Hallo,
Ich habe gelesen das dem Mieter mindestens eine Anschlußmöglichkeit für eine Waschmaschine gegeben sein muss. Entweder in der Wohnnung oder in einem entsprechenden Waschkeller. Doch was, wenn gar kein Anschluß vorhanden ist.
Wenn der Mieter vor Mietantritt auf diesem Umstand hingewiesen hat jedoch zum Zeitpunkt denselben nicht benötigte und nun nach einiger Zeit doch nutzen möchte.
Ist der Vermieter nun verpflichtet nachträglich einen Anschluß zu installieren? Bzw. ist es überhaupt eine Pflicht einen WaMaAnschluß zur Verfügung zu stellen?