Guten Tag,
ein Mann hat für die Anschlussfinanzierung seines Baudarlehens vor zwei Jahren
eine Forward-Vereinbarung unterschrieben. Er will jetzt das Kreditinstitut wechseln.
Da es zu der Forward-Vereinbarung keine Widerrufsbelehrung gegeben hat, vertritt
er die Ansicht, dass er die Forward-Vereinbarung ohne Folgen (z.B. Nichtabnahme-
oder Vorfälligkeitsentschädigung) widerrufen kann.
Die Bank wiederum behauptet, für die Forward-Vereinbarung sei keine
Widerrufsbelehrung erforderlich gewesen, da sie keinen Vertrag darstelle, sondern
lediglich eine Ergänzung zu dem zehn Jahre zuvor abgeschlossenen
Darlehensvertrag sei.
Wer hat Recht?
Danke für die Hilfe
Heike