Ist eine forderung von 2006 bereits verjährt ?

hallo,

ich habe eine Forderung von einen
„Rechtsanwalt Ralf Heyl“ erhalten mit der Forderung ein alte Rechnung von meinen Postbankonto von 2006 zu begleichen. Ich habe bei denen angerufen und wollte eine einigung finden aber die bestehen drauf das ich meine Einkommens- und Ausgabenachweise denen zusende. Dürfen die sowas privates verlangen ?? bzw. ich hab auch in anderen Foren gelesen das solche fälle nach 3 jahren verjähren würden.
wie kann ich da weiter vorgehen ??

Danke im voraus.

Gruß
madey

Guten Tag, danke für Ihre freundliche Anfrage.
Forderungen verjähren nach v i e r Jahren, wenn nicht im Folgejahr MAhnbescheid beantragt oder Klage erhoben wurde. Aber was ganz Anderes :
Was ist denn das für ein Anwaltsbüro ? Vorsicht: Es gibt sehr viele unseriöse „Rechtsanwälte“, möglich auch, da gibt sich ein Inkassobüro so aus.
Um was für eine Forderung geht es eigentlich ?
A u f k e i n e n F a l l müssen Sie irgendwelche
Auskünfte über sich selbst, oder über Ihre Einkommensverhältnisse geben !
Der „Anwalt“ soll erst einmal darlegen, aus welchem Grund er eine Forderung geltend macht.

Freundliche Grüße
Peter Brückner, email [email protected]

Wenn die Forderung nicht tituliert
( Vollstreckungsbescheid) ist, dann kabnn sie verjährt sein.
Die Eikommens nachweise wollen die haben, um z.B. bei deinem Arbeitgeber dein gehalt zu pfänden oder aber direkt dein Konto wenn sie denn deine bankverbindung wissen.

Verjährungsfristen guckst du hier:
http://schuldenfrust.de/Verj.fristen%20neu.pdf

Hallo Herr Brückner,

danke für die schnelle Antwort.
Der heisst Rechtsanwalt Ralf Heyl und stellt sich als Rechtsanwalt der Postbank vor.

Ich war bei der Postbank und es stimmt. Weil ich umgezogen bin, hab ich ein paar Fehler gemacht und das konto nicht vernünftig gekündigt, so das die Gebühren dann 67 € betrugen. Ich wollte es vor Ort gestern zahlen aber die postbank meinte ich müsste mich an diesen rechtsanwalt ralf heyl wenden.

ich habe grade vor paar minuten mit denen gesprochen und wollte den geforderten betrag wissen. Die Mitarbeiterin sagt mir das 240 EEUUROO von mir verlangt werden ! Nach langen hin und her hab ich mich bereit erklärt 150 € zu überweisen, das haben die aber nicht akzeptiert und woolen meine gehaltsabrechnungen sehen.

Kann ich da eigentlich nochmal anrufen und sagen das eigentlich alles verjährt ist ?? weil ich das so in paar foren grad mitbekommen habe.

danke im voraus fürs durchlesen :smile:)

die postbank forderung ist von 2006 und jetzt 5 jahre später bekomme ich den brief von diesen Rechtsanwalt Ralf Heyl.

Hallo.

Also zunächst mal wegen den Nachweisen.
Es ist richtig, dass das abgefordert wird. Das ist auch rechtmäßig. ABER du musst es nicht. Du bist nicht verpflichtet, diese Nachweise abzuliefern.

Nun zu dem anderen Punkt.
Wichtig dafür wäre zu wissen, ob ein Titel über diese Schuld besteht, also ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil. Wenn ja, verjährt die Forderung erst nach 30 Jahren.
Außerdem wäre es wichtig, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stattfanden, also ob ein Gerichtsvollzieher beauftragt war. Dies würde die Verjährung verzögern.

Wenn das alles nicht ist, dann ist die Forderung am 31.12.2009 verjährt.

Aber ich gehe davon aus, dass dieser Rechtsanwalt dann diese Forderung nicht mehr beitreiben würde.

hallo,

ich habe eine Forderung von einen
„Rechtsanwalt Ralf Heyl“ erhalten mit der Forderung ein alte
Rechnung von meinen Postbankonto von 2006 zu begleichen.

Was für eine Art Rechnung und wofür? Ist bereits ein Urtei oder Volstreckungsbescheid gegen Sie ergangen?

Ich

habe bei denen angerufen und wollte eine einigung finden aber
die bestehen drauf das ich meine Einkommens- und
Ausgabenachweise denen zusende. Dürfen die sowas privates
verlangen ??

Nein - aber wenn sie die Forderung „titulieren“ lassen - also einklagen - bzw. eingeklagt haben, können die Sie zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zwingen lassen. Dann müssen Sie alle Angaben bzgl. Ihres Einkommens machen - und die sind dann für alle Ihre Gläubiger (auch andere als diesen) einsehbar. Sie stehen dann auch in der Schuldnerliste des Amtsgerichts. Das kann jeder erfahren, der ein „berechtigtes Interesse“ hat - und das kann im Prinzip jeder „türken“.

bzw. ich hab auch in anderen Foren gelesen das

solche fälle nach 3 jahren verjähren würden.

Kommt darauf an. Sofern die Forderung bereits „tituliert“ wurde, verjährt sie erst in 30 Jahren. Ich verstehe eider auch nicht genau, um weche Art von Forderung es genau geht. Ansonsten haben Sie generell recht. Aber dazu müsste ich mehr über die Forderung wissen.

wie kann ich da weiter vorgehen ??

Genaue Angaben sind nur mit mehr Infos bzg. der genauen Angaben zur Forderung vom Rechtsanwalt möglich.

Danke im voraus.

Gruß
madey

Hallo, tut mir leid, das sind zuwenig Informationen. Kann ich nicht beantworten.

Danke für Ihren Bericht. Ich würde a u f k e i n e n F a l l auch nur einen Cent bezahlen, wenn diese Leute nicht zuerst einmal
Rechnung legen. Es ist ein Unding, dass aus € 67,–
glatt das Vierfache wird !
Und ich würde mich auch keinesfalls mit deren Büro
mündlich oder telefonisch besprechen. NUR SCHRIFTLICH.
Die Forderung dürfte verjährt sein, denke ich - es sei denn, die hätten zwischenzeitlich ein gerichtliches Mahnverfahren betrieben. Aber auch das würde ich denen nicht mitteilen. Schweigen und Abwarten !

Beste Grüße Peter Brückner

Hallo Madey,bin meiner nicht sicher, aber ich glaube von nein ,hast du denen ein Zahlungsangebot angeboten und wenn dieser wurde bestimmt abgelehnt,ging mir genau so und mein Einkommensnachweis auch ,keine change

lg Michael

ps mein tipp gehe zur Schuldnerberatung

Hallo Madey
da es eine Kreditforderung ist, ist sie nicht verjährt. Auch eine Kontoüberziehung ist ein Kredit. Es gilt die Verjährungsfrist von 3 Jahren, aber auch noch zusätzlich eine Hemmung der Verjährung von 10 Jahren (= 13 Jahre). Ist die Forderung mit Vollstreckungsbescheid tituliert (gerichtlich festgestellt), dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Ein Einkommen bis zu 1.029,99 Euro ist bei einem Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung pfandfrei. Ich würde ein Zahlungsangebot unterbreiten, das sich nach meinem pfändbaren Einkommen richtet. Natürlich dürfen die einen Einkommensnachweis fordern, du musst ihn aber nicht schicken, da besteht keine Verpflichtung. Nur, wenn du dich einigen willst, musst du einen Einkommensnachweis vorlegen. Der Gläubiger weiß ja nicht, ob du die Wahrheit über dein Einkommen gesagt hast. Ich weiß nicht wie hoch die Forderung ist, aber evtl. sucht du eine Schuldnerberatung auf und lässt dich unterstützen. Adressen findest du im Internet, auch die gesetzliche Pfändungstabelle:
www.forum-schuldnerberatung.de
Viele Grüße
Micha

Hallo Madey,

leider kann ich Dir zu so einem speziellen Fall keine Auskunft geben, da es hier auf kleinste Aktionen der beiden Parteien ankommt.

Bitte entschuldige, viel Erfolg in der Sache

VG
RobSteward

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