Ist ein Krankentransport kostenpflichtig?

Liebe Experten,
meine Großmutter ist vor einiger Zeit nachts aus dem Bett gefallen. Weil ich es nicht geschafft habe, sie wieder ins Bett zu heben, mussten wir einen Krankentransport rufen. Nun hat meine Oma eine Rechnung bekommen. Kann das sein? Ist das eine Leistung, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird?
Ich würde mich sehr freuen, könnte mir jemand Auskunft darüber erteilen!
Liebe Grüße,
Kiri

Hallo, kiri,

ihr werdet wohl zahlen müssen, da diese Leistung nicht abgedeckt ist.
Sierh mal unter: www.drk-freiburg.de/index.php2p=57, nach
Alles Gute- Schaddie

Hallo,

damit die Krankenkasse einen Krankentransport bezahlt, ist eine Verordnung dafür notwendig. Das nennt sich „Muster 4“ und muss vom Arzt ausgestellt werden. Normalerweise besorgt sich das DRK/Malteser etc. diesen vom Notarzt im Krankenhaus und rechnet die Fahrt direkt mit der Krankenkasse ab. Man muss dann nur die Zuzahlung leisten (diese Rechnung kommt dann von der Krankenkasse). Am besten, Sie nehmen Kontakt zu der Notfalldienstzentrale bzw. Krankenhaus auf und lassen sich eine solche Verordnung ausstellen. Bezahlen Sie die Rechnung und beantragen die Erstattung der Kosten bei der Krankenkasse unter Schilderung der Umstände. Dies sollte kein Problem sein!

Mfg

Matthias

Hallo… ich kann leider nicht helfen.
Gruß, Christian

Leider ist es so, dass ambulante Krankentransportkosten nur im Notfall oder wenn medizinisch indiziert absetzungsfähig sind. Bitte direkt mit der Kasse klären

Mit diesen Informationen kann ich leider nicht viel anfangen, da einfach zu wenig Details genannt sind (Mein Auto klappert - was ist kaputt)

War es eine Rettungsfahrt in das Krankenhaus?
Haben die Leute vom Krankentransport Ihre Oma lediglich in das Bett geholfen?
War Sie danach in ärztlicher Behandlung?