Ist eine Hotelbuchung per Email gültig ?

Ich denke, es bedarf der „beiderseitigen Willenserklärung“, also der Erteilung des Auftrages von deiner Seite. Dann folgt die Annahme des Auftragnehmers, also dem Hotel. Das muss per Rückbestätigung/Auftragsbestätigung erfolgen. Damit ist der Einmietvertrag geschlossen aus dem sich auch Stornogebühren ergeben, wenn der Auftragnehmer/Gast nicht anreist. Viele Grüße!

Hallo Joepen117
Kann ich Dir nicht sagen. Ich war nur erstaunt, als kürzlich ein Spital, von dem ich eine Bestätigung meines Fax wollte, mir ausrichtete, dass die Fax und Mail-Korrespondenz rechtlich verbindlich ist.
Es lohnt sich also, dass Du Dir bei einer Rechtsauskunft genaue Angaben holst
Hanspeter2

Lieber Joepen117,

um eine verlässliche Antwort auf deine Frage zu erhalten, solltest du dich an einen unserer Anwälte wenden. Um Zeit und Kosten zu sparen, empfehle ich dir unsere telefonische Rechtsberatung. Ein Anwalt für Reiserecht wird dich gerne beraten. Unter folgendem Link siehst du, ob gerade ein passender Anwalt am Telefon erreichbar ist: www.anwalt.de/rechtsberatung/reiserecht.php?mode=tel

Viele Grüße,
Dein Team von anwalt.de