Ist eine Forward-Vereinbarung ein Vertrag?

Guten Tag,

ein Mann hat für die Anschlussfinanzierung seines Baudarlehens vor zwei Jahren
eine Forward-Vereinbarung unterschrieben. Er will jetzt das Kreditinstitut wechseln.
Da es zu der Forward-Vereinbarung keine Widerrufsbelehrung gegeben hat, vertritt
er die Ansicht, dass er die Forward-Vereinbarung ohne Folgen (z.B. Nichtabnahme-
oder Vorfälligkeitsentschädigung) widerrufen kann.

Die Bank wiederum behauptet, für die Forward-Vereinbarung sei keine
Widerrufsbelehrung erforderlich gewesen, da sie keinen Vertrag darstelle, sondern
lediglich eine Ergänzung zu dem zehn Jahre zuvor abgeschlossenen
Darlehensvertrag sei.

Wer hat Recht?

Danke für die Hilfe

Heike

Hallo,
hier kann diese Seite helfen:
http://www.frag-einen-anwalt.de
Viel Erfolg
Heinz

Hallo Heike1958,

wir weisen darauf hin, dass wir keine Juristen sind und unsere Antwort keine rechtliche Verbindlichkeit hat oder Rechtsauskunft darstellt.

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, dass Sie die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen müssen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei zwei von drei Darlehensverträgen für den Erwerb oder Folgefinanzierung einer Immobilie fehlerhaft sind. Es kommt also auf den genauen Wortlaut an. Wenn Sie gar keine Widerrufsbelehrung unterschrieben haben, dann könnte dieses auch zutreffen.

Dieses gilt auch für in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen.

Informieren Sie sich doch mal. Viel Erfolg!

Ihre Deutsche Medientreuhand