) führen dann automatisch zur Produkthaftung des Herstellers. Ob diese voll greift, hängt von den Lizenzbedingungen ab. Ist die Haftung hier eingeschränkt, so muss geprüft werden, ob die Einschränkung überhaupt wirksam ist (gemäß AGB-Gesetz). Spätestens hier kann Dir wohl nur ein Anwalt weiterhelfen.

Gruß
Marian

Hallo Michael,

unter http://www.tekom.de findet sich für dieses Thema z.B.:

Schuldrechtsreform - bessere Gebrauchsanleitungen ab 2002?

Empfehlungen an die Verbraucher | Empfehlungen an die Hersteller

Am 1. Januar 2002 tritt die Modernisierung des Schuldrechts in Kraft. Hinter dieser Modernisierung steckt eine umfassende Reform, die die Rechte des Verbrauchers gegenüber Händlern und Herstellern nachhaltig stärkt. Äußerer Anlass für die Reform ist die Übernahme von drei EG-Richtlinien in nationales Recht. Neben der Zahlungsverzugsrichtlinie und der E-Commerce-Richtlinie spielt die Verbrauchsgüterrichtlinie im Hinblick auf Gebrauchs- und Montageanleitungen die entscheidende Rolle.

Danke Christian, aber mich interessiert der juristische
Aspekt. Und noch mehr, was ist, wenn das Handbuch veraltet
ist, Mit Schäden aus dem Mangel und Mangelfolgeschäden?

Vielleicht findest Du unter der o.g. Webadresse, die tekom ist ein Berufsverband Technischer Redakteure, noch mehr zum Thema

Gruß, Karin

Denke nicht!
Ein Handbuch ist ein Bestandteil eines Produkts und wenn im Vertrag nichts von Handbuch steht, dann ist auch keins dabei. Andererseits musst du dafür Sorge tragen, dass deine Software beim Händler läuft, wenn der nicht aus einem Handbuch ersehen kann.

Ich vertreibe seit längerem Software und habe es immer so gehalten, dass ich kein Handbuch geschrieben habe, sondern dem Kunden persönlich oder über telefon geholfen habe, wenn er Probleme hatte. Das war für den Kunden angenehmer, als sich durch ein Handbuch zu wühlen, und ich musste kein Handbuch schreiben (lasser) sondern nur auf Probleme/Fehler reagieren, die der Kunde auch wirklich hatte. So nebenbei erhöht man dadurch die Kundenbindung und lernt, wo die Kunden Probleme in der Softwarenutzung haben…

Ralph