ich war eben bei aldi einkaufen. ein produkt (fahrradzubehör) war handschriftlich von 14,99 auf 13,99 herabgesetzt worden.
An der kasse wollte ich die ware betahlen und die verkläuferin bestand darauf, dass der barcode für sie verbindlich sei, was ich bestritt.
die kassierin versuchte eifrig, die mit einem grünen schrift gemachte preisänderung rückgängig zu machen und zerknüllte die Plastikhülle.
ich rief nach dem geschäftsführer.
der meinte, ER hätte die ware nicht anders ausgepreist, ich müsse die 14,99 zahlen.
nun möchte ich wissen, ob die bei ALDI angestellten korrekt gehandelt haben.
natürlich bräuchte ich auch die ensprechende paragraphen oder richtlinien.
auch wenn es nur um einen €uro ging, mir geht´s ums prinzip.
auch wenn es nur um einen €uro ging, mir geht´s ums prinzip.
Nach meiner Rechtsauffassung (ich bin kein Anwalt) haben die Leute korrekt gehandelt, sorry. Jeder Kunde kann mit einen Stift zu Aldi gehen und heimlich Preise ändern. Daher muss sich Aldi an seine Barcodes halten. Herabgesetzte Preise werden in Supermärkten ebenfalls mit Barcodes versehen, die den neuen Preis ausweisen. Tut mir Leid!
Sehr geehrter gryveh,
diese Frage sollten nur RechtsanwältInnen beantworten.
Ich eher, dass du keinen Anspruch darauf hast die Ware zu dem Preis zu bekommen, da ja jedeR einen Preis ändern kann, sogar ein gedrucktes Etikett aufkleben kann.
Wahrscheinlich müssten Sie nachweisen, dass es sich um eine Original-Aldi-Auszeichnung handelt.
Aber wie gesagt, RechtsanwältInnen fragen.
Viel Erfolg
Maria Henkys
ShopConsult-NRW.de
ich war eben bei aldi einkaufen. …
war handschriftlich von 14,99 auf 13,99 herabgesetzt worden.
An der kasse …
gemachte preisänderung rückgängig zu machen und zerknüllte die
Plastikhülle.
ich rief nach dem geschäftsführer.
der meinte, ER hätte die ware nicht anders ausgepreist, ich
müsse die 14,99 zahlen.
nun möchte ich wissen, ob die bei ALDI angestellten korrekt
gehandelt haben.
… ensprechende paragraphen oder
richtlinien.
auch wenn es nur um einen €uro ging, mir geht´s ums prinzip.
Wer ärgert sich nicht, wenn mit vermeintlichen Sonderangeboten geworben wird, die dann im Laden gar nicht vorhanden sind oder nur zu einem teureren Preis verkauft werden. Und das womöglich noch nach einer längeren Anfahrt in der Hoffnung, ein Schnäppchen zu machen.
Der Ärger wird noch gesteigert, wenn die Frage nach den Rechten des Verbrauchers gestellt wird. Die in den Regalen befindlichen Warenangebote in Einzelhandelsgeschäften wie auch die schriftliche Werbung für bestimmte Waren in Zeitschriften, Zeitungsbeilagen, Internet oder im Fernsehen dienen in erster Linie als reine Übersicht über das jeweilige Warenangebot der Anbieter. Dieses Warenangebot muss mit zuordnenbaren Preisen ausgezeichnet sein.
Fehlt es an der Preisauszeichnung, die meist an der Ware oder am Regal angebracht ist, liegt ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor, der durch die Gewerbeämter als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden kann. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei verpackten Waren nach der Preisangabenverordnung an den Regalen sogar der Grundpreis der Ware neben dem Verkaufspreis angegeben sein muss. Die falsche oder fehlende Preisauszeichnung ist aber nicht nur eine Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, sondern verstößt auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Solche Verstöße werden etwa durch die Verbraucherzentrale verfolgt – meist mit Erfolg.
Auch in Ihrem Fall liegt ein Verstoß sowohl gegen die Preisangabenverordnung als auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vor. Preisklarheit und Preiswahrheit sind hier keinesfalls gewährleistet. Aber leider haben beide gesetzliche Regelungen keine unmittelbare Auswirkung auf individuelle Ansprüche des Verbrauchers. Der Kunde kann also nicht die Ware zum günstigeren Preis fordern. Der Kaufvertrag zwischen dem Einzelhändler und dem Kunden wird nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geschlossen. Der Kaufvertrag kommt unabhängig von der Preisauszeichnung an der Ware erst an der Kasse zustande.
Juristisch gesehen gibt der Verbraucher dort ein Kaufangebot ab. Das Verkaufspersonal kann das Angebot annehmen, in dem es den Preis eingetippt und die Ware übergeben wird. Der Verkäufer kann das Kaufangebot aber auch ablehnen, indem er einen höheren Preis fordert. Dem Kunden bleibt dann nur die Wahl, auf den Kauf zu verzichten oder den höheren Preis zu bezahlen.
Hallo,
das Verhalten der Aldi Mitarbeiter ist nicht akzeptabel und absolut Kundenfeindlich.
Allerdings in der Sache ist es anders.
Aldi macht dir in der Form der Warenbereitstellung ein unverbindliches Angebot, dieses Angebot nimmst du an in dem du die Ware zur Kasse trägst.
Jetzt muss aber Aldi dein Kaufangebot nicht annehmen und kann sich weigern.
Es ist ein Irrglaube das die Warenauszeichnung verbindlich ist.
Dies ist die gängige Gerichtssprechung.
Weiter darf ich an dieser Stelle nicht gehen andernfalls wäre es eine unerlaubte juristische Beratung.
Ich kann mir deinen Ärger vorstellen, u.a. bin ich auch Gerechtigkeitsforscher deshalb ist für mich nicht der Betrag ausschlaggebend sondern die Tatsache.
Ich Wünsche dir alles Gute und hoffe dir geholfen zu haben.
Horatio Lauerwald
Ja, da hat Die Verkäuferin Recht gehabt, habe bei ALDI gelernt und anschliessend gearbeitet. Der Preis der an der Kasse angezeigt wird ist der verbindliche, wenn sie den anderen nehmen würde, wäre es reine Kulanz.
Frage sollte beantwortet sein.
siehe hier: http://suite101.de/article/rechte-der-kunden-und-der…
Ein kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der kaufpreis von beiden seiten an der kasse akzeptiert wurde.wenn der verkäufer feststellt, das der preis falsch ist, hast du als käufer kein anrecht auf den günstigeren preis.
Hallo,
laut Gesetz ist jede mitteilen der Preises an die Allgemeinheit (Schaufenster, Preisschilder an der Ware) eine „Anpreisung“ und kein „Angebot“ und somit unverbindlich.
Natürlich hätte sich der Geschäftsführer kulant zeigen können, doch brauchte er es nicht.
Zudem könnte er immer noch vom Vertrag zurücktretten mit einem Irrtum in der Erklärung / Übermittlung.
Die handschriftliche Preisänderung ist also nicht verbindlich.
Leider kommt es auch vor, dass Kunden diese Preisänderungen selber machen.
VG
Christopher
Große Handelsketten haben interne verbindliche Regelungen, wie Preisauszeichnungen und Reduzierungen zu erfolgen haben. Ich kann nicht genau sagen, wie das bei Aldi gehandhabt wird. Allerdings sollte man sich auch als Kunde folgendes überlegen: Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die selbst im Geschäft Preise ändern, Preisauszeichnungsetiketten von anderen Artikeln aufkleben oder Preisreduzierungsetiketten ( die ja in einem Geschäft dieser Größenordnung nicht willkürlich angebracht werden)auf Artikel ihrer Wahl „umpflanzen“, um ein paar Euro zu sparen. Man erlebt im Einzelhandel die tollsten Sachen. Insofern ist es denkbar, dass jemand unautorisiert einen Preis geändert hat und damit diese unangenehme Situation ausgelöst hat. Insofern ist auch dem Geschäftsführer durchaus abzunehmen, dass er seine von ihm autorisierten Preisänderungen kennt und einschätzen kann. Soweit zum Prinzip.
Ich hoffe, damit ein bisschen Klarheit in die Situation gebracht zu haben.
Grundsätzlich ist der Preisauf der Ware gültig. Angeschrieben Änderungen sind rechtsverbindlich. Das Personall hat somit falsch gehandelt.
Hallo,
die Frage ist durch mehrere Gerichtsverfahren beantwortet worden: Der Preis an der Ware ist nicht verbindlich für den Händler.
Hintergrund:
Für die Beantwortung der Frage ist maßgeblich, wann der Kaufvertrag geschlossen wird. Der Kaufvertrag wird erst an der Kasse geschlossen. Der Kunde bietet dem Händler an, die Ware zu dem ausgezeichneten Preis zu kaufen. Der Händler akzeptiert das Angebot durch Eintippen des Preises in die Kasse. Hat die Kasse einen anderen Preis gespeichert, stellt dies ein neues Angebot des Händlers dar, die Ware zu dem Preis in der Kasse zu verkaufen. Der Kunde kann das Angebot annehmen oder ablehnen.
Es ist schließlich möglich, dass irgend ein anderer Kunde den Preis auf dem Etikett manipuliert hat. Wäre das für den Händler bindend, könnte jeder Kunde jeden x-beliebigen Preis auf das Etikett schreiben und der Händler wäre wohl schnell pleite.
Deshalb gilt es, bei Unstimmigkeiten über den Preis an der Kasse zu verhandeln.
Viele Grüße
Randolf Dieckmann
Waren denn die anderen gleichen Artikel auch handschriftlich geändert worden? Ansonsten denke ich, daß sich ein Kunde einen Spaß damit gemacht hat. Die bei Aldi wissen doch, wie die Preise sind und würden einen ermäßigten Artikel sicher dann auch ermäßigt verkaufen. Ich denke, daß selbst ein 2. Etikett nicht richtig sein muss! Bei mir im Geschäft passiert es schon mal, daß Etikettten einfach umgeklebt werden. Aber wir kennen meißtens unsere Preise und verkaufen es dann natürlich zu dem tatsächlichen Preis. Da würde ich mich auch durchsetzen. Wenn es dann zu teuer ist, muss der Kunde es halt nicht kaufen.
Gruß
Astrid
es waren mehrere artikel gleicher art im Warenangebot. die verpackung war etwas zerfleddert. ich ging davon aus, dass es sich um einen rückläufer handelte. solche änderungen werden öfter bei „meinem“ markt gemacht und
die preisdifferenz betrug ja auch nur ein euro.
die verkäuferin war wohl unsicher und wollte das „Beweismaterial“ schnell entsorgen.
wie Dr. Randolf Dieckmann sagt, kann man solche sachen an der kasse verhandeln.
letztendlich hat dieser marktleiter wieder ein unmögliches geschäftsgebahren gezeigt, was bei aldi gang und gäbe ist. der mann kennt mich, da ich in seinem markt oft einkaufe. ich mache dies ungern, nur muss ich sehr aufs geld achten und der markt liegt direkt vor meiner haustür.
ich bedanke mich an die runde für die vielen interessanten sichtweisen.
gerald veeh
hallo gryeh,
grundsätzlich gilt der barcode, bzw. das Preisetikett.
Leider kommt es immer wieder vor, daß Kunden Preismanipulationen versuchen, ich vermute, daß du hier an einen Artikel geraten bist, den jemand so „geändert“ hat.
Ich kann keine Möglichkeit sehen, wie du Recht gehabt haben könntest.
Hier noch ein Auszug aus Wikipedia zum Kaufvertrag:
Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei auf einander bezogenen, inhaltlich korrespondierenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung (vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache (auch „Lieferung“ genannt) und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises („Kaufsumme“) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet (vgl. § 433 BGB). Kaufverträge können Rücktrittsklauseln enthalten.
Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich oder schriftlich als auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.
Alfi hat richtig gehandelt, auch wenn es quasi kein Service ist. Der Kaufvertrag kommt erst an der Kasse zustande und wenn man dir dort einen anderen Preis bietet, kannst du düsen annehmen oder auch nicht.
ich war eben bei aldi einkaufen. ein produkt (fahrradzubehör)
war handschriftlich von 14,99 auf 13,99 herabgesetzt worden.
An der kasse wollte ich die ware betahlen und die verkläuferin
bestand darauf, dass der barcode für sie verbindlich sei, was
ich bestritt.
die kassierin versuchte eifrig, die mit einem grünen schrift
gemachte preisänderung rückgängig zu machen und zerknüllte die
Plastikhülle.
ich rief nach dem geschäftsführer.
der meinte, ER hätte die ware nicht anders ausgepreist, ich
müsse die 14,99 zahlen.
nun möchte ich wissen, ob die bei ALDI angestellten korrekt
gehandelt haben.
natürlich bräuchte ich auch die ensprechende paragraphen oder
richtlinien.
auch wenn es nur um einen €uro ging, mir geht´s ums prinzip.
Einen Paragraphen kann ich Dir nicht nennen, es ist meistens wirklich so das der Preis in der Kasse stimmt und wenn dir der Geschäftsführer die Sache so erklärt musst du ihm leider glauben. Das Rückgängig machen der Kassiererin ist allerdings nicht richtig.
Hallo,
rechtlich gesehen hat der Verkäufer richtig gehandelt. Denn ein Kaufvertrag kommt erst mit Zustimmung beider Seiten (Käufer und Verkäufer) an der Kasse zu stande. Hier hat der Verkäufer klar gesagt das er auf Grund der falschen Auszeichnung Den Artikel nicht verkaufen wird. Also kommt auch kein Kaufvertrag zustande.
Hier noch etwas zum nachlesen.
http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Vertr…
Ich hoffe ich konnte helfen
Viele Grüße …Patricia
Sorry, fahre morgen in Urlaub und hatte echt viel um die Ohren,
wenn bis zum 10.Juli noch niemand weiterhelfen konnte,
und es für Sie noch aktuell ist,
dann helfe ich gerne …
Viele Grüsse,
die frage hat sich bereits geklärt.
danke
Übrigens kommt es nicht selten vor das Kunden die Ware selber „runterzeichnen“ und dann an der Kasse den niedrigen Preis haben möchten…