Ist ein Waschmaschinenanschluß Pflicht?

Hallo,

Ich habe gelesen das dem Mieter mindestens eine Anschlußmöglichkeit für eine Waschmaschine gegeben sein muss. Entweder in der Wohnnung oder in einem entsprechenden Waschkeller. Doch was, wenn gar kein Anschluß vorhanden ist.

Wenn der Mieter vor Mietantritt auf diesem Umstand hingewiesen hat jedoch zum Zeitpunkt denselben nicht benötigte und nun nach einiger Zeit doch nutzen möchte.

Ist der Vermieter nun verpflichtet nachträglich einen Anschluß zu installieren? Bzw. ist es überhaupt eine Pflicht einen WaMaAnschluß zur Verfügung zu stellen?

Hallo,

der VM ist nicht verpflichtet hier einen Anschluss vorzunehmen. Er ist jedoch verpflichtet - wenn es die technischen Möglichkeiten erlauben, Zustimmung zu erteilen, damit eine Waschmaschine angeschlossen werden kann.

Die Kosten wird allerdings der Mieter tragen müssen; es sei denn, er einigt sich mit dem VM auf Kostenteilung oder der VM übernimmt nachträglich die Kosten. Aber bitte vorher besprechen und auch schriftlich vereinbaren, dass ein Rückbau nicht nach dem Auszug vorzunehmen ist.

Gruss Günter

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Ich habe gelesen das dem Mieter mindestens eine
Anschlußmöglichkeit für eine Waschmaschine gegeben sein muss.
Entweder in der Wohnnung oder in einem entsprechenden
Waschkeller. Doch was, wenn gar kein Anschluß vorhanden ist.

Du willst uns doch nicht erzählen, daß Du in der Wohnung keinen Kaltwasserzufluss und kein Ablaufrohr hast? Die Frage wäre also eher: Ich will meine Waschmaschiene nicht neben die Spüle stellen.