Ist ein Mietaufhebungsvertrag zwingend an einen Termin gebunden?

Hallo,
die Wohnung in der wir zur Miete wohnen soll verkauft werden. Jetzt hat uns der Makler einen Mietaufhebungsvertrag mit einer Staffelung und einer Abfindung angeboten, aber nur wenn wir zu einem bestimmten Termin ausziehen. Muss zwingend ein Termin angeboten werden?

Abfindung ist klar, aber was ist in dem Zusammenhang eine Staffelung ?

Ein Termin (Auszugsdatum) muss nicht angegeben werden, aber ohne ist es doch einigermaßen sinnlos.
Denn der Sinn und Zweck des Aufhebungsvertrages ist doch man soll möglichst schnell, spätestens aber zum Tage X raus sein .
Und dafür bekommt man Geld.

Das euch niemand zu dem Vertrag zwingen kann ist bekannt ?

MfG
duck313

viel Abfindung wenn frueh ausziehen (Datum)
weniger wenn spaeter
gar nichts mehr ab Datum
So etwa?

Ja, genau.

Was wäre sonst der Sinn des Aufhebungsvertrags?

Und wenn das so gemeint ist, dann muss doch was zu den Terminen gesagt werden.

etwa:
Auszug bis Ende Dezember 2018 = Summe X
Auszug bis Ende Januar 2019 = Summe Y ( die ist niedriger ! :smile:
usw.

Nein muss man nicht, man muss darauf auch gar nicht eingehen, denn durch einen Verkauf bleibt man dennoch Mieter in der Wohnung.

Aber eine Vereinbarung zum Auszug sollte der Einfachheit halber einen Auszugstermin benennen, sonst weiß ja keine der Partein wann Ausgezogen wird.