Ist es erlaubt als Mieter strom selbst zu erzeugen?

bspw. über eine Aufgestellte Solar zelle auf der Terrase?

Es gibt dafür Regeln zur elektrischen Sicherheit, die einzuhalten sind. „Plug-in“ Lösungen mit Schukosteckern erfüllen diese recht neuen Regeln (aus 2018) nicht, es muss ein Spezialstecker sein.

Zum Rechtlichen:
Die Nutzung des Balkons zur Stromgewinnung ist nicht die gewöhnliche Nutzung, die dir niemand verbieten darf. Sie verändert die Optik des Gebäudes. Es ist eine Änderung der Elektroinstallation notwendig (neuer Leitungsschutzschalter und besondere Einspeisesteckdose).

Der Vermieter muss also gefragt werden, er darf ablehnen, ohne seine Zustimmung kann nur eine illegal angeschlossene und von außen unsichtbare Anlage eingesetzt werden - aber davon muss dringend abgeraten werden.

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Warum? Ist das erfahrungsgemäß gefährlich?

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Ich rate aus grundsätzlichen Erwägungen vor illegalen Aktivitäten ab.
Bei dieser speziellen droht neben einer Überlastung von Stromkreisen auch ein dadurch ausgelöster Brand, bei dem die Versicherung dich auslachen wird, wenn du den Schaden ersetzt haben willst. Aber mit etwas Pech wirst du den Schaden sowieso nicht zahlen müssen, sondern deine Erben.

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Schon mal überlegt, was passiert, wenn der FI rausfliegt, aber die Solaranlage das Netz hintenrum trotzdem weiter versorgt? Oder dass Verbraucher im gleichen Stromkreis wie die Anlage die Leitung dann mit mehr als dem vorgesehenen und abgesicherten Strom belasten können?

Ja, es ist gefährlich. Nicht nur erfahrungsgemäß.

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X_Strom und Loderunner
Ich glaube, ihr seid nicht auf dem aktuellen Stand was den Anschluss von „Balkonkraftwerken“ angeht.
Man spricht hier von Anschlussleistungen im unteren 3-stelligen Watt Bereich. Da schmort bei einer ordnungsgemäß installierten Schukosteckdose garnichts.
Um der Überlastung der Leitung vorzubeugen kann man die Netzsicherung eine Nummer kleiner wählen.
Die Balkonkraftwerke sind so konstruiert, dass sie nur Strom abgeben wenn eine externe Netzspannung anliegt. Wenn der FI fliegt kommt auch nix mehr aus dem Balkonkraftwerk.

Was den Vermieter angeht, es kommt darauf an. Er könnte optische Gründe anführen.

Hier ein paar Informationen eines Herstellers.

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Das ist ein Importeur, der seine steckerfertigen Anlagen normgerecht mit dem Spezialstecker ausliefert.
Alles gut?

Nö.
Der hat nämlich eine Anleitung dabei, wie man mit wohl mitgelieferten Zubehör sich selber einen Adapter zusammenbaut, damit es dann wieder über eine Schukosteckdose geht.

VDE sagt (sinngemäß):
Trau der Netzerkennung von den Chinadingern nicht, nimm einen berührungssicheren Spezialstecker.
Installiere maximal 600W, reduziere die Absicherung des Stromkreises um 3A.

Das würde die Anlage narrensicher machen, also instruiert man die Narren direkt in der Umgehung dieser Regeln.

Applaus!

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Habe letztens an einem Haus Solarmodule gesehen, die in einem Balkon-Blumrmkasten integriert waren. Da kann der Vermieter nicht mehr wegen optischen Gründen sagen, wenn er - wie oft üblich - solche Blumenkästen zulässt. Und auch die erhöhte Gefahr wegen herunterfallen ist nicht mehr gegeben, denn die ist bei „normalen“ Blumenkästen genauso gegeben.

Ansonsten achte auf die üblichen Sicherheitslogos (VDE, TÜV, …) und werfe vor dem Kauf einen Blick in die Gebrauchsanleitung.

Und da soll dann wirklich mehr Strom rauskommen als die Dinger kosten?

… schreiben die Chinesen überall drauf, wenn sie Lust haben. Weshalb man besser nicht beim Kistenschieber oder gar direkt in China kaufen sollte.

Wenn die fehlen, ist es ein übles Produkt.
Wenn die drauf sind, kann es das immer noch sein.

Mein Tipp: Achte auf den Stecker, den der Wechselrichter hat. Ist es ein RST-Stecker, dann wurde zumindest eine Anforderung an sichere Anlagen beachtet.
So sieht der Stecker aus:

Screenshot_2020-07-07 Photovoltaik Montagesysteme, Kabel, Zubehör Wieland Einspeisesteckdose RST20 VDE konformer Anschluss ...

Danke, verstehe.
Wenn es Sinn macht ist ja gut. Aus Prinzip nichts Illegales reicht mir nun wieder nämlich nicht.

Wie gesagt, ich habe es nur gesehen. Bedenke aber, dass es verschiedene Grössen solchen Blumenkästen gibt. Zudem schaue dir dich mal die aktuellen Solo-Module dieser Art an. Die bieten oft weniger Fläche.

Eigen-China-Importe schliesse ich bei meinem Geschriebenen aus. Kauf bei einem in der EU ansässigen Händler setzte ich vorraus.

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Von Einspeisung in das Hausnetz hat Sozialfreund nichts geschrieben.

Ich habe noch ein 12V-Solarmodul stehen und überlege, was ich damit anfangen könnte. Zum Beispiel eine Wasserpumpe (Tauchpumpe im Brunnen) direkt betreiben. Wenn die Sonne scheint, bekommen Pflanzen Durst …

Auf einem Balkon kann ich mir das Laden eines Akkus vorstellen, um bei Dunkelheit Licht zu haben. Mein Solar- (und Kurbel-) Radio dudelt los, wenn es besonnt wird.

Also:

@ X_Strom

Zitat: Aber mit etwas Pech wirst du den Schaden sowieso nicht zahlen müssen, sondern deine Erben. Zitat Ende

Es gibt in Deutschland keine Familienhaftung, oder wie du es sonst nennen willst! Ist ein Erbe durch Schulden belastet kann der Erbe, oder die Erbgemeinschaft innerhalb der 1 monatigen Frist, oder wenn man die Dreimonatseinrede beantragt, innerhalb von 3 Monaten das Erbe ausschlagen.

Damit verfallen auch die Schulden :slight_smile:

Zur Frage:

Umbauten und Einbauten sind grundsätzlich nicht vom Mietgebrauch erfasst und bedürfen einer Zustimmung des Mieters. Dazu zählen auch Elektrische Leitungen, die man für eine Solaranlage wohl verlegen muss.

Für Minianlagen guckst du hier:

Schön, dass wir bei einem 9 Monate alten Thema weiter diskutieren. Das freut den Fragesteller bestimmt - vor allem. wo er doch im Oktober 2020 hier zuletzt gesehen wurde.
OK, du hast also meinen Sarkasmus nicht verstanden.
Denk mal darüber nach, was ich wohl meinte, als ich von „deinen Erben“ im Bezug auf „nach einem Brand“ sprach.

Wenn aus 20.000€ Erbschaft dank 100.000€ Schaden auf einmal 0€ Erbschaft werden (weil man sie ausgeschlagen hat), dann nennst du das „keine Haftung“. Na gut, formell ist es ja auch keine, sondern eine Vererbung von Schulden.

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Sogenannte Minianlagen sind dazu ausgelegt dass sie keine Brände- selbst bei einer falschen Montage- erzeugen können; ist Gutachterlich Anerkannt und festgestellt worden!

guckst du einfach mal unter meinem Link!

hi,

könntest du die Textstelle hier mal kopieren? Deine Aussage ist beim besten Willen nicht zu finden bzw. zu bestätigen.

ich lese in deinem verlinktem Text:

Haftung nicht unterschätzen

Auch bei fachgerechtem Anschluss und Betrieb von Balkon-Modulen lassen sich gewisse Risiken nicht hundertprozentig ausschließen. Zum einen seien hier Netzüberlastung / Leitungsbrand zu nennen, die zu einer entsprechenden Beschädigung des Gebäudes führen können.

was etwa das Gegenteil von dem ist, was du meinst zu lesen.

grüße
lipi

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mit wem Du hier diskutieren willst.

Nicht alle hier sind abgebrochene Studenten der Kommunikationswissenschaften…

Schöne Grüße

MM

Zitat:
Bei fahrlässig ausgelöstem Brand dürfte auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zurückzugreifen sein: Hiernach ist der Vermieter im Rahmen der sog. versicherungsrechtlichen Lösung verpflichtet, den Gebäudeversicherer und nicht den Mieter auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn ein Versicherungsfall vorliegt und ein Regress des Gebäudeversicherers gegen den Mieter ausgeschlossen ist.
Zitat Ende

Und in einer Stellungnahme- hab jetzt keine Ahnung wo ich es gelesen habe- zu den Verordnungen steht drinnen, dass die sogenannten Minianlagen nicht ausreichend stark sind, dass dadurch ein Brand entstehen kann und diese selbst durch Sicherungen gesichert sein müssen. Musst du dir mal selbst raussuchen…

Ich hab mal irgendwo - keine Ahnung wo - gelesen, dass es auch anders sein kann. Musst du dir mal selbst raussuchen…

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