Hallo,
das würde ich mal ganz entspannt auf mich zukommen und glaube nicht, dass die tatsächlich einen Anwalt einschalten.
Wenn Sie die Buchung per Email gemacht und haben und keine Bestätigung bekommen haben, dann mussten Sie davon ausgehen, dass das Hotel Ihre Reservierung nicht angenommen hat.
Anders würde das aussehen, wenn Sie zum Beispiel über einen Kalender auf deren Homepage gebucht haben und dort das Zimmer als „frei“ markiert war, dann kann - sofern dies in den allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorgesehen ist - auch irekt vebindlich sein.
Aber das trifft bei Ihnen ja ohnehin nicht zu.
Also an Ihrer Stelle würde ich ganz locker bleiben. Wenn Sie Post von einem Anwalt bekommen, würde ich in kurzen Sätzen eklären wie sich die Sache verhält und danach würde ich keine Korrespondenz mehr führen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die, so wie die sachlage hier beschrieben wurde, tatsächlich Klage einreichen. Da hätten wohl keine Aussichten auf Erfolg.
Mich würde persönlich nochmal interessieren, welches Hotel das gewesen ist.
Viele Grüße
M.R.