Ist eine Hotelbuchung per Email gültig ?

Hallo,

ich habe zwei DZ in einem Hotel gebucht. Mir wurde nie eine offizielle Bestätigung zugesendet. Das Hotel hat mir eine Rechnung von ca 160 Euro per Email zugeschickt. Zudem hat das Hotel nicht einmal meine Anschrift und droht mir gleich mit einem Anwalt.

Was habe ich zu befürchten ?

Hallo,

grundsätzlich würde ich erst einmal keinerlei Haftung für irgendwelche Aussagen übernehmen. Eine Rechtsberatung ist immer das Sicherste. Die Faktenlage ist für mich momentan noch nicht ausreichend. Auf welchem Wege ist die Buchung erfolgt? Welche Angaben hat das Hotel von Ihnen überhaupt? Soll eine verbindliche Reservierung tatsächlich ohne Adresse zustande gekommen sein (was ich aus der Praxis durchaus auch kenne, da ich damit regelmäßig zu tun habe)? Gern kann ich eine persönliche Einschätzung vornehmen.

Grüße

Die Anfrage lief über Email. Ich habe dort angefragt und anschließend gesagt ich würde die Zimmer nehmen. Mir wurden keine AGB oder ähnliches zugeschickt. Das Hotel hat meinen Namen und wenn überhaupt meine Handynr.

Ich persönlich sehe die Sache folgendermaßen. Grundsätzlich kommt nach BGB aufgrund eines Angebots und der Annahme des Angebots ein Vertrag zustande. Dafür wäre es sicherlich unerheblich, ob eine Adresse von Ihnen bekannt ist. Für „Endkundengeschäfte“ ist jedoch sicherzustellen, dass die AGB für den Kunden ersichtlich sind. Bei einer Anfrage per Email hätten die AGB Ihnen auch zugeschickt werden müssen (entgegen einer Onlinebuchung). Sollte ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Hotel trotz fehlender AGB wirklich vorliegen (ein Anwalt wüsste das sicher genau), dann wäre es noch fraglich, ob man Ihnen nachweisen könnte, dass Sie wirklich die Reservierung vorgenommen haben und Ihnen nicht jemand einen Streich spielen wollte.

Grundsätzlich schicken Hotels eine Reservierungsbestätigung, welche vom Gast schriftlich zu bestätigen ist (weil es dann für beide Seiten abgesichert ist).

Da weder die Reservierungsbestätigung des Hotels noch Ihre darauffolgende Bestätigung der Reservierung erfolgte, dürfte das Hotel sehr schlechte Karten haben. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnten Sie ganz ruhig abwarten. Ein Anwalt wüsste noch nicht einmal, an wen das Schreiben zugestellt werden soll (weil die Adresse fehlt).

Ich hoffe, dass ich damit ein wenig helfen konnte.

Ja sehr sogar. Auf der Homepage des Hotels sind auch keine AGB.

Sorry, aber mit den spärlichen Informationen kann man nicht vernünftig antworten !

Liegt die Buchung noch in der Zukunft?
Wenn nein, Wurden die Zimmer genutzt ?
Wenn nein, gab es eine rechtzeitige Kündigung ?
Wenn rechtzeitig gekündigt wurde, gab es auch hier keine Rückmeldung ?
Wann nahm das Hotel erstmalig Kontakt auf ?
usw. usw.

Gruss
Jörg Esser

Die Bestellung liegt bereits zurück. Ich habe nicht offiziell gekündet, da ich keine buchungsbestigung bekam. Mir kam das Hotel unseriös vor, da sie keine Anschrift oder gar kreditkarteninformationen haben wollte. Zudem gibt es keine ABG. Das Hotel nahm gestern mit mir Kontakt auf wo direkt eine Rechnung von 160 Euro per Mail zugesandt wurden ist.

Hallo Joepen,

sie müssen schon etwas genauer sein. Wann wurde Ihnen eine Rechnung gestellt? Sie haben zwei Doppelzimmer gebucht. Waren Sie im Hotel (z.B. ein Doppelzimmer) oder nicht? Liegt das Hotel in Deutschland?

VG

HK

Das Hotel liegtnin Deutschland. Ich habe das Hotel nicht besucht. Gestern kam eine Rechnung vom Hotel. In der Rechnung wahr die stornomgebühr von 80 prozent

Ohne näheres Hintergrundwissen kann ich leider nicht weiterhelfen.
MfG

Hallo,

wurde die Buchung privat oder über eine Hotelinternetplattform vorgenommen. Wenn letzteres der Fall ist, dann ist die Buchung verbindlich und das Hotel selbst muss Ihnen keine seperate Bestätigung mehr schicken, da die Buchungsbestätigung der Plattform als Buchungsnachweis für Sie gilt. Das würde dann auch erklären woher das Hotel die Adressdaten hat, denn diese müssten dort auch angegeben worden sein.

Sollte Sie privat im Hotel gebucht haben, würde ich den direkten Weg wählen und sagen Sie haben keine Bestätigung erhalten und das Sie deswegen davon ausgegangen sind das keine Zimmer frei sind.
Wir als Hoteliers sind so kulant und berechnen nicht mal Stornogebühren, wir wollen ja das der Gast wieder kommt und nicht verägert ist, wie in Ihrem Fall!

Ich wünsche viel Erfolg, wenn Sie wie gesagt über die Plattform gebucht haben, dann haben Sie ganz schlechte Karten.

Mit freundlichen Grüßen
Saskia Bernhardt
Landgashof & Hotel Grüner Hahn
St. -Pius-Straße 21
63820 Rück/Schippach

Das Hotel liegtnin Deutschland. Ich habe das Hotel nicht
besucht. Gestern kam eine Rechnung vom Hotel. In der Rechnung
wahr die stornomgebühr von 80 prozent

Noch eine letzte Frage: Wie sind Sie auf die E-Mail Adresse gekommen? Haben Sie diese auf der Homepage des Hotels gefunden und ggf. auch über diese die E-Mail verfasst?

VG

HK

Danke …

Die Email Adresse habe ich auf der Internet Seite gefunden

Hallo Joepen117,

ich gehe nach Ihrer Beschreibung davon aus, dass Sie die E-Mail auf der Internetseite gefunden und aus Ihrem eigenen Client versandt haben.

In einem solchen Fall dürfte es sich in der Regel nur um ein Angebot (Anfrage) handeln, das der Hotelier durch eigene E-Mailb bestätigen muss um eine verbindliche Buchung zu begründen. Dies ergibt sich meiner Ansicht nach auch daraus, dass der Buchende in der Regel gar nicht wissen kann, ob zur gebuchten Zeit noch die angefragten Zimmer frei sind und der Hotelier selbst sich ja auch nicht durch jede Buchungs-E-Mail gleich gebunden fühlen will, da er in diesem Fall gar nicht garantieren könnte, ausreichend Zimmer zur Verfügung zu haben und sich ggf. schadensersatzpflichtig machen würde.

Anders wäre es m.E. nur, wenn sich aus den konkreten Umständen im Einzelfall etwas anderes ergeben würde, etwa, wenn Sie etwa die E-Mail über die Homepage des Hoteliers aus gesendet hätten und vorher seine AGB akzeptiert hätten, wo vermerkt ist, dass Sie mit der Buchung ein verbindliches Angebot abgegeben haben, das nicht bestätigt werden muss oder Sie etwa selbst durch die Buchung gezeigt hätten, dass Sie auf jeden Fall buchen wollten und auf eine Bestätigung verzichten, weil Sie z.B. auf der Seite des Hoteliers die Belegungsübersicht eingesehen haben, die Ihnen zeigt, dass das von Ihnen gebuchte Zimmer zum fraglichen Zeitpunkt frei ist.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

HK

Die Email Adresse habe ich auf der Internet Seite gefunden

Hallo,

ja natürlich ist eine Email eine Hotelreservierung, nur sollte das Hotel darauf hin auch eine Bestätigung schicken.

Umgekehrt ist es ja auch so… wenn Sie das Hotel buchen per Mail, dann wollen Sie ja auch das Ihr Zimmer reserviert ist.

Viele Grüße
Gerrit Curcio
www.hotel-kalura.com
www.hotel-zollhaus.com

Hallo,

ob das Hotel im Recht ist, hängt von einigen Details ab. Generell denke ich liegt heir eine sog. „beidseitige Willenserklärung“ vor: Das Hotel hat die Zimmer angeboten, und Sie haben das Angebot angenommen. In welcher Form Sie das tun ist dabei völlig unerheblich (telefonisch, online, per Post, fax, email, usw)!

Ich habe in einem Jura-Forum etwas ähnliches gefunden, bitte schauen Sie mal hier:
http://www.juraforum.de/forum/handelsrecht/hotelrese…

Wie hoch ist denn die Rechnung? Um was für ein Hotel handelt es sich? Selbst wenn das hotel im Recht sein sollte, ist eine Berechnung von 100% des Übernachtungpreises nicht in Ordnung!

LG,

PN

Eine Hotelbuchung ist nicht formbedürftig und daher grundsätzlich auch per E-Mail oder telefonisch gültig. Sie kommt nur zustande, wenn Sie einen Reservierungswunsch geäußert haben und das Hotel Ihnen die Reservierung bestätigt hat. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Beherberungsvertrags ist das Hotel, also dafür, daß eine Buchungsanfrage vorliegt und eine Bestätigung versandt wurde und angekommen ist. Die Glaubwürdigkeit von E-Mails wird von den Gerichten bisher sehr unterschiedlich beurteilt. Ist ein Vertrag zustandegekommen, kann das Hotel nur dann den Übernachtungspreis verlangen, wenn sich die Zimmer nicht mehr vermieten ließen. Dann muß sich das Hotel aber die sog. ersparten Aufwendungen, also etwa nicht serviertes Frühstück und nicht notwendige Zimmerreinigung, anrechnen lassen. Natürlich kann man Sie nicht verklagen oder Ihnen einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken, wenn man Ihre Adresse nicht hat.

Hallo…In meiner AGB hat eine Reservierung die per Mail erfolgt ist nur dann seine Wirksamkeit wenn die Absenderadresse komplett ist… .Natürlich müssen Reservierungen bestätigt werden um wirksam zu werden.

Hallo,

das würde ich mal ganz entspannt auf mich zukommen und glaube nicht, dass die tatsächlich einen Anwalt einschalten.

Wenn Sie die Buchung per Email gemacht und haben und keine Bestätigung bekommen haben, dann mussten Sie davon ausgehen, dass das Hotel Ihre Reservierung nicht angenommen hat.

Anders würde das aussehen, wenn Sie zum Beispiel über einen Kalender auf deren Homepage gebucht haben und dort das Zimmer als „frei“ markiert war, dann kann - sofern dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorgesehen ist - auch irekt vebindlich sein.

Aber das trifft bei Ihnen ja ohnehin nicht zu.

Also an Ihrer Stelle würde ich ganz locker bleiben. Wenn Sie Post von einem Anwalt bekommen, würde ich in kurzen Sätzen eklären wie sich die Sache verhält und danach würde ich keine Korrespondenz mehr führen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die, so wie die sachlage hier beschrieben wurde, tatsächlich Klage einreichen. Da hätten wohl keine Aussichten auf Erfolg.

Mich würde persönlich nochmal interessieren, welches Hotel das gewesen ist.

Viele Grüße
M.R.