Moin zusammen.Weiss jemand,ob es erlaubt ist,die Fahrt zur Zulassungsstelle mit dem nicht angemeldetem Fahrzeug durchzuführen? Die Kennzeichen sind vorhanden,die HU ist aktuell und das Fahrzeug ist seit einer Woche stillgelegt.Leider bekomme ich von der Polizei keine Antwort.
MfG
hallo,
warum kann die Polizei dazu nichts sagen? Das ist klar mit einem „JA“ geregelt. Wenn Versicherungsschutz besteht. Also eVB-Nummer besorgen. Und nur innerhalb des zuständigen oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks, und zwar auf direktem Weg.
lg
Richard
Versicherungskarte und auf direktem Weg hin und zurück. die entwerteten letzten Kenzeichen sollten montiert sein.
Moin.
Danke für die prompten Antworten.
MfG