Nach einem Streit mit meiner Chefin kam es zu einer spontanen Vertragragsauflösung. Ist das so gültig?
Aufhebungsvertrag, warum sollte der nicht gültig sein? Als Anfang recht wenig Info
Servus,
ist die Schriftform (§ 623 BGB) denn gewahrt worden? Wenn nicht, ist weder Kündigung noch Auflösungsvertrag wirksam.
Schöne Grüße
MM
Bitte gib uns keine weiteren Informationen, dann können die Antworter hier noch schön rumraten.
Gruß
wenn sie schriftlich erteilt wurde schon, aber spontan hört sich eher nach mündlich an, dann glaube ich nicht
Eine spontane Kündigung gibt es nicht.
Man unterscheidet zwischen ordentlicher, außerordentlicher und ÄnderungsKÜNDIGUNG.
Lass dich einfach von einem Rechtsanwalt beraten.
Hallo,
Du hast aber schon im Text gelesen, daß es um eine Vertragsauflösung ging ??? Die hat nix mit Kündigung zu tun und kann natürlich von „jetzt auf gleich“ sein.
Aber da der UP ja kein Interesse mehr an einer Antwort hat, wird sich das eh nicht mehr auflösen.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
es ist in der Überschrift nun mal deutlich von KÜNDIGUNG die Rede. Wenn man ehrlich ist, ist der gesamte Eintrag vom Threadersteller nicht sehr informativ, oder? Insofern kannst du auch nicht erraten, worum genau es dem Threadersteller ging. Ich denke, ihm sind die Unterscheidungen auch nicht geläufig, und verwendet unterschiedliche Begriffe synonym.