Ist eine Kopie der "Fahrzeugpapiere" und evtl. ABE's von einem Roller bei einer VK erst einmal ausreichend?

Hallo zusammen,
ich hab mir einen Roller angeschafft und bin auch im Besitz aller nötigen urkunden bez.des Fahrzeuges.


da ich ja dazu verpflichtet bin die geforderten urkunden / Bescheinigungen immer bei mir zu haben wenn ich ein Fahrzeug führe stehe ich nun vor folgendem Problem:

wohin mit den papieren beim Roller??? ins Helmfach ?? - da ist es vielleicht nass und schmutzig -
in meiner Jacke? - bei regen bekommen die Papiere da auch etwas ab -


  • daher möchte ich wissen ob bei einer Verkehrskontrolle eine Kopie der Fahrzeugpapiere VORLÄUFIG ausreichend ist??? denn dann könnte ich die originalen urkunden zu hause aufbewahren wo sie sicher vor Schmutz und Wasser sind.
  • Es versteht sich von selbst dass die evtl. geführten Kopien auch deutlich sichtbar als solche gekennzeichnet sind.

Die originalen Urkunden könnte ich dann ja selbstverständlich bei der für mich zuständigen Polizeibehörde nachreichen.

ich bedanke mich schon einmal für eure hilfe :slight_smile:

lg

Hallo!

Offiziell sind solche Kopien genau gar nichts wert, falls die Polizei sich damit zufrieden gibt, dann nur, weil sie nen guten Tag hat.
Zumeist darfst du aber die Originale später auf der Wache vorzeigen, und oft noch ein paar Euro löhnen.

Ich verstehe aber dein Problem nicht so recht. Man hat doch meistens ausreichend wasserfeste Klamotten dabei, um nicht andauernd bis auf die Knochen nass zu werden. Und wenn es doch mal passiert, macht das den Papieren such nichts aus.

Hi.

Ich denke nein. Natürlich bin ich kein Jurist. Aber die Kopie zeigt doch nur den Zustand von irgendwann. Was jetzt ist, wird nicht dokumentiert. Aber alles ohne Gewähr.
Möglich auch, du kannst mit Kulanz rechnen.

dass die beamten nen „guten tag“ hätten hoffe ich auch so immer :smile:

klar, Regen Sachen sind immer dabei und klitch nass werde ich auch eher selten.
habe nur bei einem früheren roller’s müssen die erfahrung machen dass die dokumente im helmfach unterm sitz komplett durchnässt und aufgeweicht wurden. und somit in einzelteilen in die tonne mussten, und so unglücklichen umständen würde ich gerne vorsorgen.

ok, dass es eine ordnungswidrigkeit ist die dokumente nicht dabei zu haben wusste ich, hab nur gehofft dass es zur ersten überprüfung ausreichen würde.

vielen dank trotzdem für eure hilfe

klar, wenn die kopie nicht auf dem gleichen aktuellen stand wäre, wäre ich echt blöd zu riskieren noch eine argwillige täuschung mir zu leisten :slight_smile:

in eigenem interesse wäre die kopie auf dem selben stand wie die originale.

trotzdem danke für eure hilfe

Hallo,

es sind die Originale mitzuführen.
Davon gibt es offiziell keine Ausnahme.

Wer Kopien vorzeigt, dem kann was Lustiges bühen:
„Ach, Sie haben Kopien dabei? Na, dann gehen wir mal davon aus, dass sie die Originalpapiere bewusst nicht mitführen.“
Und wenn aus einer fahrlässigen Ordungswidrigkeite eine vorsätzliche wird, wird es teurer.

Feuchteschutz macht man übrigens mit Zip-Lock Beuteln.

Ich ziehe es aber vor, ohne Führerschein in der Brieftasche zu fahren.
http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/

Das war doch mal ein Link :+1:

Genau und dann die ganzen oberschlauen Kommentare von nicht Anwälten oder gar Fachanwälten dazu. Wobei die Autorin Fachanwältin für Strafrecht ist und sicherlich genau weiss was sie da schreibt. ramses90

ok , vielen dank für eure infos. und danke für den tip mit den zip-lock beuteln :wink: hab ich auch gleich umgesetzt :smile:

betriebserlaubniss? huch die liegt zuhause bei meinen unterlagen :wink:


verstehe ich es richtig denn aus mit dem FEV §4 abs1 1b ?? darf ich mit nem 2sitzer 50ccm gedrosselt auf 25ccm Roller mitlerweile zu zweit fahren?!

Wie wärs mit ner Plastikhülle? Kostet nur ein paar Cent